04.029
Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden. Bundesbeschlüsse
Bürgi Hermann · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wie Sie der Botschaft des Bundesrates entnehmen können, werden uns drei separate Bundesbeschlüsse zur Genehmigung unterbreitet. Im Einverständnis mit dem Präsidenten möchte ich die Ausführungen im Rahmen der Eintretensdebatte zu diesen Bundesbeschlüssen zusammenfassen.
Der Bundesrat beantragt die Verlängerung der subsidiären Einsätze zugunsten der zivilen Behörden in den Bereichen Botschaftsschutz, Grenzschutz sowie Luftsicherheit. Diese drei Bereiche subsidiärer Armee-Einsätze sind ein Ausfluss des Bundesratsentscheides im Zusammenhang mit der Überprüfung des Systems Innere Sicherheit der Schweiz (Usis).
Am 24. März dieses Jahres hat der Bundesrat im Rahmen des Usis-IV-Berichtes beschlossen, im Bereich des Botschaftsschutzes ab 2006 die stationären und die vorgelagerten stationären Aufgaben subsidiär und dauernd der Armee zu übertragen und im Bereich der Sicherheit im Luftverkehr die Armee weiterhin mit professionellen Kräften subsidiär einzusetzen. Bereits im Nachgang zum Usis-III-Bericht hat der Bundesrat am 6. November 2002 entschieden, das Grenzwachtkorps dauerhaft und verstärkt mit Mitteln des VBS zu unterstützen, sodass es den Personalunterbestand ausgleichen und die Kontrolle in internationalen Zügen übernehmen kann.
Diese Usis-Entscheide sind für die Armee von weit reichender Bedeutung. Usis hat in dem Sinne Handlungsbedarf aufgezeigt, als den zivilen Behörden das Personal fehlt, um die vom Bund übertragenen Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit erfüllen zu können. Eine Aufstockung des Personals der Polizeikorps wurde aus finanzpolitischen Überlegungen abgelehnt.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesverfassung die Verantwortung für die Wahrung der inneren Sicherheit in erster Linie den zivilen Behörden der Kantone zuweist. Weil diese aufgrund ihrer personellen Unterbestände diesen Auftrag nicht vollumfänglich erfüllen können, sind der Bundesrat und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) übereinstimmend der Meinung, dass die zivilen Behörden bei der Bewältigung von sicherheitspolizeilichen Aufgaben durch die Mittel der Armee zu unterstützen sind.
In der Kommission hat diese Handhabung der Subsidiarität des Armee-Einsatzes Fragen aufgeworfen. Als Erstes ist festzustellen, dass die Ergebnisse des Berichtes Usis IV auf der parlamentarischen Ebene des Bundes nie - nie! - diskutiert worden sind. In Anbetracht der Konsequenzen dieser Usis-Entscheide für die Armee wäre es zweifellos angemessen und wünschenswert gewesen, wenn im Parlament im Zusammenhang mit der Gewährleistung der inneren Sicherheit eine politische Beurteilung stattgefunden hätte. Bundesrat und KKJPD in Ehren, aber es sei die Frage erlaubt, ob diese beiden Gremien in diesem Bereich tatsächlich allein berechtigt sind, um abschliessend derart weit reichende Schlussfolgerungen für die Armee zu ziehen.
Gestatten Sie mir auch den Hinweis, dass man sich des Eindruckes nicht erwehren kann, dass auf kantonaler Ebene - ich sage das als ehemaliger Justiz- und Polizeidirektor - mit dem Begriff der Subsidiarität etwas locker umgegangen wird. Die Kantone pochen unüberhörbar auf die kantonale Polizeihoheit, wie ich meine zu Recht. Wer indessen A sagt, der muss auch bereit sein, B zu sagen, das heisst in diesem Fall, auch die für den Normalfall erforderlichen Einsatzkräfte zu stellen. So viel in grundsätzlicher Hinsicht.
Zur Frage der Verfassungsmässigkeit von derartigen Armee-Einsätzen im Rahmen der inneren Sicherheit hat die Kommission ein Gutachten von Professor René Rhinow zur Kenntnis genommen. Im Lichte dieses Gutachtens erfüllen die vorgesehenen subsidiären Einsätze das Erfordernis der Verfassungs- bzw. Gesetzmässigkeit. Der Bundesrat weist im Übrigen darauf hin, dass die drei Aufträge an die Armee zur subsidiären Unterstützung der zivilen Behörden nur so lange gelten, als es der Personalbedarf der zivilen Behörden bzw. die Sicherheitslage erfordern.
Als Letztes ist im Rahmen des Eintretens darauf hinzuweisen, dass diese Einsätze länger als drei Wochen dauern. Sie sind deshalb gemäss Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes von der Bundesversammlung zu genehmigen. Das gilt auch für den Einsatz der Armee zur Verstärkung des Grenzwachtkorps sowie im Bereich der Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr, weil gemäss den neu geltenden Rechtsgrundlagen das militärische Personal für diese Einsätze ab 1. Juli 2004 im Assistenzdienst eingesetzt ist.
Im Namen der einstimmigen Kommission ersuche ich Sie, auf die Bundesbeschlüsse einzutreten.
Béguelin Michel · Mit-M · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Sur le plan général, je constate deux faits à propos de la sécurité civile du pays.
1. Il manque officiellement 290 gardes-frontière. Ce personnel dépend du Département fédéral des finances, donc indirectement du Conseil fédéral, et cette pénurie - il faut bien le dire - de personnel est voulue par le Conseil fédéral. A ce titre, je cite la lettre du 1er septembre dernier du chef du Département fédéral des finances à la Commission de la politique de sécurité, où il est dit qu'"on doit adapter le mandat de sécurité aux frontières à l'effectif réduit du personnel". Pour ma part, je ne trouve pas cela digne d'un Etat de droit.
2. Dans les cantons, il manque globalement, officiellement, au moins 1000 agents pour assurer la sécurité publique normale, et cette situation ne va pas s'améliorer, précisément compte tenu de ce que je viens de dire. Pourquoi en effet les cantons se montreraient-ils plus soucieux de la sécurité que le Conseil fédéral, au moment même où celui-ci ne cesse de reporter des charges sur eux? Pour moi, l'exemple doit venir d'en haut.
Le Conseil fédéral a choisi une solution de facilité: il propose le recours à l'armée pour remplir des tâches civiles. Pour au moins deux bonnes raisons, c'est faux.
Premièrement, l'"Armée XXI" est une armée dont les effectifs ont été massivement réduits; par conséquent, l'armée dans sa mission fondamentale doit se concentrer sur l'essentiel, c'est-à-dire sur l'instruction et la formation, afin d'être opérationnelle. Garder des bâtiments civils, des parkings pour des manifestations privées ou sportives, ce n'est pas le travail de l'armée! C'est un détournement de sa mission, un gaspillage programmé de moyens humains, de plus avec des risques de dérapage.
Deuxièmement, dans son message, le Conseil fédéral demande d'approuver jusqu'au 31 décembre 2007 l'engagement de l'armée pour ses missions civiles. Or, il sait parfaitement que ce délai est fictif. Dans la lettre précitée, signée par Monsieur Merz, conseiller fédéral, il est bien précisé que les mesures d'économie concernant les gardes-frontière s'appliqueront au moins jusqu'en 2008 dans le cadre de la "planification systématique des renoncements aux tâches". Pour moi, en principe, l'armée n'a pas à intervenir pour combler les lacunes délibérément voulues par les autorités civiles. En s'engageant dans cette voie, l'armée perd beaucoup de sa crédibilité; elle devient une sorte de société de surveillance au rabais à disposition d'autorités publiques qui ne prennent pas leurs responsabilités politiques.
La solution du Conseil fédéral impose la mobilisation permanente, 365 jours par an, de 1200 hommes de milice, soit de deux bataillons, pour des tâches civiles. Dans le concept "Armée XXI", cette situation n'a jamais été prévue. La moitié de l'effectif des militaires en service long est ainsi "mangée". Sous l'angle de l'"Armée XXI", ce n'est vraiment pas un engagement subsidiaire. Pour cette raison fondamentale, la solution du Conseil fédéral n'est pas bonne, mais à court terme il n'y en a pas d'autre. Par contre, pour le moyen terme, l'esquisse de solution pourrait venir de la motion CPS-CE 04.3438 que nous allons discuter dans le cadre du programme d'armement et qui demande au Conseil fédéral de présenter "rapidement" un rapport de fond sur les missions de l'armée. Et dans ce cadre-là alors, une solution à moyen terme conforme à notre Etat de droit devrait pouvoir être trouvée.
A cette condition, j'accepterai les trois projets.
Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion
Vor allem das erste heute traktandierte Geschäft findet die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Es geht dabei um die Unterstützung der zivilen Behörden durch die Armee. Wir haben seitens des Kommissionssprechers und von Herrn Béguelin gehört, wo eigentlich die zentralen Knackpunkte dieser Vorlage sind: Usis, die Frage der Bestände der Armee, die Frage der Bestände der kantonalen Polizeikorps. Wenn man das fokussieren und die Akzeptanz dieser ganzen Frage der inneren Einsätze der Armee in zwei Fragen aufteilen will, ist die eine die Frage der kantonalen Polizeihoheit und die andere die Frage der Militarisierung der inneren Sicherheit. Herr Béguelin hat auch etwas in dieser Hinsicht gesagt.
Was die Situation betrifft, wie sie sich heute darstellt, kennen Sie sowohl die Verfassungsgrundlage als auch die Gesetzesgrundlage und die Realität. Persönlich bin ich ein grosser Befürworter dieser Einsätze der Armee. Ich bin der Auffassung, dass es vernünftige Einsätze sind und dass Sie zum Teil auch gar keine Alternativen finden können.
Wenn wir die Bewachung der Botschaften anschauen, so stellt sich hier für mich die Frage der kantonalen Polizeihoheit oder der städtischen Polizeihoheit, Herr Nationalrat Wasserfallen, eigentlich überhaupt nicht. Soweit es um die Bewachung von Botschaften, um die Bewachung von internationalen Organisationen usw. geht, ist das die Wahrnehmung einer internationalen völkerrechtlichen Pflicht, und erster und prinzipaler Adressat dieser Pflicht ist die Eidgenossenschaft. Es ist die Eidgenossenschaft, die sagt, wie sie sich dieser Pflichten entledigen will, und niemand anderes sonst. Von daher bin ich ganz klar der Auffassung, dass der Bund hier in der Wahl seiner Mittel frei ist. Er kann das delegieren, aber er muss es nicht delegieren.
Was die Frage der Assistenz im Bereiche des Grenzschutzes betrifft, habe ich umso weniger Probleme, als der Grenzschutz ohnehin eine Bundesveranstaltung ist. Nun kann man hier natürlich sagen: Was hier im Grenzschutz läuft - da unterstütze ich Herrn Béguelin -, ist an sich unverständlich. Wenn man in allen Bereichen beginnen würde, die Staatstätigkeit den gerade aktuell verfügbaren Beständen anzupassen, dann müssten wir eigentlich diese Staatsziele aufgeben; der Bundesrat legt ja in letzter Zeit wieder Wert darauf, dass er nicht nur Vollzugs-, sondern auch Regierungs-, Vordenker- und Leitungsfunktion hat, wie man das in den letzten Tagen so schön gehört hat. Wenn diese Funktion dann nicht mehr wahrgenommen wird, dann können wir uns auf solche Briefe da konzentrieren; man sagt, es fehlten zwar 290, aber jetzt richte man sich danach aus.
Ich glaube eben, der ganze Hintergrund ist ein völlig anderer. Man will doch kein Grenzwachtkorps mehr aufstocken, wenn man die Grenzen abschaffen will! Darum geht es doch. Einmal mehr werden hier Tatsachen geschaffen, die es erlauben, dann hinterher zu sagen: Ach, stimmt doch diesen ganzen Geschichten zu, wir haben ohnehin schon die Situation, die sich nachher ergeben würde, wenn wir zustimmen würden. Schengen lässt grüssen.
Der Einsatz zur Sicherheit im Luftverkehr ist wohl einer der unbestrittensten Punkte, denn dieser Bereich ist der unscheinbarste, wenn es nicht zu Unfällen und Katastrophen kommt.
Lassen Sie mich aber doch noch in zwei Schritten einige grundsätzliche Dinge sagen. Die Kantone haben in den letzten zwei, drei Jahren im Zusammenhang mit Usis häufig das "Hohelied" des Verlustes der kantonalen Polizeihoheit gesungen. Ich glaube, das ist im Zusammenhang mit den Einsätzen der Armee im Inneren ein falscher Gesang. Ich weise noch einmal darauf hin, dass ein schöner Teil der Aufgaben, namentlich in den Städten Genf, Zürich und Bern, genuine Bundesaufgaben sind und dass der Bund dort mit der kantonalen Polizeihoheit nach meinem Verständnis überhaupt nicht konfrontiert ist. Der Bund ist frei, in international verpflichtenden völkerrechtlichen Situationen die ihm gut scheinenden Massnahmen zu treffen, unabhängig von der Verfassungsfrage in diesem bestimmten Bereich - abgesehen davon, dass Artikel 57 der Bundesverfassung in dieser Hinsicht überhaupt keine klare Zuweisung vornimmt. Bund und Kantone arbeiten bei der Garantie der inneren Sicherheit zusammen. Das besagt die heutige Fassung von Artikel 57 Absatz 1.
Meines Erachtens stellt also die Bewachung von Botschaften, von Sitzen internationaler Organisationen sowie von internationalen Konferenzen föderalismuspolitisch überhaupt kein Problem dar. Es gibt auch andere Bereiche, in denen dann die Kantone zuständig sind. Das ist überall dort der Fall, wo es um private Veranstaltungen geht. Ich spreche vom WEF oder zum Beispiel auch vom Zionismuskongress in Basel. Hier sind die Kantone zuständig, aber hier rufen sie mangels genügender eigener Polizeimasse regelmässig nach der Hilfe des Bundes.
Die Frage zu stellen, ob das sinnvoll ist oder nicht, trägt ihre Beantwortung schon in sich: Es ist sinnvoll! Warum? Weil die Kantone zwei Dinge nicht tun können respektive sollen:
1. Sie sollen nicht wegen Spitzenbelastungen während zwei, drei Tagen im Jahr ihre Korps auf jenes Maximum oder Optimum aufstocken, das sie gerne hätten - diese berühmten 800 bis 1000 Polizisten in der Schweiz, die jetzt fehlen -, um ein WEF zu "handeln", um einen Zionismuskongress zu "handeln". Das braucht es nicht, solange wir eine Alternative namens Militär haben.
Es ist auch eine Frage der Kosten! Der Einsatz der Armee ist erheblich kostengünstiger als das Aufstocken von Polizeimitteln. Wenn Sie zwischen 800 und 1000 Polizisten zusätzlich in der Schweiz einsetzen, dann bleiben Ihnen diese das ganze Jahr. Sie haben Mehrkosten zwischen 100 und 150 Millionen Franken per annum, und das wegen zwei, drei Veranstaltungen im Jahr! Das ist in einer Zeit, wo uns das Geld an allen Ecken und Enden fehlt, ein Unfug.
Es kommt vielleicht noch ein appenzellisches Argument hinzu:
Wenn Sie diese Polizisten zusätzlich haben, dann bleiben die Ihnen das ganze Jahr. Die können Sie nicht nur beim WEF einsetzen, die müssten Sie in den übrigen 360 Tagen auch beschäftigen. Das Objekt der Beschäftigung sind dann wir, oder? Von daher meine ich, dass Sie auch in jenen Bereichen, in denen an sich der Kanton zuständig ist, die Armee ruhig zum Zuge kommen lassen dürfen.
2. Ich habe gesagt, dass es auch einen Bereich gibt, in dem die Kantone gar nichts tun können: Je länger je mehr werden solche Veranstaltungen auch zu einer Frage der Luftraumüberwachung, und da ist die Sache für den Kanton natürlich erledigt. Da haben die Kantone nichts mehr zu berichten, denn die Kantone müssen den Bund um Unterstützung ansuchen. Es ist nur der Bund, der solche Mittel überhaupt zur Verfügung hat.
Aus Gründen der Verfassungsmässigkeit, aus Gründen der Praktikabilität, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und auch aus Gründen einer bestimmten Freiheitlichkeit - die Sicherheit steht immer in einem Spannungsverhältnis zur Freiheit - bin ich der Auffassung, dass die kantonalen Polizeidirektoren in ihrer Argumentation etwas Mässigung einlegen und die 800 bis 1000 Polizisten endlich einmal vergessen sollten. Das Hohelied der Militarisierung der inneren Sicherheit sollen sie anderen Leuten überlassen und es nicht mehr selbst singen.
Dieses Argument der Militarisierung der inneren Sicherheit basiert, soweit ich sehe, auf zwei Argumentationen. Die eine Form - die einfachere, die in selten eindrücklicher Weise von Nationalrätin Pia Hollenstein zum Ausdruck gebracht worden ist - geht dahin, dass man der Armee nicht gestatten solle, sich via Einsätze zugunsten der zivilen Behörden bei der Bevölkerung beliebt zu machen und auf diesem Wege die eigene Existenzberechtigung zu dokumentieren. Diese einfach strukturierte Argumentation verdient eine ebenso einfach strukturierte Behandlung: die blosse Kenntnisnahme.
Die andere Form, die in dieser Hinsicht zu verzeichnen ist, bedarf einer genaueren Betrachtung. Diese Argumentation ist in der entsprechenden Debatte von Herrn Nationalrat Widmer aus Luzern dargelegt worden. Er hat die Angst, insbesondere der Linken, vor Armee-Einsätzen dargestellt und dabei auch den Einsatz der Armee beim Generalstreik in Erinnerung gerufen. Dass das in jenen Kreisen nachwirkt, deren Vorvorfahren damals zu den Leidtragenden dieses Einsatzes gehörten, weiss sicher niemand besser als ein alter Katholisch-Konservativer, der heute noch einen inneren Reflex überwinden muss, wenn er einem Liberalen die Hand geben soll. (Heiterkeit) Aber ich tue es heute, denn die Zeiten haben sich geändert. Das ist natürlich auch mit Bezug auf das Verhältnis zwischen der Linken und der Armee so. Wenn Sie heute sehen, in wessen Händen die staatliche Gewalt liegt, dann liegt sie heute eher links als rechts.
Wie anders, Frau Fetz - Sie schauen mich gross an -, könnten Sie sich erklären, dass Erste-Mai-Feiern, die sicher keine rechte Veranstaltung sind, regelmässig mit Deeskalationsveranstaltungen der Polizei quittiert werden, dass Tunnelblockaden der Gewerkschaften und Autobahnblockaden der Gewerkschaften von Richtern mit "benign neglect" quittiert werden, dass Sachbeschädigungen in den Zentren unserer Städte von den Gewaltmonopolinhabern dieses Staates regelmässig praktisch unbeachtet bleiben? Die Polizei schaut zu. Ich sage Ihnen eines aus eigener Erfahrung - entsprechende Vorbereitungen haben wir 1971 im Nachgang zu den Globuskrawallen gemacht -: Das Militär würde noch viel mehr zuschauen.
Der Generalstreik steckt den Kadern noch derart in den Knochen! Anfang der Siebzigerjahre hat man sich auch überlegt, ob man die Armee zwischen Bellevue, Bürkliplatz und Bahnhofplatz einsetzen könnte. Hände weg! Es herrschte die schwarze Angst, man könnte hier wieder in eine ähnliche Situation hineinlaufen wie damals bei den Generalstreiks.
Die Vorstellung, die Armee könnte wieder in alter Art und Weise dreinfahren, ist absolut irrig. Ich glaube, diese ganze Geschichte muss auch seitens der Linken einmal aufgearbeitet werden, damit man nicht bei jeder Gelegenheit wieder mit diesen Argumentationen konfrontiert wird. Die Armee ist heute genau so gut ein Instrument von Rechts und Links. Diese alte Differenzierung ist in diesem Zusammenhang heute völlig gegenstandslos.
Ich bin völlig überzeugt davon, dass die Angst vor einer Militarisierung der inneren Sicherheit im Rahmen solcher Einsätze völlig übertrieben ist. Ich bitte Sie daher, mit mir den Leuten, die diese Dienste tun, ein Lob auszusprechen und sie nicht zu kritisieren.
Treten Sie auf diesen Beschluss ein!
Schmid Samuel · VPBR-M · Bundesrat · Bern
Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates ebenfalls Eintreten und Zustimmung zu den Anträgen, wie sie in der Botschaft formuliert und von der Kommission auch unterstützt werden.
Gestatten Sie mir, auch meinerseits ein paar Bemerkungen zu machen, die vielleicht über das rein Formelle des ja unbestrittenen Geschäftes hinausgehen, und zwar weil die Diskussion in der Öffentlichkeit in letzter Zeit aus der Sicht des Bundesrates doch mit vielen Irrtümern und auch Vorurteilen behaftet war, wie das zu Recht auch Herr Schmid gerügt hat.
Es wird neuerdings wieder zur Diskussion gestellt, was die Armee eigentlich für Aufträge habe. Es wird insbesondere unterschoben, man versuche hier, über solche Einsätze die Armee zu legitimieren. Als ob es möglich wäre, über einen zwar dauernden Einsatz, der uns effektiv eine Belastung bringt - da haben Sie Recht, Herr Béguelin -, über einen Einsatz, der uns permanent etwa 1000 Frauen und Männer abfordert, eine Armee von 120 000 oder, mit Reserven, über 200 000 Leuten zu begründen! Es geht letztlich um etwas ganz anderes.
Hier staune ich auch, warum das Parlament nicht mit etwas mehr Selbstbewusstsein auf den Bericht über Sicherheit und Kooperation und dann auf die Diskussion zum Armeeleitbild zurückgreift. Wir werden heute noch mehrfach darüber sprechen. Dort ist diese Konstruktion längst vorweggenommen, und sie wird uns heute von anderen Ländern - teilweise mindestens - abgeschrieben. Die Diskussion um die Armeeaufträge findet in einer Situation statt, in der sich die Risikolage nicht mehr primär oder fast ausschliesslich auf einen Gegner fokussiert, sondern in der ein weit breiteres Risikofeld von der Armee und anderen Sicherheitsinstrumenten abzudecken ist. Diese Auftragslage hat es natürlich in sich, dass der Feind nicht mehr primär von Osten herkommt, wie wir das während Jahrzehnten zu gewärtigen hatten. Und dann sprang das vierte Korps als erstes Korps in die Bresche, und wir räumten im Westen noch auf - soweit aufzuräumen war; entschuldigen Sie die Darstellung, aber im reinen Militärjargon gesprochen war das die "Feindanlage". Das ist jetzt aber nicht mehr so! Ich habe jedoch gelegentlich den Eindruck, die Mauer sei zwar in Berlin gefallen, aber in unseren Köpfen noch nicht. Das hat Konsequenzen, und der Bundesrat und das Parlament haben das ja besprochen.
Ich zitiere aus dem Sicherheitspolitischen Bericht 2000, den Sie seinerzeit gutgeheissen haben: Unter "Von der Armee zu erbringende Leistungen" gibt es unter anderem Kapitel wie "Beiträge zur internationalen Friedensunterstützung und Krisenbewältigung" und "Raumsicherung und Verteidigung". Und es gibt ein Kapitel "Beiträge zur Prävention und Bewältigung existentieller Gefahren". Dort wird gesagt: "Die Armee ist in der Lage, ihren Auftrag im Rahmen der Prävention und Bewältigung existentieller Gefahren zu erfüllen, indem sie nach kurzer Vorbereitung gleichzeitig mehrere subsidiäre Einsätze über längere Zeit durchführen kann." Ich komme noch auf dieses Element zurück. Dann wird noch ein Teilbereich speziell beschrieben: "Im Vordergrund stehen subsidiäre Sicherungseinsätze. Sie dienen in erster Linie der Entlastung und Unterstützung der Polizeikorps." Das ist hier vor vier Jahren diskutiert worden. Jetzt haben wir, gestützt auf diesen Bericht, auch wieder in interessanten, kritischen und intensiven Diskussionen das Armeeleitbild besprochen. Auch dort haben wir die Aufträge zum Thema gemacht, und gestützt auf diese Aufträge wurde dann die Armee gegliedert. Im Moment sind wir daran - und dies erst seit zehn Monaten -, diese Gliederung der Armee auch durchzusetzen und umzusetzen.
Wir haben zum einen das Element der klassischen Verteidigung, oder vielleicht sage ich besser, des Kampfes der verbundenen Waffen. Das ist ein weit kleinerer Kern von Kampfelementen, die eigentlich - immer gestützt auf das Armeeleitbild - das Know-how erhalten sollen, um nötigenfalls dem Parlament und dem Bundesrat ein Aufwuchspotenzial zur Verfügung zu halten, um eben auch in diesem Bereich veränderten Risiken wieder zu begegnen. Wir wissen aus unserer Geschichte, dass es eben immer wieder solche Wechsel gegeben hat. Gerade als neutraler Staat - das ist immer die Konzeption des Bundesrates und bisher des Parlamentes und des Armeeleitbildes, der Militärgesetzgebung - können wir es uns nicht leisten, diesen Kern praktisch auf null zurückzunehmen, um dann nötigenfalls, ich entlehne auch wieder einen Ausdruck, die Leistungen im Ausland einzukaufen. Das ist nicht mehr die Neutralität, wie wir sie verstehen. Soweit also der Kampf der verbunden Waffen, oder ich sage mal: die klassische Verteidigung.
Dann gibt es einen anderen Bereich, im Armeeleitbild spricht man da von Raumsicherung. Raumsicherung ist nun nicht Botschaftsbewachung. Botschaftsbewachung ist ein kleines Element, ein Auftrag, der praktisch auch als Sekundär- oder als Zweitauftrag erfüllt werden kann. Raumsicherung hat eine dynamische und eine statische Komponente. Raumsicherung braucht ebenfalls Mittel, wie wir sie im Kampf der verbundenen Waffen haben, aber eben in einer anderen Form des Einsatzes. Es kann bei diesen Beständen, die wir haben und die dann auch über eine gewisse Dauer im Einsatz zu stehen haben, darum gehen, Grenzen unmittelbar verstärkt zu bewachen. Dies allenfalls subsidiär, d. h. unter ziviler Verantwortung. Aber es ist auch denkbar, je nach Lage, dass diese Gebietsverantwortung in gewissen Räumen abgetreten wird. Das sind alles neue Vorgänge, die aber eben den heutigen Risiken entsprechen. Es kann darum gehen, Achsen zu überwachen. Wir sind doch verpflichtet, nötigenfalls die Nord-Süd-Achse oder beispielsweise die Achsen und Zugänge zum Tessin in jeder Situation offen zu halten.
Ja, wer macht denn das? Oder wer kann denn das machen ausser die Armee? Es kann darum gehen, Räume zu überwachen, zu bewachen, zu kontrollieren, zu sichern - mehr als einen Raum. Wer sonst als die Armee kann das machen? Es kann darum gehen, Objekte zu schützen; es kann auch darum gehen, Personen zu schützen. Stellen Sie sich das Ereignis in Madrid in der Schweiz vor. Wenn es bei diesem Einzelereignis bleibt, dann geht es natürlich primär um Rettungseinsätze; sie werden primär oder fast ausschliesslich durch rein zivile Elemente geleistet. Aber immerhin, bei keinem dieser Attentate ist man sicher, ob ein Land nicht durch ein zweites oder ein drittes Attentat erschüttert wird, um effektiv seine Souveränität zu brechen. Es braucht heute in dieser vernetzten Gesellschaft nicht mehr Panzerangriffe, um das zu tun. Ja, wer stellt denn die Mittel zur Verfügung, selbst wenn Sie die Polizeibestände erhöhen? Wer stellt denn die Mittel zur Verfügung, um jetzt Grenzen, Achsen, Räume, eine Vielzahl von Objekten, Infrastrukturanlagen und anderes zu schützen - und das in einer Zeit, in der nicht Kriegsmobilmachung ausgerufen ist? Das kann also dazu führen, dass Teile der Armee so in den Einsatz kommen, dass wir Teile der Armee aufbieten müssen; aber um die Durchhaltefähigkeit zu erhalten, findet eine gewisse Rotation statt. Sie sehen, es gibt eine ganze Reihe von Sicherheitserfordernissen, die eben dieses modulare Konzept von "Armee XXI" abzudecken hat.
Alles, was ich jetzt gesagt habe, ist nicht neu. Wir haben das hier beim Sicherheitspolitischen Bericht diskutiert. Deshalb missachten alle diese Unterstellungen, man suche da eine neue Legitimation, eigentlich das, was wir bisher beschlossen haben. Und - das sei zum Schluss gesagt - sie missachten auch das, was das Volk mit beinahe 80 Prozent Zustimmung gutgeheissen hat. Also, es geht in diesen Einsätzen mit keinem Wort um eine Militarisierung der inneren Sicherheit. Als ob Sie das mit Milizsoldaten machen könnten! Überlegen wir uns das einmal: mit Soldaten, die drei Wochen im Dienst und die übrigen Wochen des Jahres dann als Zivile dem gleichen Regime unterstellt sind. Glaubt denn jemand, es gelinge so, die innere Sicherheit zu militarisieren? Gott sei Dank nicht, das wollen wir ja auch nicht!
Im Übrigen haben andere Länder die genau gleichen Probleme. Ich stelle fest, dass das Überschreiten dieser Schwelle - um die heutigen Erfordernisse in diesem Bereich, in dem äussere und innere Sicherheit nicht mehr klar trennbar sind, auch im Kopf nachzuvollziehen - in den lateinischen Staaten kaum ein Problem ist. Frankreich und andere Länder haben längst solche kombinierten Lösungen. In nordischen Staaten wird das ebenfalls praktiziert. Selbst in Deutschland, wo die Hemmschwelle wahrscheinlich relativ am grössten ist, wird heute darüber diskutiert, weil man doch glaubt, dass auch Deutschland nicht nur am Hindukusch zu verteidigen ist.
Jetzt zum Zweiten, ich breche jetzt zu unserem Auftrag herunter. Denn letztlich habe ich das, was ich jetzt gesagt habe, in der Funktion als Bundesrat gesagt, der mit Kantonen, teilweise auch mit Gemeinden zusammen hier die Sicherheit sicherzustellen hat.
Noch ein Wort zu den Polizeibeständen. Ich habe es bereits in den Kommissionen erklärt: Ich bin doch der Letzte, der etwas dagegen hat, wenn die Kantone die Bestände ihrer Polizeikorps erhöhen. Aber selbst wenn sie diese Bestände erhöhen - teils wird gesagt, das sei theoretisch, teils wird gesagt, das sei konkret; lassen wir das, die Zahl ist nach meiner Ansicht ebenfalls zu tief -, werden sie nie genügend Polizeikräfte haben, um beispielsweise ein WEF oder einen G8-Gipfel oder anderes schützen zu können. Sonst richten sie sich effektiv auf diesen Spitzenbedarf aus, wie er erwähnt wurde, und das wäre nicht vernünftig. In diesem Zusammenhang wird mir dann jeweils entgegengehalten: Ja gut, für solche Einsätze brauchen wir dann die Armee. Einverstanden, ich kann die Alternative nicht erzwingen, und ich tue es auch nicht. Aber überlegen wir uns einmal: Für die grössten Einsätze wird das Milizheer benötigt, dort kommt es dann in den Einsatz, und dort, wo es eigentlich im täglichen Ablauf um das Gewinnen von Know-how, von Erfahrungen geht, dort will man die Armee ausschliessen. Man schickt sie dann also praktisch aus dem Stand in die unmittelbar gefährlichsten Einsätze. Auch da ist es nicht nutzlos, wenn ein Teilelement dieses Raumsicherungsauftrages gelegentlich geübt werden kann.
Aber ich sage nochmals: Das ist keine Zielsetzung des Bundesrates und schon gar nicht des Departementes. Letztlich definieren die Kantone und die Sicherheitslage diese Schwelle.
Es ist so, dass wir in Bezug auf die Rotation in diesen Verbänden noch Verbesserungsbedarf haben. Es ist so, dass wir in diesem Bereich auch daran sind, in Bezug auf die Ausbildung und dann auf die Aufträge - auch das war Gegenstand der Diskussion in der Kommission - besser zu werden. Es ist so, dass wir hier noch einiges an Anstrengungen unternehmen müssen, um dieser Anforderung gerecht zu werden, aber immer nur so weit und so lange, wie sie gestellt wird.
Ich schliesse mit einem Bericht von der Front ab. Ich erhielt dieser Tage von einem Offizier die Zusammenstellung eines Debriefing - wie man heute sagt - von einer solchen Einsatzeinheit, einem Gebirgsinfanterieregiment, das in einem solchen Einsatz war. Dieser Offizier schreibt mir: "Als Regimentsstab führten wir nach den Einsätzen ein Debriefing mit den Angehörigen der Armee durch. Ich leitete die Gruppe Soldaten. Daraus kurz zusammengefasst folgende Aussagen: 'Sinnvoller, nötiger Einsatz, wenn auch teilweise langweilig'". Ja, das ist beim Wachtdienst so. "'Die Offiziere waren mit der Aufgabe der Diensteinteilungen zum Teil überfordert: Urlauber, Krankheiten usw. Die Freizeit und Ruhezeit wurden von der Führung vernachlässigt, keine Programme, die auch in der Nacht benutzt werden konnten, z. B. attraktive Kantine, Filme usw.' Auf Stufe Soldat wurde dieser Dienst mit Stolz geleistet. Aussteiger, d. h. Stänkerer, gab es immer. Aber die Anzahl war gleich gross wie in einem normalen WK." Für all diejenigen, die schon solche Dienste geleistet haben, ist das kein schlechtes Zeugnis. Aber es zeigt, dass wir hier noch einiges zu lernen haben.
Zum konkreten Fall: Der Bundesrat verlangt hier Ihre Zustimmung, weil es - wie selbst von kritischer Seite, von Herrn Béguelin, gesagt wurde - keine Alternative gibt. Vor diesem Hintergrund sind wir verpflichtet, hier den Kantonen die Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Kantone und Städte bedanken sich dafür im Übrigen beim Bundesparlament; auch solche Reaktionen habe ich schriftlich erhalten.
Im Übrigen: Die Einsatzform wird nicht vom VBS geprüft; die Schwelle, ob überhaupt ein subsidiärer Einsatz stattfindet oder nicht, wird vom EJPD geprüft. Es ist keineswegs so, dass alle Gesuche, die reinkommen, einfach bewilligt werden. Aber immerhin: Wenn Bedarf besteht und ausgewiesen ist, hat das EJPD entsprechend zu entscheiden, und die Armee hat sich so vorzubereiten, dass sie diesem Gesetzes- und Verfassungsauftrag gerecht werden kann.
Ich danke Ihnen, dass Sie mir die Möglichkeit gegeben haben, auch allgemein etwas zu dieser Frage zu sagen. Ich bitte Sie, einzutreten und die Vorlage gutzuheissen.
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
1. Bundesbeschluss über die Verlängerung des Einsatzes der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen
1. Arrêté fédéral concernant la prolongation de l'engagement de l'armée pour la protection de représentations étrangères
Bürgi Hermann · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Zu diesem Bundesbeschluss habe ich noch einige Bemerkungen und Ergänzungen, insbesondere aufgrund der Ausführungen von Herrn Kollege Schmid und auch von Herrn Bundesrat Schmid.
Der Umfang der personellen Mittel für den Assistenzdienst Amba Centro wird ja im Grundsatz nicht verändert; es können maximal 800 Armeeangehörige eingesetzt werden. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass unsere Kommission sich dafür ausgesprochen hat, dass dieser Einsatz verlängert werden kann.
Aber, Kollege Schmid, es gilt hier doch noch etwas zu beachten: die verfassungsmässige Ordnung. Ich unterstreiche, dass wir für diesen Einsatz sind. Aber es gibt in diesem Land eine verfassungsmässige Ordnung, und die ist nach wie vor so, dass für die innere Sicherheit grundsätzlich die Kantone - die Kantone! - zuständig sind. Wenn Sie jetzt die Armee ansprechen und sagen, sie solle vermehrt Aufgaben übernehmen, dann sind wir ja damit grundsätzlich einverstanden. Aber auch hier gibt es eine verfassungsmässige Ordnung, Herr Kollege Schmid; ich verweise auf Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung. Danach ist der Einsatz der Armee für die innere Sicherheit nur dann zulässig, wenn es um die Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit geht, oder bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen.
Ich zitiere jetzt wortwörtlich aus dem Gutachten von Herrn Professor Rhinow: "Bei Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung geht es weder um eine gesellschaftspolitische noch um eine föderalistische Subsidiarität", man höre, "sondern um eine Rangordnung der einzusetzenden Mittel im Rahmen der inneren Sicherheit." Um eine Rangordnung! Und dann weiter: "Wichtig ist bei der hier zu beurteilenden Frage, dass Armee-Einsätze insofern subsidiär sein müssen, als sie nur Unterstützungscharakter aufweisen dürfen." Das heisst dann unter anderem, als Voraussetzung für einen solchen Einsatz: Es darf sich also nicht um einen Ersatz für die zivilen Mittel handeln. Das wollte ich doch noch deponieren. Wir sind ja grundsätzlich damit einverstanden; aber es muss hier einmal festgehalten werden, dass die Armee nicht einfach ein Selbstbedienungsladen sein kann, sondern aufgrund unserer verfassungsmässigen Ordnung ist sorgfältig und sauber zu prüfen, ob ein solcher Einsatz unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität zulässig ist.
Herr Bundesrat Schmid, natürlich haben wir beim Armeeleitbild die Subsidiarität diskutiert. Das steht in der Bundesverfassung, im Militärgesetz und im Armeeleitbild. Aber Sie können doch nicht hingehen und sagen, den vorliegenden Fall hätten wir bereits diskutiert. Es ist doch gerade bei diesem Einsatz Amba Centro zulässig, sich zu fragen, ob hier die Voraussetzungen für die Subsidiarität gegeben sind. Herr Bundesrat, damit diskutieren wir nicht wieder grundsätzlich über das Armeeleitbild; das steht überhaupt nicht zur Diskussion. Aber es muss erlaubt sein, im konkreten Fall zu fragen, ob die Voraussetzungen für die Subsidiarität gegeben sind. Das wollte ich doch noch einmal klarstellen. Deshalb haben wir über die Botschaftsbewachung auch etwas länger diskutiert. Sie haben darauf hingewiesen, dass dieser Einsatz in der Öffentlichkeit und bei den Dienstleistenden zu Diskussionen Anlass gibt. Es bestehen zu Recht Bedenken in Bezug auf den Nutzen, und es bestehen Bedenken darüber, ob damit nicht andere Ausbildungserfordernisse vernachlässigt werden.
Unsere Kommission, die hinter diesem Einsatz steht, hat sich mit diesen Fragen auseinander gesetzt. Man darf nicht einfach hingehen und sagen, es handle sich um einen verfassungsmässigen Auftrag der Armee. Natürlich, das steht nicht zur Diskussion. Aber es darf die Frage gestellt werden, ob die "rules of engagement" richtig sind und ob die eingesetzten Formationen die richtigen sind. Da erwartet unsere Kommission, dass das in den nächsten Jahren an die Hand genommen wird und dass diese Fragen beantwortet werden. Unsere Kommission hat dieser Verlängerung bis 2007 zugestimmt, weil sie die Voraussetzungen für die Subsidiarität dieses Einsatzes anerkannt hat. Aber wir erwarten - das möchte ich unterstreichen -, dass in den nächsten drei Jahren in Bezug auf diese Botschaftsbewachungen die Lösung der noch offenen Fragen tatsächlich an die Hand genommen wird. Sie haben das betont, Herr Bundesrat. Aber wir erwarten das, denn mit der Antwort, es handle sich um einen verfassungsmässigen Einsatz, werden wir uns nicht mehr begnügen.
David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Ich werde diesen Bundesbeschluss ablehnen. Mich überzeugen die Argumente für die Verlängerung dieser Übung mit der Armee nicht. Im Gegenteil, ich bin der Meinung, dass diese Sache der Armee sogar schadet, und zwar schwer schadet. Sie demotiviert die Truppe und die Kader, sie hat nichts mehr mit dem eigentlichen Auftrag der Armee zu tun.
Nach meiner Überzeugung ist der Hauptgrund, weshalb man das macht, der: Es stehen Gratispersonal-Diensttage zur Verfügung. Man beutet hier die Armee aus, die gratis solche Leistungen anbietet, weil es am billigsten ist, diesen Bewachungsdienst so aufzuziehen. Damit kann ich nicht einverstanden sein. Jene Leute, die aufgrund der Wehrpflicht Armeedienst leisten müssen und sollen, das ist richtig, darf man nicht quasi als Steinbruch verwenden, um einfach eine Bewachungsorganisation aufzuziehen, die man so am billigsten erhält. Das ist meines Erachtens falsch.
Schwerwiegend finde ich auch, dass diese Leute, vor allem weil der Einsatz jetzt so lange andauert, in ihrer Ausbildung als Soldaten nicht mehr den Stand erreichen, den sie eigentlich brauchten. Wir brauchen eine Armee, die Kampftruppen hat, die in der Lage ist, den Kampf mit der Waffe in den Verbänden und mit den Geräten zu führen. Sonst müssen wir uns die Frage stellen, ob wir diese Organisation an sich abschaffen und mit Polizeiorganisationen arbeiten sollen. Solange wir sagen, die Schweiz brauche, wie jedes andere Land, eine Kampftruppe - und ich bin der Meinung, das sei notwendig; über die Grösse kann man sich unterhalten -, muss diese auch entsprechend ausgebildet sein und ihren Auftrag erfüllen können. Ich höre, dass die Leute jetzt über Jahre in diesen Milizdiensten eingesetzt werden. Dann ist diese Ausbildung überhaupt nicht mehr sichergestellt. Als wir dies das erste Mal beschlossen, war das für mich eine kurzfristige Übergangslösung, die man aus Mangel an Personal einmal vorsehen kann. Aber jetzt kommt es ein zweites Mal; es wird verlängert, jetzt will man das quasi fast zu einer Hauptaufgabe der Armee machen. Wenn ich höre, dass eine Kompanie das US-Konsulat in Zürich bewacht - über das ganze Jahr steht eine Kompanie Soldaten rund um dieses US-Konsulat -, ist das für mich völlig unverhältnismässig. Ich kann nicht einsehen, warum wir das mit unseren dienstpflichtigen Leuten machen.
Ich stimme diesem Beschluss daher nicht zu. Ich bin aber auch froh um die Kommentare, die der Kommissionssprecher hier gemacht hat. Ich finde es auch verfassungsrechtlich hochproblematisch. Es geht hier in keiner Art und Weise um die Abwehr einer schwerwiegenden Bedrohung, sondern es geht darum, wie man möglichst billig eine Überwachungsorganisation aufziehen kann. Der Bundesrat handelt hier unverantwortlich. Es ist nicht so, dass man einfach tagelang Soldaten einsetzen kann, die gratis zu haben sind, weil man sagt, das Geld fehle uns. Das werfe ich diesem Konzept vor, und ich werde ihm daher nicht zustimmen.
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr David hat eine Erklärung abgegeben. Er stellt keinen Antrag, sondern wird den Beschluss in der Gesamtabstimmung ablehnen.
Schmid Samuel · VPBR-M · Bundesrat · Bern
Herr Bürgi, ich entschuldige mich, wenn meine Intervention so aufgefasst worden ist, als ob ich die Diskussion über diesen Einsatz als überflüssig bezeichnet hätte. Überhaupt nicht! Gestützt auf den Auftrag der Armee hat die Armee bzw. der Bundesrat dafür zu sorgen, dass wir in der Lage sind, solche Dienste zu leisten. Jetzt ist es das Prinzip der Subsidiarität, dass sich das Parlament natürlich immer wieder dazu äussern kann, wenn eine gewisse Schwelle des Einsatzes zeitlich oder quantitativ überschritten wird. Das findet der Bundesrat auch richtig. Ich sagte einleitend, dass ich die Gelegenheit ergreife, um ein paar grundsätzliche Bemerkungen zu machen, vielleicht weniger zum Rat als zur Öffentlichkeit, weil uns immer wieder vorgeworfen wird, wir würden da den Pfad der Tugend verlassen.
Sie haben im Übrigen Recht - ich wiederhole das -, dass wir uns organisatorisch so einstellen werden, dass auf drei Wiederholungskurse höchstens ein Wiederholungskurs in einem solchen Dienst stattfindet, wenn die Belastung gleich bleibt wie heute. Wenn sie sinkt, dann werden wir diese Aufträge auch nicht mehr erfüllen, dann wird die Armee auch nicht mehr bestellt. Im Übrigen ist es dann nicht so, dass 100 Prozent der Personen, die in einem solchen Einsatz sind, vor den Gebäuden stehen. Erstens teilen Sie alle Zahlen, die Sie haben, durch drei. Denn es ist ein 24-Stunden-Einsatz, und wir brauchen dann, um 10 Mann zu stellen, insgesamt 30 Mann. Zum Zweiten absolviert der nicht benötigte Teil der Truppe eine entsprechende Ausbildung im angestammten militärischen Gebiet mit den entsprechenden Waffensystemen. Dann wird innerhalb des Bataillons mit dem Wachdiensteinsatz eine Rotation organisiert, wie das im Übrigen schon bei den seinerzeitigen Flughafenbewachungseinsätzen in den Siebziger- und Achtzigerjahren der Fall war. Das Problem ist, dass wir zum einen diese Stufe Bataillon heute gar nicht mehr in der ursprünglichen Form haben, und zwar deshalb, weil sie auch verbandsmässig mit der "Armee 95" gar nicht mehr einexerziert worden ist; zum andern bauen wir jetzt erst die Verbände auf - aber das ist ein Teil des Beschlusses des Bundesrates vom 8. September 2004 -, um eben diese Umorganisation sicherzustellen. Dann soll den von der Kommission zu Recht aufgeworfenen Fragen Rechnung getragen werden.
Herr David, ich verweise nur noch auf einen Punkt: Was soll der Bundesrat tun, wenn die Kantone entsprechende Gesuche stellen, um hier unterstützt zu werden? Der Bund kann doch nicht einfach sagen, er helfe nicht. Er kann es sagen, wenn es echte Alternativen gibt, zweifellos; dann wird das EJPD das auch nicht bewilligen. Wir bekommen von gewissen Städten sehr schnell Begehren, um die Armee einspringen zu lassen; das wird regelmässig abgelehnt. Oder man sagt: Wir stellen höchstens Material zur Verfügung, aber keine Leute. Hingegen kann sich der Bund, wenn es um diesen Dauereinsatz geht, nicht problemlos aus diesem Auftrag zurückziehen, der im Übrigen in einem Gebiet stattfindet, in dem der Bund gestützt auf völkerrechtliche Verpflichtungen eine spezielle Verantwortung hat. Ich verweise nochmals auf Usis, ich glaube, es wurde auch bereits gesagt: Mit Usis selber stellt man fest, dass eine Alternative durch Bestandeserhöhungen mit entsprechender Ausbildung erst in fünf bis sieben Jahren so weit wäre. Jetzt sind wir mit diesem Einsatz und der Zeitlimite noch längst innerhalb dieser fünf bis sieben Jahre. Der Bundesrat hat deshalb immer dann, wenn die Anforderungen genügend begründet sind, keine andere Wahl, als hier dem Parlament zu beantragen, die Einsätze zu bewilligen.
Ein Letztes noch zum Geld: Gelegentlich geistert die Idee herum, die Armee werde belastet, die Armee könnte den Kantonen das Geld zur Verfügung stellen, damit da die Bestände erhöht werden könnten. Selbstverständlich kann das Parlament immer alles beschliessen. Aber erstens bin ich gezwungen, diese Truppenelemente gleichwohl in dieser Disziplin auszubilden, weil diese Disziplin in besonderen und ausserordentlichen Lagen gebraucht wird. Zum Zweiten bin ich auch gezwungen, entsprechende Berufskomponenten in der Militärpolizei auszubilden; auch hier wieder für ausserordentliche Lagen. Deshalb ist es falsch anzunehmen, wir würden hier in einem Bereich Geld einsetzen, der anders abgedeckt werden könnte. Ich brauche respektive die Armee braucht die Mittel so oder so, um - gestützt auf die Aufträge - den vom Parlament definierten Anforderungen gerecht zu werden.
Ich bitte Sie also um Zustimmung.
Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion
Nur ein kurzes Wort in methodischer Hinsicht zu Herrn Bürgi: In der katholischen Kirche gibt es das Lehramt: Wenn der Papst etwas sagt, dann gilt es so. Mir scheint es, dass wir im Verfassungsbereich ein bisschen einen ähnlichen Fehler machen: Wenn ein Verfassungsrechtler etwas sagt, dann nehmen wir an, es sei so. Ich hoffe, Ihre Kommission habe mindestens zwei Gutachter beauftragt, nicht nur einen. (Heiterkeit)
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 32 Stimmen
Dagegen .... 2 Stimmen
2. Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee zur Verstärkung des Grenzwachtkorps bei den Grenzschutzaufgaben
2. Arrêté fédéral concernant l'engagement de l'armée pour le renforcement du Corps des gardes-frontière en vue des tâches de protection de la frontière
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 38 Stimmen
(Einstimmigkeit)
3. Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee zugunsten der Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr
3. Arrêté fédéral concernant l'engagement de l'armée pour les mesures de sécurité dans le trafic aérien
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 37 Stimmen
(Einstimmigkeit)