Lexipedia
HomeNewsBrowseDirectory
TermsPrivacySupport
Sign in

Loi sur la surveillance des assurances. Révision partielle (intermédiation en réassurance et droit de l’assainissement)

72030 · Bulletin officiel

Dated Jun 18, 2026

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/72030/fr/loi-sur-la-surveillance-des-assurances-revision-partielle-intermediation-en-reassurance-et-droit-de-l-assainissement

Retrieved on Sep 4, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Official Bulletin
Source

Parliamentary business: Versicherungsaufsichtsgesetz. Teilrevision (Rückversicherungsvermittlung und Sanierungsrecht) (25.089)

25.089

Loi sur la surveillance des assurances. Révision partielle (intermédiation en réassurance et droit de l’assainissement)

Burkart Thierry · Mit-M · Conseil des Etats · Argovie · Groupe libéral-radical

Ihre WAK hat dieses Geschäft am 16. Februar und am 4. Mai 2026 vorberaten. Es betrifft im Wesentlichen drei Aspekte: Erstens erfüllt die Vorlage die Motion 24.3208, "Vermeidung von Standortschäden. Anpassung des Versicherungsaufsichtsrechts zur Vermittlung von Rückversicherungen", eine Motion, die von beiden Räten angenommen wurde. Zweitens beschlägt dieses Geschäft die Regulierung zu den risikoabsorbierenden Kapitalinstrumenten, die präzisiert und auf Stufe VAG verankert werden sollen. Drittens wird eine begriffliche Inkonsistenz im Zusammenhang mit der Regulierung der verantwortlichen Aktuarin bzw. des verantwortlichen Aktuars beseitigt. Das sind die drei Punkte, die mit diesem Geschäft erfasst werden.

Lassen Sie mich zu den ersten zwei Punkten ein paar Bemerkungen anbringen. Zum ersten Punkt: Mit der Revision des Anfang 2024 in Kraft getretenen VAG wurde ein Insolvenzrecht für Versicherungsunternehmen eingeführt, die Rahmenbedingungen für Innovationen im Versicherungsbereich verbessert und der Kundenschutz von Versicherungsnehmerinnen und -nehmern gestärkt. Dem Gesetzgeber entging damals allerdings die Tatsache, dass eine Registrierungspflicht bei der Finma für Rückversicherungsvermittler den Rückversicherungsstandort Schweiz schwächt und Standortschäden für den Finanzplatz Schweiz herbeiführt. Dieses gesetzgeberische Versehen wurde mit der von mir vorhin erwähnten Motion angegangen, und es wurde verlangt, dass dieses Versehen korrigiert wird. Ich danke der Frau Bundesrätin, dass sie dieses Anliegen rasch umgesetzt hat.

Ich sprach schon am 6. Juni 2024 anlässlich dieser Motion hier im Rat davon - also lange bevor der US-Zollhammer auf die Schweiz niederging -, dass es mit dieser Bestimmung im VAG um eine hausgemachte Benachteiligung schweizerischer Unternehmen geht, die ganz offensichtlich von niemandem gewollt war. Genau solche regulatorischen Standortschäden wollen wir konsequent vermeiden. Im geopolitisch unsicheren Umfeld sollte für uns deshalb die Frage zentral sein, wie wir generell den Unternehmensstandort Schweiz stärken und ihn von unnötigen bürokratischen Auflagen entlasten können.

Das führt mich zum zweiten Punkt. Hier geht es um die Regulierung der risikoabsorbierenden Kapitalinstrumente, die präzisiert werden soll. Dieser Aspekt der Vorlage hat in der Kommission zu Diskussionen geführt, weshalb wir dieses grundsätzlich unbestrittene Geschäft dann schliesslich an zwei Sitzungen besprochen haben. Es wurde seitens der Kommission auch ein Bericht des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) eingefordert. Dieser Bericht wurde am 25. März vorgelegt und von der Kommission veröffentlicht; er ist also einsehbar. Vorgängig zu dieser Diskussion hat unsere WAK im August 2025 Anhörungen mit zehn der grössten steuerzahlenden Unternehmen durchgeführt und dabei unter anderem auch zur Kenntnis genommen, dass eine Finma-Aufsichtsmitteilung über Versicherungsvermittler auch bei den Erstversicherern zu massiven bürokratischen Mehraufwänden führt, ohne dass sie den Kundenschutz substanziell verbessern würde. In der Vernehmlassung zu dieser VAG-Teilrevision wurden deshalb die AVO-Präzisierungen angeregt, zu denen von unserer WAK am 16. Februar 2026 bei der Verwaltung eine vertiefte Überprüfung in Auftrag gegeben wurde.

Das Ergebnis des von mir erwähnten SIF-Berichtes ist aber nicht in allen Belangen befriedigend. Anstatt echte bürokratische Entlastungen zu prüfen, die ohne Einbussen beim Kundenschutz möglich wären, hat das SIF nach unserer Auffassung die Eingabe der Finma unreflektiert übernommen. So wird einmal mehr eine Chance auf Bürokratieabbau zur Stärkung des Finanzplatzes vertan. Ich bitte deshalb Bundesrat und Verwaltung, in den Folgearbeiten zu dieser VAG-Revision diese Präzisierungen in der AVO noch einmal unter dem Blickwinkel der administrativen Entlastung von Unternehmen zu prüfen. Es ist nämlich ein unverhältnismässiger bürokratischer Aufwand, wenn Versicherungsunternehmen überprüfen müssen, ob nicht nur von der Finma beaufsichtigte ungebundene Versicherungsvermittler - also Broker - korrekt registriert sind, sondern auch deren Mitarbeitende.

Ich verweise bei dieser Gelegenheit auch darauf, dass der Bundesrat anlässlich seiner Klausur vom 20. August kommuniziert hat, dass er die Standortattraktivität der Schweiz stärken möchte, indem er seine wirtschaftspolitische Agenda entschieden vorantreibt und den Schwerpunkt auf regulatorische Entlastungen der Unternehmen setzt. Am 26. November hat er ein Paket mit regulatorischen Entlastungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft verabschiedet. Diese Grundhaltung der regulatorischen Entlastung von Unternehmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität der Schweiz sollten sowohl der Bundesrat als auch wir als Parlament stets vor Augen haben.

Nichtsdestotrotz ist die Kommission einstimmig der Auffassung, dass wir diese VAG-Teilrevision annehmen sollten, um weitere Standortschäden zu vermeiden, was insbesondere im ersten Punkt ja auch aufgenommen wurde. Insofern bitte ich, wie gesagt, den Bundesrat und die Verwaltung, auch beim zweiten Punkt das Augenmerk noch auf diesen Aspekt zu richten.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Sie haben es gehört, die vorliegende Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes geht zurück auf die Motion Burkart 24.3208, "Vermeidung von Standortschäden. Anpassung des Versicherungsaufsichtsrechts zur Vermittlung von Rückversicherungen". Es handelte sich damals um ein gesetzgeberisches Versehen, das muss man sagen, es war nicht so beabsichtigt.

Es wird vorgeschlagen, Versicherungsvermittler von der Aufsicht durch die Finma auszunehmen, soweit sich ihre Vermittlungstätigkeit auf die Rückversicherung bezieht. Mit diesem Vorgehen werden Wettbewerbsnachteile des schweizerischen Versicherungsstandorts beseitigt, und es wird die Gleichbehandlung aller Vermittlerinnen und Vermittler von Rückversicherungsverträgen sichergestellt.

Zudem sieht die Vorlage zwei kleinere Anpassungen vor, die die Rechtssicherheit im Bereich des Sanierungsrechts stärken sollen. Erstens wird vorgeschlagen, die Regelungen zu den risikoabsorbierenden Kapitalinstrumenten zu präzisieren und neu auf Stufe des VAG zu verankern. Zweitens soll zum Sanierungsplan im Gesetz ausdrücklich festgehalten werden, dass die Übertragung des Versicherungsbestands nicht nur auf andere Rechtsträger, sondern auch auf eine Auffanggesellschaft, eine sogenannte Bridge Institution, erfolgen kann. Diese Klarstellung steht auch im Einklang mit den Arbeiten und den Vorgaben des Financial Stability Board. Dann sollen auch noch begriffliche Inkonsistenzen in der Vorlage beseitigt werden. Es ist eine schlanke Revisionsvorlage, das kann man sagen.

Ich sage noch etwas zur Finma, die erwähnt wurde. Ich möchte an dieser Stelle einfach noch einmal festhalten: Die Finma ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde. Der Bundesrat übt nicht die Aufsicht über die Finma aus. Die Oberaufsicht liegt vielmehr beim Parlament. Es ist also relativ schwierig, der Finma Vorgaben zu machen. Sie können es ja mal probieren. Wir führen jeweils einen Strategiedialog mit der Finma. Sie wissen, dass der Bundesrat die Strategie der Finma jeweils gutheissen muss - aber er kann sie nicht ändern, er kann sie nur annehmen oder ablehnen.

Diese Diskussionen führen wir immer in der GPK. Ich habe aber nichtsdestotrotz - ich kann das an dieser Stelle sagen - unabhängig von den Arbeiten, die sowieso laufen, dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen den Auftrag gegeben, eine Expertengruppe einzuberufen, um im Bereich des Finanzmarktes, so sage ich jetzt einmal, eine Regulierungsüberprüfung durchzuführen und auch zu überprüfen, wie effizient gewisse Bestimmungen sind. Diese Expertengruppe wird sicherlich bald mit diesen Arbeiten beginnen können. Ich erhoffe mir, dass man dort, ohne dass man an den Grundfesten der wichtigen Fragen bezüglich des Kapitals und der Liquidität rüttelt, zu einem besseren Ergebnis kommt.

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen

Loi fédérale sur la surveillance des entreprises d'assurance

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I, II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, ch. I, II

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Vote

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 44 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte (BBl 2025 3700)

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales (FF 2025 3700)

Angenommen - Adopté

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Das Geschäft geht an den Nationalrat.