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Rechtlicher Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten. Übereinkommen des Europarates. Genehmigung

7863 · Amtliches Bulletin

Dated Sep 29, 2004

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/7863/de/rechtlicher-schutz-von-zugangskontrollierten-diensten-und-von-zugangskontrolldiensten-ubereinkommen-des-europarates-genehmigung

Retrieved on Sep 5, 2026

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Source

Parliamentary business: Rechtlicher Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten. Übereinkommen des Europarates. Genehmigung (04.022)

04.022

Rechtlicher Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten. Übereinkommen des Europarates. Genehmigung

Bürgi Hermann · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Titel des europäischen Übereinkommens sowie des diesbezüglichen Bundesbeschlusses sind für die Beantwortung der Frage, um was es tatsächlich geht, nicht sehr hilfreich. Gegenstand des Übereinkommens bildet der Schutz des audiovisuellen Bereichs vor unberechtigtem Zugang zu verschlüsselten Daten. Die Digitalisierung, d. h. die Möglichkeit, Daten in die Computersprache umzuwandeln, hat neue Geschäftsfelder eröffnet. Neben den digitalisierten Fernsehprogrammen geht es insbesondere um Dienste wie Onlinezeitungen, Onlinebörsen, Reiseagenturen, Gesundheits- und Wetterdienste und ähnliches. Es sind alles Dienste, die gegen Entgelt erbracht werden und über Radio, Fernesehen oder Internet individuell zugänglich sind.

Damit ein Kunde eine solche Leistung nur erhält, wenn er sie bezahlt, braucht es entsprechende Instrumente. Es sind dies Zugangskontrollen, also Verschlüsselung, oder ein Zugangskontrolldienst wie Scrambling, elektronische Sperren und Passwörter. Für den Schutz vor Piraterie und unberechtigtem Zugang zu solchen Programmen genügt in Anbetracht des grenzüberschreitenden Charakters solcher Dienste eine nationale Regelung allein nicht. Mit der zu genehmigenden Konvention wird eine europäisch vereinheitlichte Regelung geschaffen, mit der Radio- und TV-Programme sowie weitere Dienste der Informationsgesellschaft geschützt werden.

Das Übereinkommen verpflichtet die Staaten, widerrechtliche Handlungen mit Sanktionen zu belegen. Das Übereinkommen des Europarates ist jedoch in den einzelnen Staaten nicht direkt anwendbar, vielmehr erfordert es eine Umsetzung. Was diese Umsetzung anbelangt, besteht für die Schweiz folgende Situation: Artikel 150 des Strafgesetzbuches stellt gemäss zeitgemässer Auslegung den Privatgebrauch einer verschlüsselten Dienstleistung ohne Bezahlung unter Strafe. Der auf den 1. Januar 1998 in Kraft getretene Artikel 150bis des Strafgesetzbuches stellt im Weiteren verschiedene gewerbsmässige Handlungen im Zusammenhang mit der Entschlüsselung kodierter Rundfunkprogramme oder Fernmeldedienste unter Strafe. Der Inhalt von Artikel 4 des Übereinkommens wird somit durch das geltende schweizerische Strafgesetz abgedeckt, was auch bezüglich Artikel 6 des Übereinkommens gilt, weil das schweizerische Einziehungsrecht in den Artikeln 58 und 59 entsprechende Bestimmungen vorsieht. Das heisst, in der Schweiz sind aufgrund des Beitrittes zu diesem Abkommen keine weiteren Umsetzungsmassnahmen nötig.

Da das Übereinkommen keine neuen Recht setzenden Bestimmungen enthält und es zudem nicht den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, untersteht dieser Bundesbeschluss zur Genehmigung des Übereinkommens auch nicht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum gemäss Artikel 141 Absatz 1 Litera d der Bundesverfassung.

Namens der einstimmigen Kommission für Rechtsfragen ersuche ich Sie, auf den Bundesbeschluss einzutreten und diesen zu genehmigen.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Herr Bürgi hat alles gesagt. Jedes Wort, das ich beifügen würde, wäre ein Wort zu viel. (Heiterkeit)

Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Herr Bürgi hat offenbar auch für den Bundesrat gesprochen. (Heiterkeit)

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten

Arrêté fédéral sur l'approbation de la Convention européenne sur la protection juridique des services à accès conditionnel et des services d'accès conditionnel

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 30 Stimmen

(Einstimmigkeit)