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Unverzügliche Ratifikation der Internationalen Seerechtskonvention

8246 · Amtliches Bulletin

Dated Dec 15, 2004

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/8246/de/unverzugliche-ratifikation-der-internationalen-seerechtskonvention

Retrieved on Sep 5, 2026

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Source

Parliamentary business: Unverzügliche Ratifikation der Internationalen Seerechtskonvention (02.3786)

02.3786

Unverzügliche Ratifikation der Internationalen Seerechtskonvention

Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Sie beantragt einstimmig, die Motion anzunehmen.

Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Ich möchte mich nicht zur Seerechtskonvention äussern, sondern zur Begründung dieser Motion, und dies als Zuger Standesvertreter. Ich tue dies, weil die Motionärin in ihrem Vorstoss Bezug auf das Tankerunglück vor der spanischen Küste nimmt. Sie spricht die Tatsache an, dass das gekenterte Schiff von einer schweizerischen Ölhandelsfirma gechartert wurde, welche ihren Firmensitz in Zug hatte. In der Formulierung wird auf indirekte Art dieser Firma eine Mitschuld am Unglück angelastet.

Ich habe mich als Kommissionsmitglied beim zuständigen Amt erkundigt, welcher Zusammenhang zwischen der Ratifizierung respektive der damaligen Nichtratifizierung dieser Seerechtskonvention und dem Schiffsunglück bestehe. Ich habe darauf die Antwort erhalten, dass die bestehenden internationalen Haftpflichtbestimmungen klar festlegen, dass der Schiffseigentümer und nicht der Auftraggeber oder der Eigentümer der Schiffsladung für Tankerunfälle haftet. Die Schweiz, so hat man mir versichert, habe sich sowohl in schifffahrtsrechtlicher als auch in schifffahrtspolitischer Hinsicht bei diesem Unfall des Schiffes "Prestige" keine Vorwürfe zu machen, handle es sich doch in diesem Fall weder um ein Schiff unter Schweizer Flagge noch sei eine Schweizer Reederei respektive ein Schweizer Schiffseigentümer involviert gewesen.

Der Umstand, dass in der kommerziellen Kette eine ausländisch beherrschte Handelsgesellschaft mit Sitz in meinem Kanton erschienen ist, vermag an diesem Sachverhalt nichts zu ändern. Es trifft deshalb weder die in Zug stationierte Eigentümerin noch unser Land irgendeine Mitschuld an dieser Katastrophe. Deshalb waren auch die Demonstrationen gegen die betroffene Firma in der Stadt Zug nicht angebracht. Das gilt ebenso für die Attacken auf unseren Kanton, wo in Anlehnung an den Begriff "Blutspuren" von "Ölspuren" gesprochen wurde, welche in unseren Kanton führen würden. Auch die Bezugnahme der Motionärin auf die bisherige Nichtratifikation der internationalen Seerechtskonvention ist ohne Realitätsbezug zum Tankerunglück.

Ich möchte abschliessend Herrn Hulliger, Direktor des Schweizerischen Seeschifffahrtsamtes, mit einer Aussage in unserer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zitieren: "In der Diskussion um Zug wurden Dinge in einen Zusammenhang gebracht, die nichts miteinander zu tun haben. Das Problem liegt nicht beim Kanton Zug oder diesen Gesellschaften, sondern darin, dass die Küstenstaaten bei ihren Hafenkontrollen teilweise ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind." Ich meine, dem sei nichts mehr beizufügen.

Stimmen wir dieser Ratifizierung der Seerechtskonvention zu, nehmen wir aber auch gleichzeitig zur Kenntnis, dass weder der Zuger Firma noch meinem Kanton noch der Schweiz bezüglich des "Prestige"-Unglücks infolge einer Nichtratifikation eine Schuld angelastet werden kann.

Escher Rolf · Mit-M · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

Ihre Kommission hat den von Kollege Bieri dargelegten Sachverhalt ebenfalls beraten. Sie ist zu den gleichen Schlüssen gekommen. Sie sehen, dass wir mit dem Kanton Zug praktisch in allen Fragen ein Herz und eine Seele sind, vielleicht mit Ausnahme des neuen Finanzausgleichs. Da waren wir aber mit den Herren Bieri und Schweiger ebenfalls einig. Doch diese waren praktisch die Einzigen, die in Zug dem neuen Finanzausgleich zugestimmt haben. (Heiterkeit)

Calmy-Rey Micheline · BR-F · Bundesrat · Genf

Je dirai un mot par rapport à la question soulevée par Monsieur Bieri. La responsabilité civile pour le type d'accident qui a été évoqué n'est pas réglée dans la Convention internationale sur le droit de la mer, mais dans d'autres conventions internationales auxquelles la Suisse est déjà partie. Cela dit, la Convention internationale sur le droit de la mer énonce des principes généraux sur la protection de l'environnement maritime.

Le message que le Conseil fédéral doit présenter au Parlement en vue de la ratification de cette convention est en train d'être élaboré. C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral s'est déclaré prêt à accepter cette motion. Mais la ratification immédiate est un terme qui est peut-être surfait et trop exagéré. Le DFAE soumettra prochainement ce projet de message au Conseil fédéral et les Chambres fédérales pourront s'en saisir dès l'année prochaine.

Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté