04.014, 04.015
Staatsrechnung 2003 / Voranschlag 2004. Nachtrag I
Lauri Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Fast alle wissen es, aber nicht immer handeln wir auch nach der entsprechenden Einsicht: Finanzpolitik findet in allererster Priorität in der Gesetzgebung statt, dann - schon etwas weniger wichtig, aber immer noch bedeutungsvoll - bei der Beratung von Finanzierungsbeschlüssen und parlamentarischen Vorstössen und an dritter Stelle bei der Behandlung des Voranschlages.
Recht wenig mit Finanzpolitik im gestaltenden Sinn hat die Abnahme der Staatsrechnung zu tun. Bei der Rechnungsdebatte geht es deshalb, medizinisch gesprochen, nicht um eine finanzpolitische "injection", sondern höchstens um eine "injection de rappel". Stellt bereits die erste Spritze, nämlich das Budget, eine nicht über alle Zweifel erhabene Sache dar, so vermag auch ihre spätere Auffrischung bei der Behandlung der Rechnung, die "injection de rappel", dem Patienten nicht wirklich zu helfen. Das soll uns allerdings nicht daran hindern, auch in der Rechnungsdebatte finanzpolitisch zu argumentieren. Die Versuchung ist vielleicht umso grösser, als die Gefahr, sich dabei mit konkreten Aussagen zu exponieren, recht klein ist. Im Kern geht es aber in der Rechnungsprüfung und -debatte eigentlich um die viel prosaischere Frage, ob Regierung und Verwaltung im Rechnungsjahr die Grundsätze der Haushaltführung wie Gesetzmässigkeit, Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet haben und ob sich die Abweichung zum Budget in einem Rahmen bewegt, der auf eine seriöse Planung bei der Erstellung des Voranschlages schliessen lässt.
Um das Resultat der aufwendigen Arbeit in Ihrer Finanzkommission gleich vorwegzunehmen: Wir beantragen Ihnen zu allen fünf Bundesbeschlüssen gemäss Rechnungsbotschaft sowie zum Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 2004 einstimmig Zustimmung. Folgen Sie unseren Anträgen, so wird damit eine einzige Differenz zu den schon gefassten Beschlüssen des Nationalrates geschaffen, und zwar beim Nachtragskredit des Bazl für die Umsetzung von Massnahmen im Bereich der Luftfahrtsicherheit.
Mit dem Voranschlag 2003 akzeptierte das Parlament im Dezember 2002 ein Defizit von 246 Millionen Franken. Die Finanzrechnung schliesst nun mit einem Defizit von 2,8 Milliarden Franken ab. Lägen die Ausgaben nicht deutlich tiefer als budgetiert, so wäre das Defizit noch wesentlich höher, wurden die Einnahmen doch um fast 3,7 Milliarden zu hoch eingeschätzt. Der Bundesrat spricht denn auch von einem eigentlichen Einnahmeneinbruch während des Vollzugs des Voranschlages 2003. In Wirklichkeit sind die Einnahmen auf einen Stand zurückgefallen, der dem Volumen vor rund vier bis fünf Jahren entspricht.
Die Finanzkommission kennt die Schwierigkeiten, die mit Einnahmenschätzungen stets verbunden sind, weil sie teilweise systembedingt sind. Trotzdem ist sie von der hohen Abweichung um mehr als 7 Prozent enttäuscht. Dass die Einnahmen tiefer sein würden, zeichnete sich bereits im Nachsommer 2002 ab. Die damals vorgenommene Korrektur im Umfang von rund einer Milliarde Franken war aus heutiger Sicht klar ungenügend. Die Mindereinnahmen, vorab bei der Verrechnungssteuer, den Stempelabgaben und der Mehrwertsteuer, erwiesen sich aus konjunkturellen und strukturellen Gründen als viel höher als angenommen.
Bundesrat und Verwaltung müssen sich bewusst sein, dass den Einnahmenschätzungen unter der Ägide der Schuldenbremse politisch ein viel höherer Stellenwert zukommt als früher. Deshalb sind hier Sonderanstrengungen nötig. Sie wurden vom EFD denn auch eingeleitet. Sollten weiterhin grosse Abweichungen vorkommen, so würde das Vertrauen in das Steuerungsinstrument der Schuldenbremse und in die Arbeit der Verwaltung deutlich leiden, mit entsprechenden politischen Auswirkungen auf den Budgetprozess. Wir müssen uns bewusst sein, dass der Rechnungsabschluss, der uns heute vorliegt, nicht schuldenbremsenkonform hätte ausgestaltet werden können, hätten wir vor einem Jahr nicht die Rechtsgrundlagen geändert. Anders gesagt: Ohne unsere Korrekturen im Bereich der Schuldenbremse vor einem Jahr müssten wir nun das Ausgleichskonto der Schuldenbremse mit rund 1,9 Milliarden Franken belasten.
Erinnern wir uns an dieser Stelle, dass der Bundeshaushalt in den 14 Rechnungsabschlüssen seit 1990 nur dreimal positiv abschliessen konnte, nämlich 1990, 1998 und im Jahr 2000. Erinnern wir uns auch daran, dass im genannten Defizit der ausserhalb der Finanzrechnung geführte Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte nicht enthalten ist. Unter Berücksichtigung des negativen Fondsabschlusses erhöht sich das Defizit auf rund 3,8 Milliarden Franken. Das bedeutet nichts anderes, als dass im Berichtsjahr in diesem Umfang Ausgaben nicht durch Fiskaleinnahmen gedeckt werden konnten.
Ein aussagekräftiger Ausgabenvergleich zwischen einem Rechnungsjahr und dem Vorjahr erfordert eine vorgängige Bereinigung der Zahlen von den wesentlichen Sonderfaktoren. Es ist für die Beurteilung durch das Parlament wichtig, dass Bundesrat und Verwaltung die ins Gewicht fallenden Sonderfaktoren in jeder Rechnungsdarstellung von sich aus klar ausweisen. Solche Sonderfaktoren stellen in der Rechnung 2002 die Ausgaben für die Expo und die Swissair dar; in der Rechnung 2003 ist es die erstmalige Verbuchung - in erheblichem Umfang - von Agios in der Finanzrechnung. Unter Berücksichtigung dieser Besonderheiten haben die Ausgaben im Vorjahresvergleich nicht abgenommen - wie etwa dargestellt wird -, sondern um etwas mehr als 0,2 Prozent zugenommen bzw. haben in etwa stabilisiert werden können. Dies ist an sich erfreulich, hat jedoch keine sehr grosse Bedeutung, da finanzpolitische Beurteilungen nur im Vergleich über mehrere Jahre aussagekräftig sind.
Das ungebrochene, weit überdurchschnittliche Wachstum der Ausgaben für die soziale Wohlfahrt setzte sich mit 4,6 Prozent fort. Mit 3 Prozent resultierte auch bei der Bildung und Grundlagenforschung ein deutlicher Zuwachs. Zahlreiche andere Aufgabenbereiche wie z. B. die Beziehungen zum Ausland, Finanzen und Steuern, Landesverteidigung, Landwirtschaft und Verkehr wiesen im Vorjahresvergleich ein kleineres Ausgabenvolumen auf. Dies zeigt, wie unter dem Regime der Schuldenbremse die rechtlich gebundenen oder von der Politik klar priorisierten Aufgaben die Ausgaben in den anderen Aufgabenbereichen sichtbar zurückdrängen. Es wird interessant sein, die Ausgabenentwicklung zu verfolgen, sollte es in der Zukunft aus Transparenzgründen einmal zu einer Ausgliederung eines Teils der Finanzierung der sozialen Wohlfahrt aus dem Bundeshaushalt kommen.
Bei der Darstellung der Ausgaben nach Sachgruppen sind die Personalausgaben von besonderem Interesse. Auf das Personal entfallen 4,4 Milliarden Franken bzw. gegen 9 Prozent der Ausgaben. Die Personalbezüge wuchsen um 3,3 Prozent bzw. 116 Millionen. Der Personalgesamtbestand nahm, wie im Budget dargestellt, um 957 Stellen zu. Davon entfallen rund 85 Prozent auf die ordentlichen Verwaltungsdienststellen mit folgenden Schwergewichten: EffVor, 154 Mitarbeitende; Zeitsoldaten, 552 Mitarbeitende; Anstellungen im Ausland für Botschaften und Konsulate, 118 Mitarbeitende.
Die GPK-Subkommission EFD/EVD und die Finanzkommission haben die Gelegenheit ergriffen, um mit dem Direktor des Eidgenössischen Personalamtes angesichts des in der Verwaltung ablaufenden Veränderungs- und damit auch Straffungsprozesses Fragen zur Personalführung zu diskutieren. Ausgangspunkt bildete das seit dem Jahr 2002 in Kraft stehende neue Bundespersonalgesetz, das in früher nicht bekanntem Ausmass Befugnisse zu den so genannten Bundesarbeitgebern, den Departementen und Ämtern, der Schweizerischen Post, den SBB und anderen, hin dezentralisiert. Gegenstück dieser Dezentralisierung ist eine im Gesetz verankerte aussagekräftige Berichterstattung des Bundesrates an das Parlament über die Umsetzung der Personalpolitik.
Die Finanzkommission ist der Auffassung, dass die heutige und zukünftige personalpolitische Lage eine klare personalpolitische Führung durch den Gesamtbundesrat voraussetzt. In Zeiten von Personalabbau hat das Personal z. B. Anrecht auf ein gut funktionierendes Jobcenter, damit Kündigungen möglichst vermieden werden können. Dieses ist im Aufbau, was wir begrüssen. Die Institution kann erfahrungsgemäss dann effektiv sein, wenn die dahinter stehenden Leitideen auch im ganzen Bundesbereich durchgesetzt werden, beispielsweise der Grundsatz, dass andernorts im Bund beschäftigt werden soll, wer seine bisherige Bundesstelle aus Rationalisierungsgründen verliert.
Dies, aber nicht nur dies, setzt nach unserer Auffassung in schwieriger Zeit eine gewisse Rezentralisierung in der Personalpolitik voraus, selbstverständlich im Rahmen des Gesetzes, welches wir eben unterstützen. Die im Bundespersonalgesetz vorgeschriebene Berichterstattung des Bundesrates bzw. des EFD und des Eidgenössischen Personalamtes zur Personalpolitik der allgemeinen Bundesverwaltung erhielt von der Kommission sehr gute Noten. Erneut nicht befriedigen konnte dagegen das Reporting der Schweizerischen Post und der SBB. Hier müssen bis zur nächsten Rechnungslegung entscheidende Fortschritte erzielt werden, was auch zugesichert worden ist.
Im Vorjahresvergleich markant abgenommen haben die Investitionsausgaben, nämlich um rund 1 Milliarde Franken auf 5,8 Milliarden Franken. Diese Bewegung ist indessen zur Hauptsache auf nichts anderes zurückzuführen als auf die weggefallenen ausserordentlichen Unterstützungsleistungen im Bereich der zivilen Luftfahrt und auf geringere Land- und Liegenschaftserwerbe, weshalb sie wohl zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass zu geben braucht.
Im Gegensatz zur Finanzrechnung, welche die Zahlungsvorgänge abbildet, zeigt die Erfolgsrechnung die vermögensmässige Entwicklung des Bundeshaushaltes. Sie schliesst mit einem negativen Ergebnis von 6,9 Milliarden Franken ab. Der Unterschied zum Ergebnis der Finanzrechnung lässt sich zur Hauptsache durch ausserordentliche Abschreibungen im Zusammenhang mit den Altlasten der Pensionskasse des Bundes im Umfang von 1,3 Milliarden Franken erklären: für die SBB im Umfang von 0,85 Milliarden und für die Post im Umfang von 0,41 Milliarden.
Die Bilanz weist bei einer Bilanzsumme von 150 Milliarden Franken einen gegenüber dem Vorjahr stark erhöhten Fehlbetrag von 86,5 Milliarden Franken auf. Die Bruttoschulden des Bundes belaufen sich Ende 2003 auf 123,7 Milliarden Franken. Im Vorjahr waren es 122,4 Milliarden. Die auffallend "moderate" Mehrverschuldung wurde durch einen Abbau des Finanzvermögens um 4,7 Milliarden Franken ermöglicht. Die Zunahme der Nettoverschuldung fiel denn auch mit 6,1 Milliarden Franken deutlich höher aus.
Gemäss Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorschriften und - unter Beachtung der vom Parlament im Finanzhaushaltgesetz beschlossenen Übergangsregelung - den Bestimmungen gemäss Artikel 126 der Bundesverfassung zur Haushaltführung und damit, wie ich dargestellt habe, auch der Schuldenbremse. Das Fachamt empfiehlt, die Staatsrechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 2003 zu genehmigen.
In der Art eines Management Letters hat die Finanzkontrolle ihrem Prüfattest so genannte zusätzliche Bemerkungen hinzugefügt. Sie waren für die Finanzkommissionen sehr hilfreich, sind für unsere Rechnungsgenehmigung heute indessen nicht von Bedeutung, weshalb ich hier nicht auf sie zurückkomme.
Es geht heute nicht nur um die Abnahme der Staatsrechnung, sondern auch um den Nachtrag I zum Voranschlag 2004. Es geht darum, 29 Kreditnachträge im Umfang von 228 Millionen Franken zu genehmigen, einen Zusatzkredit von 42 Millionen Franken, dann zwei haushaltneutrale bedeutende Kredittransfers von 1,9 Milliarden Franken, die aber kaum zu Bemerkungen Anlass geben, weil es sich eben um haushaltneutrale Transfers handelt. Schliesslich geht es um die Kürzung von Jahreszusicherungskrediten, Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen von total 1,133 Milliarden Franken als Folgemassnahmen des Entlastungsprogramms 2003. Es handelt sich nicht um neue Geschäfte, sondern um den Vollzug von früheren Beschlüssen. Die anbegehrten Zahlungskredite von 228 Millionen Franken erhöhen den Ausgabenplafond des Voranschlages - unter Berücksichtigung der vorgenommenen Kompensationen - um 0,2 Prozent. Dieser Wert ist tiefer als jeder andere der letzten fünf Jahre. Ihre Kommission stimmt dem Nachtrag I integral zu.
Anschliessend und abschliessend muss in einer knappen Wertung festgehalten werden, dass die Rechnung 2003 das Bild eines chronisch und strukturell überlasteten Bundeshaushaltes bestätigt. Im Gegensatz zum Budget, das mit einem Defizit von vergleichsweise moderaten 246 Millionen Franken rechnete, zeigt die Rechnung mit ihrem Defizit von 2,8 Milliarden Franken definitiv die äusserst prekäre Lage des Haushaltes. Auslösender Faktor für diese Situation - und nicht mehr - ist der Rückfall der Einnahmen auf einen Stand, wie er sich vor ungefähr vier bis fünf Jahren präsentierte. Im Vorjahresvergleich stagnierten bei der gebotenen differenzierten Betrachtung die Ausgaben, was an sich aus finanzpolitischer Sicht erfreulich ist und deshalb besonders hervorgehoben werden darf, jedoch nicht über die sehr bedeutende strukturelle Lücke hinwegtäuschen kann. Diese wurde mit dem Entlastungsprogramm 2003 ein erstes Mal angegangen, stellt indessen für die Sach- und Finanzpolitik weiterhin die entscheidende Herausforderung für die nächsten Monate und Jahre dar.
Pfisterer Thomas · Mit-M · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Man kann die Abnahme der Staatsrechnung als eine Gelegenheit bezeichnen, beim Bundeshaushalt - betreffend den Gesundheitszustand der Bundesfinanzen - Fieber zu messen. Wenn wir dies tun, stellen wir fest, dass der Bundeshaushalt mit einem Defizit von 2,8 Milliarden Franken und Schulden gegen 124 Milliarden Franken Fieber hat. Es ist klar, dass uns ein Defizit, das ungefähr zwölfmal so gross ist, wie es im Budget vorgesehen ist, alarmieren muss, vor allem, wenn man einmal mehr feststellt, dass der Grund dafür ein Einnahmeneinbruch ist, und zwar ein Einnahmeneinbruch, der gestützt auf eine strukturelle Veränderung so gross ist, wie er es seit 1950 nicht mehr war. Man hat den Eindruck, dass das Einnahmenniveau generell etwa 3 Milliarden Franken tiefer sein könnte als bisher.
Ich glaube, hier zeigt sich das Problem, das uns der Kommissionspräsident sehr eindrücklich geschildert hat: Wir haben vor allem wegen geringeren Fiskaleinnahmen überdurchschnittlich hohe Defizite. Die Schweiz hat den höchsten Zuwachs an Fiskaleinnahmen aller OECD-Staaten. Sie hat dennoch ein grösseres Defizit als vor einem Jahrzehnt. Vergleichen wir das etwa mit Österreich, Finnland, den Niederlanden und Dänemark: Sie haben alle ein kleineres Defizit - sie haben heute überhaupt kein Defizit mehr. Wir haben, verglichen mit 1994, eben eine grössere Defizitquote.
Ich glaube, daraus ist einmal mehr die Lehre zu ziehen, dass wir unser Denken unter dem Regime der Schuldenbremse ändern müssen; massgebend sind die Einnahmen und die gesunkene Einnahmenquote. Das ist etwas Neues: Die Ausrichtung hat nicht mehr auf die wünschbaren Ausgaben zu erfolgen, sondern auf die geschätzten mutmasslichen Einnahmen. Das muss uns noch mehr bewusst machen, dass Ausgaben und Einnahmen miteinander verknüpft sind und dass wir uns, zunächst im Budget, nur noch die Ausgaben leisten dürfen, die durch mutmassliche Einnahmen abgedeckt sind. Darüber hinaus muss es uns auch bewusst machen, dass wir - etwa beim Legislaturfinanzplan - sinnvollerweise nur diejenigen Ausgaben vorsehen sollen, die finanzierbar sind. Alles, was darüber hinausgeht, muss reduziert werden, sonst sind wir in Zukunft nicht in der Lage, die Ausgaben des Bundes zu bewältigen. Das ist meines Erachtens die generelle Folgerung aus der Arbeit an der Staatsrechnung.
Jenny This · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wie jedes Jahr bei der Abnahme der Staatsrechnung stellen wir fest, dass die Ausgaben getätigt sind und wir mit einer Ablehnung keinen Franken zurückbringen würden. Wir betreiben also gewissermassen Geschichtsschreibung, sofern aus einem Rechnungsabschluss keine Lehren gezogen werden. Das war bei uns in den letzten Jahren der Fall.
Tatsache ist nämlich, dass wir über 3 Milliarden Franken pro Jahr für den Schuldendienst ausgeben - das ist eine Drei mit neun Nullen! -, und das nur zur Tilgung der Schulden. Das ist erschreckend, und ich weiss wirklich nicht, was wir dagegen unternehmen. Die Ausgaben im Sozialversicherungsbereich nehmen gigantische Ausmasse an, und heute geben wir bereits ein Viertel unseres gesamten Budgets für die soziale Wohlfahrt aus. Zur Illustration: Die Ausgaben haben sich in diesem Bereich in den letzten zwanzig Jahren vervierfacht! Sie sind nämlich von gut 3 Milliarden auf über 13 Milliarden Franken angestiegen. Dass hier ein dringender Handlungsbedarf vorliegt, muss nicht näher erläutert werden. Ob wir aber wirklich etwas unternehmen werden, ist eine ganz andere Frage, und ich wage dies sogar zu bezweifeln. Denn wer bei uns Ausgabenkürzungen verlangt, wird sogleich als Sozialabbauer gebrandmarkt. Doch bei Bundesschulden von gegen 130 Milliarden Franken kann Sparen kein unanständiger Gedanke sein.
Aber letztlich vertritt jede und jeder in diesem Saal ihre bzw. seine Klientel und will es mit der Wählerschaft auch nicht verderben, zumal die Überbringer schlechter Nachrichten - zumindest im Mittelalter - geköpft wurden. Auch heute ist Wahltag halt Zahltag, und diesen Gedanken haben wir im Hinterkopf. So ächzen und stöhnen wir, als hätten wir zentnerschwere Lasten auf unseren Schultern zu tragen, und lamentieren in langatmigen Schachtelsätzen über die unbefriedigende Situation. Aber wenn es um die Wurst, um das Eingemachte, letztlich um die Wählerschaft geht, dann ducken wir uns und bringen die unangenehme Botschaft nicht hinüber. Wir orten das Sparpotenzial - das ist bezeichnend - in anderen Bereichen, nur nicht in jenen, wo es uns allenfalls selbst treffen könnte. Wenn uns wirklich sämtliche Argumentationen ausgehen, wird auf den internationalen Sicherheitsstandard verwiesen; gegen diesen ist in der Tat kein Kraut gewachsen, und er lässt die schärfsten Kritiker verstummen.
Wir werden aber nicht darum herumkommen, sämtliche Ausgabenposten - auch die kleinen - wirklich kritisch zu hinterfragen. So habe ich im Wochenbericht der Bank Julius Bär Erstaunliches gelesen: Nach diesem Wochenbericht geben wir z. B. für ein historisches Lexikon 35 Millionen Franken, für ausserschulische Jugendarbeit 6,6 Millionen Franken, für die Förderung der Erwachsenenbildung 1,3 Millionen Franken und für das landwirtschaftliche Bildungswesen notabene 13 Millionen Franken pro Jahr aus. Wir stecken weiter 60 Millionen Franken in die Absatzförderung von Agrarprodukten, Waren also, deren Produktion bereits einmal subventioniert worden ist. Wir geben Ausfuhrbeihilfen für Käse, Beihilfen für die Verwertung der Schafwolle usw. Die Liste liesse sich beliebig verlängern.
Der Perfektionismus im Strassenbau und bei öffentlichen Bauten ist sattsam bekannt: Da werden Strassenrinnen im Nationalstrassenbau ausgepflästert, als handle es sich um die Einfahrt der Villa von Tina Turner. Aber unternommen wird in diesem Bereich nichts.
Ich weiss, es ist für die Herren Bundesräte und für die Frau Bundesrätin schwierig, denn die Chefbeamten sind mächtig - das wurde uns bereits gestern hier vor Augen geführt. Offensichtlich ist der Spargedanke noch nicht durchgedrungen. Aber mit einer auf Konsens und Harmonie ausgerichteten Politik werden wir dieser Problematik nie, aber gar nie zu Leibe rücken.
In Spardebatten haben wir es verlernt, Nein zu sagen, weil wir uns nicht getrauen, unserer Wählerschaft schlechte Nachrichten zu überbringen. Wir erinnern uns: Um die Neat dem ganzen Land schmackhaft zu machen, hat das Parlament - nicht der Bundesrat, das Parlament - Lötschberg und Gotthard zusammenkonstruiert. Um die Ostschweizer nicht zu vergrämen, wurden auch der Zimmerberg und der Hirzel noch in die Vorlage hineingenommen. Mittlerweile ist das meiste reine Makulatur. Die Neat kostet anstelle von 13,6 Milliarden Franken satte 16 Milliarden Franken. Ein Konzept zur Redimensionierung ist nicht vorgesehen. Die Betreiber können die gesetzlich vorgeschriebenen 25 Prozent weder verzinsen noch zurückbezahlen. Die jährlichen Betriebskosten werden uns dereinst viel, viel mehr beschäftigen, als uns lieb ist. Das ist die bittere Realität.
Für die Flugsicherung ist ein weiterer Kredit hängig, bei dem ich schlichtweg überfordert bin. Hier werden wir auch wieder - wen wundert's? -, wie bei der Neat, der Expo und der Swissair, auf Experten abstellen. Experten sind bekanntlich die Götter der Risikolosen und tragen zudem nie, aber gar nie Verantwortung. Die Verantwortung müssen wir wieder vermehrt übernehmen.
Der Staatsrechnung 2003 müssen wir nichtsdestotrotz zustimmen, da haben wir keine andere Wahl. Die Staatsrechnung 2004 wird aber nicht besser aussehen, da möchte ich vor Illusionen warnen. Gerade darum werden wir in Zukunft jede noch so unscheinbare Ausgabe auf ihre Berechtigung hin überprüfen müssen. Ich weiss, in diesem Bereich spreche ich Herrn Bundesrat Merz aus dem Herzen; aber er braucht das Parlament, und das sind wir. Ob wir im Einzelfall dazu bereit sind, bin ich nicht so sicher.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Ich möchte eingangs dem Präsidenten der Finanzkommission für die Präsentation der Staatsrechnung danken und bestätigen, dass alle Zahlen, die er genannt hat, so stimmen. Damit möchte ich mir eigentlich eine Wiederholung ersparen und die ganzen Darstellungen aus der Staatsrechnung auf sein Votum konzentrieren.
Die Finanzpolitik ist an sich eine trockene Materie. Aber es gibt jeweils drei Höhepunkte im Jahr: Der eine ist das Budget, der zweite die Staatsrechnung und der dritte neuerdings die Legislaturfinanzplanung. Bei diesen Gelegenheiten verwandelt sich dann die Finanzpolitik gelegentlich auch in eine "Blumenwiese", weil dann die blumigen Sprechweisen und die Bilder kommen, mit denen wir versuchen, Phänomene zu erfassen, denen wir das Jahr über sonst eher ratlos gegenüberstehen.
So geschah es auch heute wieder, mit dem sehr schönen Bild des Überbringers von schlechten Nachrichten, das Ständerat Jenny verwendet hat. Er hätte ganz deutlich sagen können, dass es bis zum Mittelalter und bis zur Französischen Revolution immer wieder Finanzminister gegeben hat, die man einfach geköpft hat, wenn sie mit Schulden daherkamen. Heute findet das Verfahren etwas sanfter statt; wir leben in aufgeklärten Zeiten, und wir haben eine Streitkultur entwickelt, die es ermöglicht, Defizite auf gewaltfreie Art zu beseitigen.
Damit bin ich eigentlich schon fast bei dem, was ich sagen möchte: Wenn wir jetzt das letzte Jahr abhaken, dann sollten wir doch Lehren ziehen, und ich möchte mich eigentlich nach der Zukunft ausrichten. Der Staatshaushalt ist bei uns wie ein Fass mit einem Loch, wo immer ein bisschen mehr hinausfliesst, als wir oben frisch wieder eingeben können. Dieser Abfluss findet seit 15 Jahren statt. Es wird immer wieder gesagt, man sollte in guten Zeiten die Defizite kompensieren und in schlechten Zeiten Defizite bilden. Ich glaube, dass diese Theorie stimmt - aber wir haben sie nie praktiziert. Wir hätten in den letzten 15 Jahren zweimal konjunkturell die Möglichkeit gehabt, uns antizyklisch zu verhalten, aber wir haben die Chancen verpasst. Ich glaube, die Schuldenbremse ist nichts anderes als ein neuer Versuch, diese zyklische Bewegung über einen Wirtschaftszyklus zu legen und dabei den Aufbau und den Abbau von Schulden ins Gleichgewicht zu bringen.
Ich würde heute fünf Lehren aus der Staatsrechnung des letzten Jahres ziehen. Die erste Lehre richtet sich an mein Departement selber: Wir müssen bei der Definition von Prämissen, also von Annahmen für die Staatsrechnung und vor allem für das Budget, sorgfältig arbeiten. Wir müssen mit grosser Präzision an diese Prämissen herangehen, damit wir nachher nicht überrascht werden, wenn die Entwicklungen vielleicht ein bisschen anders verlaufen.
So ist es eine Tatsache, dass die wirtschaftliche Entwicklung und die Einnahmenentwicklung des Staates nicht kongruent verlaufen. Wenn es der Wirtschaft jetzt also wieder etwas besser geht - sie macht dieses Jahr wieder Gewinne -, dann werden diese Gewinne im nächsten Jahr ausbezahlt, im übernächsten Jahr in die Taschen der Aktionäre fliessen und letztlich erst ein weiteres Jahr später in den Säckel des Bundes. Diese Verschiebung muss man berücksichtigen. Es ist falsch, von der Gleichung "bessere Wirtschaft gleich mehr Staatseinnahmen" auszugehen, denn die Einnahmen sind zeitlich verschoben. Besonders deutlich erleben wir das bei den direkten Bundessteuern; überraschenderweise war es letztes Jahr aber auch bei den indirekten Steuern der Fall.
Weiter müssen wir im Rahmen der Prämissen feststellen, dass es Steuern gibt, die launisch und unberechenbar geworden sind. Das trifft vor allem auf die Transaktionsabgaben zu. Wir erleben das bei der Verrechnungssteuer und bei den Stempelsteuern. Diese Steuern müssen wir gelegentlich hinterfragen. Wir werden im November eine neue Finanzordnung verabschieden. Das Volk wird darüber abstimmen, weil wir diese Ordnung ja bekanntlich in der Verfassung verankert haben. Daran gibt es nichts mehr zu rütteln. Ich glaube, beide Kammern waren einstimmig dafür. Aber wir müssen diesen Fragen nachher nachgehen. Diese Steuern sind so unzuverlässig, dass wir sie einmal röntgen und die Frage stellen müssen, ob hier nicht Alternativen angezeigt wären.
Zu den Prämissen gehören - im Hinblick auf das Entlastungsprogramm, das wir nächste Woche im Bundesrat präsentieren möchten - die Annahmen zu diesem Entlastungsprogramm, also z. B. die Frage, was für Möglichkeiten, was für einen Spielraum es im Finanzhaushaltgesetz gibt. Sie erinnern sich, dass wir hier letztes Jahr eine Anpassung vornehmen mussten, um die Schuldenbremsentauglichkeit zu erreichen. Dann möchte ich noch einmal alle Einnahmen hinterfragen. Wir sind dabei, nochmals zu klären, wie sich die verschiedenen Einnahmen mit dem neusten Stand entwickeln werden. Dann werden wir auch die Konjunkturindikatoren noch einmal anschauen: Wie wird sich die Wirtschaft dieses und nächstes Jahr entwickeln? Dann werden wir uns auch nochmals Gedanken über den k-Faktor machen. Das ist die erste Lehre: Prämissen sorgfältig definieren.
Die zweite Lehre - jetzt möchte ich Sie bereits mit einbeziehen, weil sie für uns gemeinsam gelten muss -: Wir sollten keine neuen Aufgaben beschliessen, wenn sie nicht zum Voraus eindeutig finanziert sind. Es sind Ausgaben in der Pipeline, wie ich sagen würde, die sich abzeichnen, die wahrscheinlich auf uns zukommen, bei denen das dann zu berücksichtigen ist. Denken Sie daran, dass das Steuerpaket am 16. Mai 2004 abgelehnt worden ist, dass aber übereinstimmend gesagt wird: Die meisten Anliegen darin waren an sich berechtigt. Sie werden in dieser oder jener Form wieder kommen. Es ist also nicht auszuschliessen, dass bereits in dieser oder in der nächsten Session Vorstösse im Hinblick auf die neuerliche Besteuerung im Familienbereich kommen werden, z. B. durch Kinderabzüge, durch Kinderbetreuungsabzüge, dass parallel aber auch mit Kinderzulagen operiert wird. Dann haben wir eine doppelte Bewegung: einerseits Mindereinnahmen bei den Steuern und andererseits Mehrausgaben durch Kinderzulagen. Das muss man dann miteinander ins Verhältnis bringen und unter dem Aspekt der Finanzierung sorgfältig prüfen, denn Geld ist bei all diesen Projekten auch ein Argument - und nicht einmal das schlechteste.
Aber es gibt auch das Umgekehrte: Derzeit behandelt der Nationalrat das Geschäft der Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven und der Verteilung der Gewinne der Nationalbank. Jetzt besteht eine gewisse Möglichkeit, dass der Nationalrat beschliessen wird, dass man beide an der Bundeskasse vorbei in die AHV und/oder in die Kantone fliessen lässt. Wenn das Schule macht, dann wird der Bundeshaushalt ab nächstem Jahr mit einem Schlag bei den Nationalbankgewinnen 830 Millionen Franken verlieren. Das ist ein enormer Betrag; das ist eine Summe, die schon fast dem entspricht, was wir mit dem Entlastungsprogramm 2004 für das nächste Jahr vorgesehen haben. Daraus erhellt, was mit einem einzigen Beschluss nachher finanzpolitisch wieder geschehen kann, wenn man uns Einnahmen wegnimmt, ohne zu sagen, wo wir sie kompensieren müssen. Wenn man in diese Richtung denkt, dann erwarte ich, dass diejenigen, die hinter solchen Entscheiden wie der Kosa-Initiative oder dem Gegenvorschlag stehen, uns auch sagen, wie wir das dann kompensieren sollen.
Die dritte Lehre: Wir sollten jetzt nicht jedes Jahr eine solche Sparübung machen müssen. Das weiss man auch in der Wirtschaft: Das können Sie ein Mal tun, wenn die Situation schwierig ist. Wenn es sich dann zeigt, dass man vielleicht zu wenig intensiv, zu wenig grundlegend eingegriffen hat, dann kann man eine solche Übung ein zweites Mal machen. Aber danach wird die Motivation aller Beteiligten schnell sinken, vor allem auch die des Personals. Ich erlebe es jetzt selber in der Verwaltung, wie wir dort am Diskutieren sind im Zusammenhang mit der Aufgabenverzichtplanung, die Teil dieses Entlastungsprogramms sein wird und die davon ausgeht, dass während einer gewissen Zeit Personal, das austritt - in der natürlichen Fluktuation von derzeit etwa 4 Prozent - nicht mehr ersetzt wird. Das können Sie ein, zwei Jahre lang tun, aber dann muss man ganz klar sehen, dass Aufgaben irgendwann nicht mehr erfüllt werden können, und das drückt sich in der Motivation des Personals dann negativ aus. Deshalb sind wir der Meinung, dass dieses Entlastungsprogramm eben auch mit den Sozialpartnern, mit den Kantonen besprochen werden muss und dass wir es Ihnen dann im Herbst als Gesamtpaket mit einer Botschaft präsentieren. Ich möchte nach Möglichkeit verhindern, hier mit Notrecht oder mit dringlichen Bundesbeschlüssen zu arbeiten, und Ihnen im Herbst dieses Projekt präsentieren. Der Bundesrat wird nächste Woche einen Grundsatzentscheid darüber treffen.
Die vierte Lehre: Wir müssen - und das hat auch der Kommissionspräsident gesagt - den Budget- und Planungsprozess auf die Schuldenbremse ausrichten. Das heisst, wir sollten mit den Einnahmen beginnen, auch in allen Darstellungen - nicht mit den Ausgaben, sondern mit den Einnahmen -, und fragen: Wie entwickeln sich die? Was ist möglich? Was ist denkbar? Dann können wir die Ausgaben daran binden.
Die fünfte Lehre: Der Bereinigungsbedarf für eine ausgeglichene Staatsrechnung wird sich auf 1,5 bis 1,8 Milliarden Franken belaufen; das sind etwa 3 bis 4 Prozent der Einnahmen des Bundes. Anpassungen in dieser Grössenordnung sind in jedem Haushalt, ob öffentlich oder privat, möglich. Aber um diese Einsparungen umzusetzen - die letztlich eben nur eine Verlangsamung des Wachstums bringen, was deutlich wird, wenn Sie die Zahlen sehen -, braucht es den Dialog, braucht es den Kompromiss, braucht es auch die Solidarität. Alle Bereiche des Staates müssen dazu beitragen.
In diesem Zusammenhang macht es mir Sorgen, dass man in letzter Zeit immer wieder zu bestimmten staatlichen Aufgaben je nach Interessenlage sagt: Hände weg! Hände weg von der AHV, Hände weg von der IV, Hände weg von der Landwirtschaft, Hände weg von den Nationalstrassen, Hände weg von dem und dem! Das ist keine Haltung. Denn alle, die so reden, wissen genau, dass das Gegenteil richtig wäre: nämlich Hand anlegen, im Dialog, in der Zusammenarbeit, im Kompromiss diese Probleme auf den Tisch bringen und sie gemeinsam lösen. Das wäre die richtige Antwort, statt diese Aufgaben zu dogmatisieren. Das blockiert unsere Politik. Beim Geld hört die Gemütlichkeit auf, das ist bekannt. Aber wir müssen halt die Gemütlichkeit durch unseren Verstand und durch unsere Vernunft ersetzen. Da bin ich bereit, meinen Beitrag dazu zu leisten und bei dieser Lehre eben mitzuwirken. So viel zur Staatsrechnung 2003.
Nun noch ein Wort zu den Nachträgen zur Publica und zur Eidgenössischen Alkoholverwaltung: Diese Nachträge sind vom Kommissionspräsidenten ebenfalls dargestellt worden, ich möchte mich dazu nicht mehr äussern. Wir haben im Bundesrat die Aufstockung des Personals für das Bazl ausgiebig diskutiert, und ich kann Ihnen sagen: Ich stehe hinter der Lösung des Bundesrates. Wir hätten an sich, wenn wir expertenhörig wären, Herr Jenny, noch mehr Stellen aufbauen müssen. Wir haben - entgegen der Meinung der Experten - im Dialog diese Stellenzahl bereits etwas abgesenkt, und ich ersuche Sie, der Lösung des Bundesrates zuzustimmen. Wir waren uns auch im Klaren, dass man hier in erster Linie jetzt einmal die Kredite spricht. Das bedeutet nicht, dass die Leute alle miteinander morgen schon da sind. Wenn Sie nämlich bei relativ kleinen Einheiten zu viele Leute zu rasch integrieren, dann erhöhen Sie nicht die Sicherheit, sondern das Risiko. Das muss man organisch machen, und das UVEK ist sich dessen voll bewusst. Der Bundesrat ersucht Sie, hier das UVEK zu unterstützen.
Zur Publica habe ich weiter keine grossen Erklärungen abzugeben. Wir haben im letzten Dezember eine Eröffnungsbilanz gemacht. Aufgrund dieser Eröffnungsbilanz ergibt sich ein Ausfinanzierungsbedarf von 11,9 Milliarden Franken. Gemäss Abmachung sollte die Ausfinanzierung innert fünf Jahren abgewickelt sein. Wir sind dabei, in der Publica, aber auch mit den anderen Pensionskassen Lösungen zu erarbeiten, damit nicht dauernd Tresorerieschulden aufgebaut werden müssen.
Die Rechnung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung ist seit letztem Jahr integrierter Bestandteil der Staatsrechnung, sie ist damit ebenfalls zu genehmigen. So viel zum Eintreten.
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
04.014
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
1. Finanzrechnung
1. Compte financier
Behörden und Gerichte - Autorités et tribunaux
Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Gestatten Sie mir einen kurzen Schritt weg von den Klageliedern, die sicher berechtigt sind, einen Schritt weg von den geköpften Finanzministern und den Fässern ohne Boden.
Glücklich sind diejenigen, die nichts zu sagen haben und es dennoch für sich behalten: Die Finanzkommission hat zur Rechnung 2003 im Bereich Behörden und Gerichte nichts zu sagen. Nachtragskreditbegehren liegen nicht vor. Vielleicht kann die Kommission zu Ihrem Glück etwas beitragen, indem sie nicht nur nichts zu sagen hat, sondern auch auf Bemerkungen verzichtet.
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich danke dem Berichterstatter für die wohltuende Kürze.
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Département des affaires étrangères
Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion
Das EDA gibt wenig zu reden. Es ist wahrscheinlich auch das einzige Departement, dessen Rechnung mehr oder weniger auf die Million genau dem Budget entspricht, obwohl innerhalb des Departementes Verschiebungen vorkamen. Mehrausgaben sind hauptsächlich unter zwei Titeln entstanden: Es musste erstmals für die Uno voll bezahlt werden; das bedeutete 44 Millionen Franken zusätzlich. Dazu kamen die Aufwendungen für den G8-Gipfel in Genf von rund 30 Millionen Franken. Auf der anderen Seite konnte infolge des tiefen Dollarkurses massiv Geld gespart werden. Insgesamt betrugen die Minderausgaben im Konsular- und Botschafternetz rund 70 Millionen Franken.
Ich möchte mich in meinem Votum auf zwei Dinge beziehen, die für alle von Interesse sein könnten; das eine ist der Dollar: Sie wissen wahrscheinlich, dass bei jeder Budgetierung von bestimmten Wechselkursen ausgegangen wird. Man hatte für das Jahr 2003 angenommen, der Dollar würde sich auf einer Höhe von Fr. 1.50 bewegen. Es zeigte sich, dass diese Annahme falsch war, indem der Dollarkurs während des ganzen Jahres bedeutend niedriger war. Dieser tiefe Dollarkurs hat sich nun im Budget wie folgt ausgewirkt: Bei sämtlichen ausländischen Botschaften und Konsulaten werden die Löhne an das einheimische Personal in Dollar ausbezahlt. Diese Dollar sind nicht abgesichert, sodass also bezüglich dieser Besoldungen der tiefe Dollarkurs voll durchschlug. Anders gesagt: Die Schweiz hat infolge des Umstandes, dass der Dollar im Schnitt etwa bei Fr. 1.30 lag, massiv sparen können.
Völlig anders behandelt wird der Dollar in der Entwicklungszusammenarbeit und bei den Beiträgen an ausländische Organisationen. Dort wirkt sich der budgetierte Dollarkurs beim EDA nicht aus. Konkret heisst dies, dass sowohl die Entwicklungszusammenarbeit als auch die Beiträge an die internationalen Organisationen in Schweizerfranken gerechnet werden und dass vom EDA nur so viel ausgegeben wird, wie ausgegeben werden könnte, wenn der Dollarkurs bei Fr. 1.50 läge. Das heisst konkret, dass der Dollar bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit und bezüglich der Beiträge an die internationalen Organisation abgesichert ist, und zwar erfolgt die Absicherung beim EFD. Dies hat also zur Folge gehabt, dass das EFD wegen des tieferen Dollarkurses bei der Entwicklungszusammenarbeit die entsprechenden Währungsgewinne hat generieren können - selbstverständlich minus die Absicherungskosten. Die Entwicklungszusammenarbeit wurde nicht deswegen intensiver, weil der Dollarkurs tiefer war, sondern er entsprach in seiner Quantität genau dem, was bei der Budgetierung an sich vorgesehen war. Das ist die eine Bemerkung.
Eine zweite Bemerkung zum EDA ist die Frage des Prozentanteils der Entwicklungszusammenarbeit am BIP. Sie wissen, dass gemäss Vorgabe der OECD - selbstverständlich eine nicht verbindliche Vorgabe - ein Land, das von seiner Potenz her demjenigen der Schweiz entspricht, 0,4 Prozent des BIP in die Entwicklungszusammenarbeit stecken sollte. Sie wissen auch, dass es eines der Ziele des Bundesrates ist, diesen Prozentsatz auch wirklich zu erreichen. Nun machen wir eine interessante Feststellung: Was nun genau Entwicklungszusammenarbeit ist und welche Positionen hier zusammengerechnet werden, erfährt laufend Veränderungen. Im Zeitpunkt, als wir budgetierten, gingen wir noch davon aus, dass der Anteil der Entwicklungszusammenarbeit am BIP bei 0,32 Prozent liegen würde. Im Verlaufe des Jahres 2003 hat sich nun bei den internationalen Organisationen, vor allem bei der OECD, eine Wandlung ergeben, und zwar in der Richtung, dass verschiedene Positionen, welche ein Staat ausgibt, nun ebenfalls zu diesem Prozentanteil gerechnet werden. Diese Modifikation des ganzen Systems hat zur Folge gehabt, dass aufgrund dieser neuen Berechnungsmodalitäten der Anteil der schweizerischen Ausgaben an die Entwicklungszusammenarbeit nicht mehr 0,32 Prozent, sondern neu 0,36 Prozent beträgt, obwohl wir überhaupt nicht mehr ausgegeben haben, als wir uns vorgestellt haben. Das resultiert aus Folgendem: Neu werden bei der Berechnung des BIP-Anteils beispielsweise alle Schuldenreduktionen hinzugerechnet, welche wir anderen Ländern gewähren, und zwar in der Höhe des Nominalbetrages. Selbst von uns abgeschriebene Schulden, die wir erlassen, werden nicht nur im Umfange des noch in den Büchern stehenden Betrages, sondern im Umfange des Nominalbetrages abgerechnet.
Neu werden auch Ausgaben angerechnet, welche ein Land für die internationale Friedensförderung tätigt. Konkret heisst das, dass unsere Kosten, beispielsweise für die Swisscoy-Einsätze, neu angerechnet werden. Ein weiterer Punkt: Alle Kosten, die das VBS im Zusammenhang mit Genf aufwendet - also alle Bewachungskosten, welche die internationalen Organisationen in Genf betreffen -, dürfen neu ebenfalls angerechnet werden. Angerechnet werden dürfen auch die Kosten für die Flüchtlinge, die wir im ersten Jahr aufwenden, wobei hierzu nur Flüchtlinge gehören; abgelehnte Asylbewerber gehören also nicht dazu. Schon aus dieser Aufzählung ersehen Sie, dass die Abgrenzung dessen, was nun angerechnet werden kann und was nicht, eine relativ variable und unsichere ist. Immerhin ist festzustellen, dass aufgrund dieser neuen Berechnungsmodalitäten unser BIP-Anteil wie durch ein Wunder von 0,32 auf 0,36 Prozent gesteigert wird, was auch hinsichtlich der Planungsvorgabe, welche der Bundesrat macht, nämlich 0,4 Prozent zu erreichen, eine gewisse Lockerung bedeuten würde.
So weit meine eher generell gehaltenen Ausführungen zum EDA. Auf einzelne Positionen wäre dann einzugehen, wenn seitens des Rates entsprechende Fragen gestellt würden.
Reimann Maximilian · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Nachbar, ich möchte mich kurz zu einer Einzelposition äussern, zu einer Position, die gegenüber dem Budget um einige Tausend Prozent höher ausgefallen ist, nämlich zur Position 3100.052, diplomatischer und konsularischer Schutz. Sie ist in der Botschaft unten auf Seite 420 zu finden, mit zusätzlichem Kommentar auf Seite 420b. Ich sage es Ihnen offen und ehrlich: Ich nehme Anstoss daran, wie hier vom Bundesrat oder vom EDA versucht worden ist, eine Ausgabenposition gegenüber der APK zu verschleiern. Es geht um die Rechnung, die uns Deutschland für die Suche und Heimschaffung der Sahara-Geiseln letztes Jahr übermittelt hat und die unter dieser Position nun still und leise, aber korrekt verbucht worden ist. Aus dieser Zahlung wurde offenbar ein Staatsgeheimnis gemacht, wohl um Imageschaden von unserer geschätzten Aussenministerin abzuwenden, die etwas voreilig erklärt hatte, es würde den heimgekehrten Geiseln keine Rechnung gestellt, sondern es gehe alles zulasten des Bundes, der schliesslich nichts anderes gemacht habe, als seine konsularischen Schutzaufgaben wahrzunehmen.
Wir hatten dieses Ereignis in der APK zweimal traktandiert. Primär sind wir natürlich froh - lassen Sie mich das hier wiederholen -, dass die Sache für die vier entführten Schweizer so glimpflich und ohne Opfer an Leib und Leben abgelaufen ist. Auch die Arbeit der involvierten Bundesinstanzen war angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen tadellos. Darüber hinaus wollten wir aber auch die Lehren aus diesem Vorfall ziehen, denn es darf in einer Zeit, in der einerseits der Wagnistourismus, andererseits die terroristischen Gefahren im Zunehmen begriffen sind, nicht einfach Sache des Steuerzahlers sein, die Kosten für solche Befreiungen und Heimschaffungen zu übernehmen.
Am 15. Januar diesen Jahres - also zu einem Zeitpunkt, als der Inhalt dieser Botschaft bereits definitiv feststand - stand das Thema zum zweiten Mal auf der Traktandenliste der APK. Wir erfuhren dort, dass die privaten Reiseversicherungen der Entführten nach Vermittlung des Ombudsmannes der Reiseversicherung 65 500 Franken übernommen hatten. Ebenso erfuhren wir, dass sich die direkten Kosten für EDA, EJPD und VBS auf 1,5 Millionen Franken belaufen hatten. Aber mit allen Mitteln der Rhetorik wurden uns nähere Angaben zur Kostenpartizipation an Deutschland verweigert.
Es bedurfte dann des scharfen Auges der "NZZ am Sonntag", die am 16. Mai offenbar anhand dieser Staatsrechnungsbotschaft das Geheimnis lüften konnte. Rund 5 Millionen Franken haben wir also an die Bundesrepublik Deutschland überwiesen, einen Betrag, ich sage es nochmals, der einerseits kein Leben aufzuwiegen vermöchte, der andererseits aber auch nicht die einer parlamentarischen Kommission gegenüber betriebene Geheimniskrämerei rechtfertigt.
Nehmen Sie, sehr geehrter Herr Bundesrat - der Sie sich an der ersten Sitzung der APK vom August letzten Jahres noch selber in unseren Reihen befanden und der Sie sich damals höchstpersönlich auch für grosse Transparenz in dieser Angelegenheit einsetzten -, zum Ersten einfach einmal den Unmut des damaligen APK-Präsidenten zur Kenntnis. Nur Transparenz und Offenheit schaffen Vertrauen, und das ist ein im Verhältnis zwischen Bundesrat und Parlament höchst wünschenswertes Gut.
Zum Zweiten möchte ich anregen, dass der Bundesrat seine Verordnung über die Kostenbeteiligung überprüft, wenn Schweizer im Ausland in Not geraten und diplomatische und konsularische Hilfe in Anspruch nehmen. Im Hinblick auf den zunehmenden Wagnistourismus sollte der Bund seine Länderrisiko-Empfehlungslisten noch intensiver überprüfen und geänderten Verhältnissen anpassen. Im Falle Sahara war bekannt, dass dort radikal-islamistische Rebellengruppen ihr Unwesen treiben.
Schliesslich wäre es auch nicht abwegig, über das Bundesamt für Privatversicherungen die Zweckmässigkeit privater Reiseversicherungen überprüfen zu lassen.
Mit dieser Empfehlung an den Bundesrat wäre der Sahara-Fall auch für mich - wenn auch mit besagtem schalen Nachgeschmack - ad acta gelegt.
Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nur kurz eingehend auf das Votum von Herrn Kollege Reimann, möchte ich darstellen, wie sich das Departement diesbezüglich gegenüber der Finanzkommission verhalten hat.
Die zuständige Subkommission 2 wird jeweils mit einem etwas detaillierteren Bericht über die Rechnung des Departementes bedient. Dieser Bericht datiert vom 24. März 2004. In dieser Zusatzdokumentation ist dieser Konsularfall erwähnt, zwar ohne Nennung von Einzelheiten, aber doch mit Erwähnung der entsprechenden Zahlen. In der Sitzung unserer Subkommission, deren Datum ich nicht mehr genau kenne, die aber irgendwann im Mai stattgefunden haben muss, wurde uns vollumfänglich und transparent gesagt, worum es sich bei diesen Ausgaben handelte. Wenn ich mich richtig erinnere, setzt sich der Betrag von rund 6 Millionen Franken aus Ausgaben von ungefähr 1,5 Millionen Franken zusammen, die wir in der Schweiz selbst hatten, und etwa 4,5 Millionen Franken, die an Deutschland bezahlt werden mussten. Gegenüber der Finanzkommission bestand also Transparenz.
Fünfschilling Hans · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Finanzdelegation wurde vom EDA bereits im Dezember letzten Jahres vollständig über die Kosten der Sahara-Entführung orientiert. Wir wurden gebeten, diese Zahlen vertraulich zu behandeln. Ich muss sagen: Die Finanzdelegation hat nicht verstanden, warum diese Zahlen nicht publiziert worden sind, nachdem uns schon klar war, dass sie in der Rechnung erscheinen würden. Aber wir haben uns an den Wunsch des Bundesrates und des EDA gehalten und zu diesen Zahlen weiter nicht Stellung genommen.
Wir sind aber in der Frage der Kostenbeteiligung dieser Leute aktiv geworden und haben den Bundesrat aufgefordert, Stellung zu nehmen zur Frage, ob es denn wirklich richtig ist, dass Leute, die sich in eine solche Gefahr begeben, nachher nicht selbst bezahlen müssen. Wir haben den Bundesrat aufgefordert, die Verordnung entsprechend anzupassen, damit in einem anderen Fall eine stärkere Beteiligung gefordert werden kann.
Der Bundesrat hat uns dann aber orientiert, dass in diesem Fall - entgegen dem, was überall vermutet oder kolportiert worden war - das EDA diesen Teil der Sahara, in welchem die Leute entführt worden sind, als sicher erklärt hatte. Aufgrund dessen hat die Finanzdelegation nicht darauf bestanden, dass hier eine weitere Beteiligung gefordert wird.
Zur zukünftigen Lage hat der Bundesrat uns doch überzeugen können, dass es sehr schwierig wird, solche Situationen generell zu regeln, und dass solche Fälle ja, Gott sei Dank, nur sehr selten vorkommen. Sie müssen also immer im Einzelfall angeschaut und beurteilt werden, und es wird dann zu einem jeweils spezifischen Entscheid kommen. Wir waren mit dieser Antwort zufrieden und haben dann nicht weiter nachgestossen.
Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion
Ich möchte dem Kommissionssprecher kurz, aber herzlich dafür danken, dass er das Problem der BIP-Prozentrechnung für Entwicklungszusammenarbeit aufgegriffen hat. Ich ärgere mich seit Jahren über diese Messgrösse. Indirekt hat er eigentlich sehr klar den Unsinn dieser Messgrösse aufgezeigt. Dabei hat er sich ja noch darauf beschränkt, den internationalen Aspekt dieser Messmodalitäten, also die OECD-Berechnung, darzustellen. Es kommt aber ein Weiteres hinzu, nämlich der Umstand, dass die Staaten selbst diese Modalitäten dann ja auch noch sehr unterschiedlich anwenden. Ich erinnere an das schöne Beispiel der Lieferung von französischen Autos an afrikanische Ministerien, die ja dann dort als Staatswagen eingesetzt werden; das gilt dann auch als eine solche Ausgabe. Ich danke dafür, dass das infrage gestellt worden ist. Ich habe dieses Problem auch schon in der Aussenpolitischen Kommission aufgegriffen. Ich bitte darum, dieses Votum nicht etwa als ein Votum gegen das Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit zu begreifen, sondern eben als ein Votum, das klar gegen die Wolkenschieberei mit dieser Messgrösse gerichtet ist.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Was die OECD-Zahlen anbetrifft, bin ich froh über diese Diskussion, weil wir sie nämlich im Departement im Hinblick auf künftige Planungen auch führen. Ich nehme die Hinweise gerne mit.
Was die Sahara-Angelegenheit anbetrifft, hat Herr Fünfschilling eigentlich die Antwort des Bundesrates weitgehend gegeben, er hat mich in diesem Sinne eigentlich weitgehend davon entlastet. Gestatten Sie mir trotzdem noch zwei Bemerkungen:
Der Umgang mit Geiselnahmen ist eine hoch sensible politische Angelegenheit mit humanem Hintergrund. Das ist ein sehr schwieriges Thema, und zwar ist es deshalb schwierig, weil ja immer die Frage in der Luft hängt: Wurde hier Lösegeld bezahlt, ja oder nein? Das führt hinein in das Spannungsfeld zwischen der Frage der Erpressbarkeit eines Staates und der Rettung von Menschenleben. Das ist ein ungeheuer intensives Spannungsfeld. Es versteht sich, dass in einer ersten Phase, wenn sich so etwas ereignet, aus Gründen der Staatsraison die Erpressbarkeit natürlich auf keinen Fall angenommen werden darf. Dagegen muss sich der Staat wehren.
Es gibt nachher ein zweites Spannungsfeld: Das besteht zwischen dem Risiko des Touristen, der Zumutbarkeit, auch der Versicherbarkeit solcher Risiken, und den Anstrengungen, die man unternimmt, um in Geiselhaft geratene Menschen wieder zu befreien. Diese Kosten sind natürlich auch verschieden gestaltet: Wir haben es mit Kosten zu tun für die eigentliche Befreiungsaktion, wir haben es mit Transportkosten zu tun, wir haben es mit Betreuungskosten zu tun, wir haben es auch mit Kosten in der Verwaltung zu tun, um solche Projekte zu begleiten. Wir müssen diese Kosten nachher den Risiken gegenüberstellen. Die Frage, was zumutbar ist, was versicherbar ist, ist das zweite Spannungsfeld.
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang um Verständnis bitten, wenn der Bundesrat am Anfang sehr zurückhaltend war mit Informationen. Die Zahlen sind ja nie verschleiert worden; sie sind ja da. Aber es ging uns von Anfang an darum, die Hintergründe so zu klären, dass wir in diesen beiden genannten Spannungsfeldern auch künftig agieren können.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es für die Fälle, in denen Angehörige schweizerischer Nationalität befreit werden müssen, eine ganz klare Verordnung gibt. Es ist nicht so, dass man hier von Fall zu Fall regeln müsste, sondern das ist allgemein geregelt. Diese Verordnung sagt, wie was gehandhabt werden muss, und sie wurde auch im Fall der Geiseln in der Sahara angewendet.
Ich nehme die Hinweise von Ständerat Reimann mit, mit einer Ausnahme: Ich glaube nicht, dass der Bundesrat mit Privatversicherungen verhandeln sollte, ob und wie sie allenfalls Risiken für problematische Reisen zu tragen haben. Das ist nicht unsere Sache; das muss auf anderen Wegen geschehen. Aber die anderen Bemerkungen nehme ich mit.
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Departement des Innern - Département de l'intérieur
Gentil Pierre-Alain · Mit-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Avec des dépenses frôlant les 16 milliards de francs, les comptes du Département fédéral de l'intérieur bouclent avec un montant de 73 millions de francs inférieur au budget. Si l'on tient compte des crédits supplémentaires que nous avons accordés à ce département, le budget est également respecté, avec un solde positif de 289 millions de francs. Principalement, ce solde positif s'explique par deux grandes positions: il y a eu 133 millions de francs de dépenses en moins que prévu dans le domaine des assurances sociales, particulièrement dans le domaine de l'AVS, et le crédit des crèches a été moins sollicité que prévu; et il y a eu également 126 millions de francs de dépenses en moins à l'Office fédéral de l'éducation et de la science, suite au report de certaines dépenses affectées à la coopération scientifique avec l'étranger.
Il convient de rappeler que la structure des dépenses du Département fédéral de l'intérieur se caractérise par une prédominance des dépenses liées en matière d'assurances sociales, qui représentent 74 pour cent des dépenses du département, et des dépenses liées à la recherche scientifique, qui représentent presque 21 pour cent des dépenses. Les dix autres services du département ne représentent que 5,3 pour cent des dépenses totales. Par ailleurs, 96 pour cent de l'ensemble des dépenses de ce département sont des dépenses de transfert.
Si l'on compare l'évolution des comptes 2003 avec la situation en 2002, on peut constater que l'augmentation des dépenses est essentiellement liée au domaine des assurances sociales. Comme l'évolution de ces dépenses dans le domaine social fait régulièrement l'objet de nos discussions, je pense qu'il n'est pas nécessaire d'entreprendre de longues réflexions dans le cadre de l'examen des comptes. Nous aurons - et ce d'autant plus après les résultats des votations du 16 mai dernier - amplement l'occasion d'y revenir, pour l'essentiel et pour la substance, et pas simplement pour le résultat.
Je vous indique maintenant quelques éléments particuliers qui concernent des écarts par rapport au budget. Il n'y a pas, je vous l'ai dit, de grandes remarques à faire, mais il faut évoquer quelques éléments, parfois un peu surprenants: le beau temps, la canicule de l'année passée ont eu, vous l'avez peut-être remarqué, des incidences sur les comptes, notamment sur les recettes de Météo Suisse qui ont été inférieures de 4 millions de francs aux recettes prévues. Tous les gens qui ont l'habitude de consulter la météo avant d'entreprendre des voyages, des excursions ou autres sorties ont renoncé à téléphoner parce que, l'année passée, nous savions tous qu'il faisait beau tout le temps: donc, pas besoin de consulter la météo! Nous nous souhaitons à tous un été ensoleillé, mais, pour la bonne santé financière de Météo Suisse, quelques nuages passagers seraient agréables parce qu'ils donneraient au public le besoin de solliciter ses prestations!
Dans un domaine évidemment moins humoristique, nous avons eu affaire à différentes péripéties s'agissant du domaine de la santé. Lors des discussions que nous avons menées avec les collaborateurs de l'Office fédéral de la santé publique, ceux-ci nous ont fait remarquer qu'ils avaient pu respecter les directives budgétaires malgré les problèmes liés notamment au SRAS, mais qu'il y avait nécessité pour eux de réfléchir à la mobilisation de moyens financiers pour faire face à ces situations particulières en urgence. Nous avons également évoqué avec eux la situation de Swissmedic qui, pour employer des termes de circonstance, est encore en convalescence.
S'agissant de la loi sur la prévoyance professionnelle, notamment du taux de couverture lié aux travaux de surveillance, nous avons appris qu'une réflexion était en cours pour augmenter ce taux de couverture, qui est actuellement de 30 pour cent, mais qu'on aimerait faire passer à 70 pour cent.
S'agissant enfin de la question des crédits supplémentaires, la commission vous propose de les accepter. Il y en a trois pour ce département. Il ne s'agit pas vraiment, à proprement parler, de crédits supplémentaires. Nous sommes plutôt en présence de demandes de prolongations de crédits qui n'ont pas pu être engagés en 2003 pour des raisons diverses. Le feu vert du Parlement est nécessaire pour que ces dépenses puissent être engagées lors de l'année prochaine.
La commission vous propose d'accepter les comptes et de souscrire aux demandes de crédits supplémentaires pour l'année 2004.
S'agissant maintenant des écoles polytechniques fédérales, l'année 2003 a représenté la dernière année du mandat de prestations 2000-2003. Je vous rappelle qu'en application des décisions que nous avons prises, les écoles polytechniques obtiennent une enveloppe budgétaire qu'elles peuvent gérer de façon autonome, ce qui dispense évidemment les autorités de surveillance de l'examen de détail, puisque le principe de l'enveloppe doit être défini et respecté. La constatation qui s'impose est que les écoles polytechniques ont respecté l'enveloppe qui leur était accordée, y compris en tenant compte des restrictions de 1 pour cent imposées par le programme d'allègement 2003. Cette enveloppe, je vous le rappelle, représente un montant de 1,56 milliard de francs.
Lorsque l'on discute des comptes des écoles polytechniques, la discussion porte sur le respect de l'enveloppe, mais aussi sur les principes de gestion. Vous savez que depuis plusieurs années, notre Parlement et les écoles polytechniques ont mis au point un processus de discussion assez intensif, qui doit permettre au Parlement d'exercer sa haute surveillance sur ces écoles dans les meilleures conditions. Dans le fond, pour reprendre une formule de Monsieur le secrétaire d'Etat Kleiber, nous avons négocié avec ces écoles un principe qui consiste à dire: "Plus d'autonomie pour les écoles implique plus de transparence vis-à-vis du Parlement." En théorie, c'est relativement simple, mais en pratique, c'est un petit peu plus compliqué. Différentes commissions de notre Parlement sont associées aux réflexions qui président à la gestion et au développement des écoles polytechniques: les Commissions de gestion, les Commissions des finances et les Commissions de la science, de l'éducation et de la culture de nos deux conseils. Nous avons mis au point, dans ces six commissions - trois par conseil -, un système régulier d'entretiens et d'évaluation avec les écoles polytechniques, qui nous permet de discuter de leur gestion annuelle, ainsi que de la mise au point des indicateurs que ces écoles élaborent pour nous permettre de suivre au mieux l'exécution de leur mandat de prestations. Nous avons également mis au point les modalités qui nous permettent de prendre connaissance de l'état de réalisation de ce mandat de prestations.
A l'occasion de la discussion des comptes de 2003, nous avons principalement évoqué, avec la direction des écoles et les différentes commissions représentées, les problèmes liés aux collaborations internes entre les différentes écoles du pool des écoles polytechniques, les réformes en cours liées au processus de Bologne et la problématique, qui s'annonce assez complexe, de la gestion des fonds de tiers, que reçoivent les écoles polytechniques. A quelles conditions accepte-t-on des fonds de tiers? Comment sollicite-t-on de tels fonds? Comment est-ce qu'on les gère? Je me permets de vous rappeler que, contrairement à d'autres pays, nous avons la particularité, en Suisse, d'avoir un financement des universités qui fait très peu appel aux fonds de tiers. On estime qu'ils représentent chez nous à peu près 5 pour cent des recettes, alors que dans d'autres pays, c'est considérablement plus. Alors, comment peut-on augmenter ces fonds de tiers et à quelles conditions? Toutes ces choses méritent discussion.
Nous avons également évoqué avec les représentants de l'école et Monsieur le secrétaire d'Etat des questions délicates liées à la formation de la relève professorale. L'acquisition d'un corps professoral de haute qualité devient une opération complexe pour les écoles; il y a un marché dans ce domaine. Il incombe de relever certains défis sans tomber dans le délire de la mise aux enchères, si on peut employer l'expression en l'occurrence, pour obtenir des professeurs de talent qui ont à la fois des compétences pédagogiques et des capacités en matière de recherche.
Enfin, nous avons évoqué avec le secrétaire d'Etat le problème de la représentation de la Suisse à l'étranger pour les questions de recherche, soit via les ambassades avec des attachés, soit par le biais des essais lancés avec les maisons suisses de la recherche.
Comme vous le voyez, la discussion des comptes des écoles polytechniques se déroule d'une manière un peu différente de ce qui prévaut pour les autres secteurs de l'administration. Du point de vue financier, nous nous attachons à un respect de l'autonomie de gestion que nous avons concédée aux écoles. Nous leur demandons de respecter leur enveloppe budgétaire, mais nous saisissons l'occasion de la discussion du budget et des comptes pour évoquer avec elles des problèmes plus généraux, qui se situent dans l'esprit de ce que nous définissons comme une haute surveillance et pas comme une surveillance tatillonne des rubriques budgétaires puisque, encore une fois, nous leur avons concédé l'autonomie en ce domaine.
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Justiz- und Polizeidepartement
Département de justice et police
Leuenberger Ernst · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Glücklicherweise muss ich beim EJPD über keinen Nachtragskredit referieren. Ich kann festhalten, dass das EJPD mit 1,44 Milliarden Franken Ausgaben zu den diesbezüglich kleineren Departementen gehört. Ich darf auch festhalten - dies vielleicht eine kleine Nuance zu Aussagen, die heute Morgen auch schon gemacht worden sind -: Wir haben eigentlich festgestellt, dass mit diesem vielen Geld, das da ausgegeben worden ist, sehr viele nützliche Dinge veranstaltet worden sind. Es ist Sicherheit hergestellt worden, es sind gewaltige Anstrengungen unternommen worden, dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Es ist mit diesen Ausgaben die Umsetzung der Ausländer- und Flüchtlingspolitik bewerkstelligt worden, es sind Integrationsmassnahmen für den ausländischen Bevölkerungsteil finanziert worden. Es sind bauliche und inhaltliche Strafvollzugsmassnahmen der Kantone unterstützt worden. Wir sind auch seitens der Finanzkontrolle auf keine Missstände aufmerksam gemacht geworden. Es folgen vier Bemerkungen:
1. Beim EJPD ist ja das Gros der Ausgaben im Flüchtlingsbereich zu verzeichnen. Wir wissen, dass die Ausgaben dort trotz aller Anstrengungen der Gesetzgebung durch uns relativ schwer politisch zu beeinflussen sind. Wenn plötzlich mehr Gesuche gestellt werden, hat das automatisch höhere Ausgaben zur Folge. Wenn in einem Jahr weniger Gesuche eingehen, was im Berichtsjahr der Fall war, hat das günstige Auswirkungen auf die Ausgaben.
2. Die Kommission hat sich über den Kredit von 11,5 Millionen Franken für Integrationsmassnahmen informieren lassen, in der Meinung, das sei eine nützliche und hilfreiche Massnahme, um das Zusammenleben verschiedener Bevölkerungsgruppen zu erleichtern. Sie hat das Departement gebeten, im Hinblick auf die Budgetierung eine Erfolgskontrolle vorzulegen.
3. Beim Bundesamt für Flüchtlinge hat die Kommission davon Kenntnis genommen, dass dort insgesamt etwa 590 Stellen bestehen, dass davon 190 Stellen befristet sind und dass Ende 2004 von diesen 190 befristeten Stellen 100 auslaufen. Es hat sich erwiesen, dass nicht alle diese Stellen tatsächlich aufgehoben werden können. Ich weise einfach darauf hin, dass das personalpolitisch an dieses Bundesamt einige Anforderungen stellt und selbstverständlich zu einer recht hohen Fluktuation und - offenbar auch in diesem Bundesamt - zu einem gewissen Know-how-Verlust führt.
Die Kommission hat sich sodann einmal mehr mit EffVor beschäftigt und hat auch im Hinblick auf die Budgetierung im Herbst darum gebeten, dass uns der Bundesrat dann sagt, wie er mit dieser beschriebenen Lücke umgehen will: auf der einen Seite steigende Anforderungen an diese neuen Bundesinstitutionen, auf der anderen Seite Beschlüsse von Bundesrat und Parlament, die auf eine Plafonierung, auf ein Einfrieren, eventuell sogar auf eine Reduktion der entsprechenden Kredite hinauslaufen. Jedenfalls ist die Kommission der Meinung, dass der Bundesrat klar sagen muss, ob er mit den vorhandenen Mitteln die gesteckten Ziele erreichen kann oder ob das nicht möglich sein wird.
In diesem Sinn beantragt die Finanzkommission Zustimmung zu diesem Rechnungsabschnitt; wie gesagt, Nachtragskredite sind keine zu vermelden.
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Département de la défense, de la protection de la population et des sports
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Der Voranschlag 2003 des VBS belief sich auf 4782 Millionen Franken, inklusive Kreditsperre. Zusammen mit den Nachträgen und Kreditabtretungen standen Kredite von insgesamt 4835 Millionen Franken zur Verfügung. Die Rechnung schliesst mit Ausgaben von 4734 Millionen Franken ab. Damit werden Minderausgaben von insgesamt 101 Millionen Franken oder 2,1 Prozent ausgewiesen.
Die grössten Abweichungen finden sich bei den Dienstleistungen mit weniger Berateraufträgen, minus 16 Millionen Franken, und bei den Immobilien, minus 32 Millionen, resultierend aus der Verzicht- und Verschiebungsplanung nach einer vertieften Bedarfsüberprüfung im Zusammenhang mit der "Armee XXI".
Nach Kompensation der Nachtragskredite im Umfang von 33 Millionen beträgt der Kreditrest noch 68 Millionen Franken. Hinzuweisen ist auch auf die Mehreinnahmen des VBS von 8 Millionen, wobei die Hälfte aus höheren Anlagen-, Unterkunfts- und Verpflegungsnutzungen sowie höheren Verkäufen und Dienstleistungen des Baspo resultiert.
Das Total der Ausgaben für die Landesverteidigung betrug mit 4,7 Milliarden Franken wie im Vorjahr 9,4 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes. Der Anteil der Ausgaben für die Landesverteidigung gemessen am Bruttoinlandprodukt betrug 1,1 Prozent im Jahre 2003. Dieser Wert ist auch im internationalen Vergleich tief.
Für die Armee war 2003 ein intensives Jahr. Hingewiesen sei zum Beispiel auf das WEF in Davos, auf den G8-Gipfel in Evian, auf die Skiweltmeisterschaften. Von den 505 682 in Einsätzen geleisteten Diensttagen haben Milizangehörige, das heisst WK-Verbände, fast 80 Prozent geleistet. Aufgefallen ist, dass für subsidiäre Sicherungseinsätze nicht weniger als 375 000 Diensttage geleistet worden sind.
Bezüglich Ausgabenkomponenten im Bereich Verteidigung sei darauf hingewiesen, dass 66,7 Prozent auf die Betriebsausgaben und 33,3 Prozent auf die Rüstungsausgaben entfallen, was meines Erachtens keine optimale Aufteilung ist.
Die Ausgaben im Bereich Bevölkerungsschutz, das heisst Zivilschutz und Nationale Alarmzentrale, betragen 75,7 Millionen Franken und liegen um 5,6 Millionen Franken oder 6,8 Prozent unter dem Voranschlag. Aus dem Bereich der Sicherheitspolitik sei erwähnt, dass die Rechnung mit 5,8 Millionen Franken weniger Ausgaben als geplant abschliesst. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass eine Anzahl Kooperations- und Partnerschaftsprojekte infolge der lokalen Umstände nicht durchgeführt wurden.
Aus dem Baspo erwähne ich, dass die Gesamtausgaben 5,8 Prozent unter dem Voranschlag von Gesamtausgaben im Betrag von 133 Millionen Franken liegen.
Der Sektor Landestopographie weist eine vollständige Ausnutzung des Globalbudgets aus; die Mehrausgaben konnten mit Mehreinnahmen aus dem Bereich der amtlichen Vermessung selbst finanziert werden.
Schliesslich sei erwähnt, dass unter der Position Rüstungsausgaben die Rechnung im Investitionsbereich mit Ausgaben von 1460 Millionen Franken abschliesst, womit wegen eines Kreditrestes bei den Immobilien gegenüber den bewilligten Krediten Minderausgaben von rund 32 Millionen Franken ausgewiesen werden.
Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Rechnung hat sich die Subkommission auch nach dem Stand des Projektes Polycom erkundigt. Polycom ist das Projekt eines schweizweiten Funknetzes, welches die militärischen und zivilen Behörden und Organisationen im Sicherheits- und Blaulichtbereich abhörsicher miteinander vernetzen soll oder will. Gemäss erhaltener Antwort kann die Einführung von Polycom in den Grenzkantonen in den nächsten zwei bis drei Jahren erwartet werden. Der Bund beteiligt sich hier mit 50 Prozent an den Kosten, welche den Kantonen mit der Einführung von Polycom entstehen. Nicht befriedigend ist, dass es heute offenbar noch nicht möglich ist zu sagen, wie viel Polycom letztlich sowohl den Bund als auch die Kantone kosten wird. Dies hänge vom Investitionspotenzial der Kantone, aber auch vom Qualitätsstandard des Polycom-Netzes ab. Deshalb habe die finanzielle Unterstützung von Polycom in den Grenzkantonen Priorität.
Ein anderer und von mir am Schluss noch zu erwähnender Punkt ist die Immobilienplanung der Armee. Es ist dies eine zentrale Frage bei der Redimensionierung unserer Armee. Die gesamte Infrastruktur wird entsprechend den neuen Bedürfnissen der Armee überprüft. Im dritten Quartal dieses Jahres werden alle Kantone über die voraussichtlichen Massnahmen der Armee informiert. Bis Mai 2005 können die Kantone alsdann ihre Interessen auch anbringen beziehungsweise geltend machen. So weit meine Bemerkungen.
Ich beantrage namens der Finanzkommission, die Rechnung des VBS zu genehmigen.
Büttiker Rolf · 2VP-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich danke Kollege Schwaller dafür, dass er das Projekt Polycom ebenfalls angesprochen hat, und kann Ihnen sagen, dass es bei diesem Projekt um Hunderte von Millionen Franken geht, plus noch um Verpflichtungen der Kantone, wie Sie gehört haben. Man kann die Zahlen nicht nennen und weiss nur, dass es Hunderte von Millionen Franken kostet.
Ich habe bei diesem Projekt ein sehr schlechtes Gefühl. Jedes Mal heisst es, in zwei Jahren würden es wenigstens die Grenzkantone einführen; anschliessend müssen es auch die Grenzwachtkorps einführen. Es gibt noch viele Kantone, die eine andere Technologie haben und entsprechend umstellen müssen, weil sie vor Jahren ein anderes Produkt gewählt haben; das kostet dann nochmals Geld. Ich stelle auch fest, dass das Projekt nicht vorankommt; von einem schweizweiten System bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ist keine Rede.
Wenn ich die Europakarte und die Technologien anschaue, die hier verwendet werden, muss ich Ihnen noch sagen, dass ich nicht überzeugt bin, dass Tetrapol die richtige Technologie ist. Ich bitte die Kommission und auch Herrn Bundesrat Merz - ich habe ihn schon oft auf dieses Thema angesprochen und auch schon parlamentarische Vorstösse in diesem Bereich gemacht -, dass dann, wenn im Bundesrat über Sparen gesprochen wird, einmal dieses Millionen- bzw. Milliardenprojekt genauer angeschaut und unter die Lupe genommen wird.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Ich danke dem Berichterstatter für die Ausführungen zum VBS, einem Departement, das in den letzten Jahren bei Budget und Rechnung immer wieder gebeutelt wurde, weil die Ausgaben sich ständig verringern und die Aufgaben eigentlich noch nicht abgenommen haben. Diese Optimierung, die Anpassung an die neuen Gegebenheiten unserer Finanzpolitik, ist eine sehr grosse Herausforderung für das VBS.
Eine andere Herausforderung, um das Stichwort beizubehalten, hat Herr Büttiker soeben thematisiert. Es geht um das Projekt Polycom; da sind es zwei Problemkreise. Der eine ist die Frage des Systems, die Systemwahl, die Typenwahl. Die ist entschieden. Das ist ein Thema, das Herrn Büttiker schon vor Jahren beschäftigte. Er monierte, dass zwei Systeme einander gegenüberstünden, und er ist nicht überzeugt, dass man den richtigen Systementscheid getroffen hat. Es ist aber mittlerweile der Fall, dass man diese Wahl getroffen hat, und darauf kann man nicht mehr zurückkommen oder nur noch mit sehr grossen Einbussen und sehr grossen Turbulenzen.
Der zweite Problemkreis ist die Frage der Inkraftsetzung dieses ganzen Systems. Da hat der Berichterstatter der Kommission zu Recht gesagt, es handle sich hier eben um ein Projekt in Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen. Die Kantone sind hier gefordert, gewisse Vorleistungen zu erbringen. In einem gewissen Mass kann man das natürlich projektmässig abwickeln. Aber in einem gewissen Mass untersteht das auch den Regeln der kantonalen Finanzpolitik und den Möglichkeiten, die die Kantone haben. Daher ist es nicht so, dass die teilweise etwas langsame Einführung unbedingt Kosten treibend sein muss. Es kann auch das Gegenteil der Fall sein, dass nämlich die Kantone sich genau überlegen, in welchen Schritten sie sich in dieses Polycom-System hineingeben wollen.
Dass Sie hier ein wachsames Auge haben müssen, da bin ich mit Herrn Büttiker absolut einverstanden. Ich glaube, das ist ein Projekt, das auch den Bundesrat immer wieder in Anspruch nehmen muss. In der Tat kann ich Ihnen versichern, dass wir kürzlich wieder darüber diskutiert haben. Die Notwendigkeit einer solchen flächendeckenden Übermittlungseinrichtung im Zusammenhang mit der neuen "Armee XXI", im Zusammenhang mit dem Bevölkerungsschutz, aber vielleicht später auch im Zusammenhang mit den Anforderungen von Schengen/Dublin, ist an und für sich unbestritten. Ich glaube, der Weg, auf dem wir uns befinden, ist ein richtiger Weg. Aber das entbindet uns nicht davon, dass wir immer wieder jeden Schritt aufmerksam planen, prüfen, hinterfragen. Insofern, Herr Büttiker, bin ich nach wie vor bereit, hier Hand zu bieten. Wir müssen diesen Dialog im Bundesrat, aber auch mit dem VBS und mit den Kantonen führen.
Fünfschilling Hans · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion
Polycom ist seit Jahren ein Schwerpunkt bei der Überprüfung durch die Finanzdelegation. Ich möchte ergänzend hier im Ständerat sagen: Wir haben eine kantonale Polizeihoheit, und solange wir diese haben, ist dieses Projekt durch den Bund nicht so zu führen, wie er ein bundeseigenes Projekt führen könnte. Wenn es Kantone gibt, die jetzt weniger schnell mitmachen, heisst das nicht, dass diese besonders zurückhaltend sind - um es einmal so zu sagen -, sondern es kann heissen, dass diese Kantone technisch beim Funknetz einmal führend waren.
Sie haben gesagt, das jetzige System sei bereits wieder überholt. Wir wissen alle: Wenn Sie Elektronik kaufen, können Sie diese im Prinzip überhaupt nie kaufen, denn im Moment, wo Sie ein Gerät nach Hause tragen, ist es schon veraltet, und schon am nächsten Tag sehen Sie, dass ein neues Produkt herausgekommen ist, das viel billiger und viel besser ist.
Das ist die Situation der Kantone, die in ihrem eigenen Investitionszyklus in neue Systeme investiert haben, teils in Systeme, die mit dem neuen Polycom nicht kompatibel sind. Aber sie haben einen Investitionsschutz zu wahren.
Ich kann nur sagen, dass in unserem Kanton die Investition für das entsprechende Funknetz der Polizei die grösste Investition in diesem Budgetjahr war! Es handelt sich also für die Kantone um recht grosse Belastungen. Wir können nicht anders, als zu versuchen, vom Bund her zu koordinieren. Aber eine wirkliche Kosten- und Terminkontrolle könnte nur durch eine Zentralisierung der Polizei und die Schaffung einer Bundespolizei eingeführt werden.
Da muss ich Herrn Büttiker fragen, ob er das denn will, wenn er das Vorgehen kritisiert, wie es bis heute stattgefunden hat.
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Finanzdepartement - Département des finances
Slongo Marianne · Mit-F · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion
Nach den interessanten Ausführungen unseres Kommissionspräsidenten kann ich mich kurz fassen.
Die Verantwortlichen des Eidgenössischen Finanzdepartementes wurden im Rechnungs- und Wahljahr 2003 stark gefordert. Wir anerkennen, dass beispielsweise im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm 2003 seitens des Bundesrates und des vorberatenden Spezialgremiums speziell auch die Finanzverwaltung grosse Zusatzleistungen erbrachte. Dafür danken wir.
2003 standen Budget und Rechung erstmals unter dem Regime der Schuldenbremse, nach der die Ausgaben grundsätzlich den Einnahmen folgen sollten. Wir wissen es: Unter Berücksichtigung der Konjunktur dürfte im Rechnungsjahr 2003 nur ein Defizit von rund 800 Millionen Franken resultieren. Ohne Korrekturen, bereits bei den Budgetberatungen 2003, wäre es zu einer Belastung des Ausgleichskontos gekommen. Die zuständigen Instanzen haben rechtzeitig gehandelt.
Leider müssen wir in der Staatsrechung 2003 trotz der im Budget 2003 um 1 Milliarde Franken nach unten korrigierten Einnahmen bei den Einnahmen nochmals einen kräftigen Einbruch zur Kenntnis nehmen. Deshalb ist auch das Defizit wesentlich grösser als budgetiert. Die Einnahmen sind um rund 3,7 Milliarden Franken hinter dem Budget zurückgeblieben.
Allein die Verrechnungssteuer verfehlte das Budget 2003 um fast 2,3 Milliarden Franken, die direkte Bundessteuer und die Stempelabgabe um je rund 700 Millionen Franken. Neben den Einnahmen aus den Stempelabgaben schwanken besonders die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer im Bereich der Aktiendividenden. Vergleichsweise stabiler entwickeln sich die Eingänge aus Obligationenzinsen. Auch die Mehrwertsteuer blieb aus konjunkturellen Gründen um rund eine halbe Milliarde Franken unter den Erwartungen.
Bereinigt um die ausserordentlichen Einnahmen aus dem Verkauf von Swisscom-Aktien im Jahr 2002, haben die Einnahmen im Rechnungsjahr 2003 um 244 Millionen Franken abgenommen.
Demgegenüber nahmen 2003 die Ausgaben im Vergleich zum Jahr 2002 um rund 1,14 Milliarden Franken oder um 1,5 Prozent ab. Seit 1960 ist es erst das vierte Mal, dass die Bundesausgaben unter dem Vorjahresniveau liegen. Die ausserordentlichen Ausgaben für die Expo und die Swissair im Jahr 2002 relativieren dieses Ergebnis allerdings sehr. Es kann zudem festgestellt werden, dass die Anteile Dritter, trotz Einnahmeneinbruch im Vorjahresvergleich, eine Zunahme verzeichneten - dies ist insbesondere auch für die Kantone wichtig -, während für den Schuldendienst knapp 400 Millionen Franken weniger als im Vorjahr ausgegeben worden sind. Die niedrigeren Passivzinsen sind im Wesentlichen auf die Tatsache zurückzuführen, dass im Jahr 2003 bestehende Anleihen aufgestockt worden sind.
Bevor ich einige Ausführungen zur Eidgenössischen Versicherungskasse machen werde, bitte ich Sie namens der Finanzkommission, bei den Gesamtabstimmungen die auf Seite 115 aufgeführte Rechnung 2003 der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu genehmigen. Deren Reinertrag ist um 2,3 Millionen Franken höher als budgetiert und beträgt 247,8 Millionen Franken. Den Verantwortlichen dieses Regiebetriebes ist es gelungen, im Jahr 2003 rund 6 Millionen Franken weniger beim Personal- und Sachaufwand auszugeben, weshalb die geringeren Fiskaleinnahmen kompensiert werden konnten. Wie Sie wissen, wird seit dem 1. Februar dieses Jahres auf Alcopops eine Sondersteuer erhoben; vom Alkoholgesetz nicht betroffen sind Bier und Wein.
Nun komme ich zur Eidgenössischen Versicherungskasse, welche ebenfalls zum Finanzdepartement gehört. Auf Seite 112 der Botschaft zur Staatsrechnung 2003 finden wir den Bundesbeschluss I. Dort wird in Artikel 2 beantragt, die Rechnung der Pensions- und Einlegerkasse vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2003 zu genehmigen. Diese Versicherungskasse nimmt die Aufgaben der beruflichen Vorsorge für das Bundespersonal, die Regiebetriebe und die angeschlossenen Organisationen wahr. Die Pensionskasse ist eine Leistungsprimatkasse, wobei langfristig ein Deckungsgrad von zwei Dritteln angestrebt wird. Die gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungslegung richten sich nach den Artikeln 47 und 48 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Mit dem Finanzkontrollbericht und mit dem Bericht der Kontrollstelle Ernst & Young empfehlen uns beide Revisionsinstanzen, den Zwischenabschluss und die Sonderrechnungen zu genehmigen.
Gerne äussere ich mich noch kurz zum Bundesbeschluss 5 über die Verwendung des Ertrages aus der Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar 2004, welchen Sie auf Seite 116 finden. Der zur Entlastung unterer Einkommensschichten zweckgebundene Mehrwertsteuerertrag von 5 Prozent soll weiterhin zur Mitfinanzierung der Verbilligung der Krankenkassenprämien durch den Bund eingesetzt werden. Dies soll bis zum Inkrafttreten der entsprechenden Regelung in der neuen Finanzordnung, längstens bis zum 31. Dezember 2006, gelten.
Namens der Finanzkommission beantrage ich Ihnen, die Rechnungen und die Nachträge des Eidgenössischen Finanzdepartementes, der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, der Versicherungskasse und schliesslich den Bundesbeschluss 5 über die Verwendung des Ertrages aus der Mehrwertsteuer zu genehmigen.
Büttiker Rolf · 2VP-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Volkswirtschaftsdepartement
Département de l'économie
Brunner Christiane · Mit-F · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Le budget 2003 du Département fédéral de l'économie a bien été respecté, puisqu'il y a même eu une économie de 128 millions de francs par rapport au budget, et une diminution de 360 millions de francs par rapport au compte 2002. Ce bon résultat a pu être obtenu grâce à deux facteurs:
1. La 3e révision de l'assurance-chômage a entraîné une modification de son concept. D'une part, le montant des cotisations à l'assurance-chômage a été gardé au même niveau que précédemment jusqu'à ce que les dettes soient remboursées, et les dettes ont ainsi pu l'être intégralement. D'autre part et dans le même temps, le système a changé, de telle manière que le fonds de l'assurance-chômage a été sorti des comptes de la Confédération. La contribution de la Confédération au fonds de l'assurance-chômage est maintenant fixée à 0,15 pour cent de la masse salariale, et cela correspond à quelque 350 millions de francs par année. Ainsi pour le compte d'Etat, peu importe qu'il y ait une augmentation du taux de chômage maintenant, cela n'entraîne pas de répercussion directe sur les comptes du département.
2. L'assainissement des crédits hôteliers, où des remboursements ont pu être effectués, alors qu'ils étaient en souffrance depuis des années, est également une bonne opération.
Au niveau du personnel, un effort a été fait sur l'ensemble du département; toutefois, cet effort ne peut entraîner de grandes économies dans la mesure où la plupart des dépenses, du SECO notamment, sont en fait des dépenses liées.
La commission s'est aussi penchée sur la fin des répercussions de l'Expo.02, avec un crédit de 500 000 francs qui avait été alloué pour assurer son suivi civil. Aucun crédit particulier n'a toutefois été prévu pour le suivi pénal, car cela serait démesuré par rapport aux résultats que nous pourrions en attendre.
Un autre sujet de dépense inutile devrait être repensé non pas par le département, mais par notre Parlement. Il s'agit de l'examen de conscience qui est requis lorsque des jeunes gens ne souhaitent pas entreprendre le service militaire, mais le service civil. Cet examen requiert une commission de 125 personnes - pas à plein temps, certes - et des infrastructures pour un coût de 10 millions de francs au SECO. Or finalement, ce ne sont que 2 pour cent des candidats à cet examen qui sont déboutés et qui doivent faire leur école de recrues.
En ce qui concerne l'Office fédéral de l'agriculture, il n'y a rien de particulier à signaler, si ce n'est le fait que les enveloppes financières pour la période quadriennale ont été plus ou moins utilisées, sauf celle relative aux mesures d'amélioration des bases, en raison notamment des taux d'intérêt relativement bas.
L'Office vétérinaire fédéral a dû quant à lui faire face à plusieurs épizooties, qui ont démontré qu'une coordination était indispensable entre les différents offices fédéraux, et entre ceux-ci et les autorités cantonales, ce qui devrait maintenant se faire.
En ce qui concerne les crédits supplémentaires, beaucoup de décisions ont été prises en 2003 au sujet de la formation professionnelle et technologique, notamment concernant l'intégration des HES qui offrent des formations dans la santé et le social. Elles sont encore du domaine cantonal; elles doivent être intégrées au niveau fédéral: cette intégration se fera par étapes. Cela a occasionné une demande de crédits supplémentaires qui nous a paru tout à fait justifiée, de même que les demandes de reports de crédits.
Au nom de la commission, je vous prie de bien vouloir accepter le compte d'Etat du Département fédéral de l'économie, ainsi que les crédits supplémentaires.
Büttiker Rolf · 2VP-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
Epiney Simon · Mit-M · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Le DETEC est un département complexe par la diversité des matières et, comme vous pouvez l'imaginer, il cause un certain nombre de soucis, en particulier dans les domaines des transversales alpines, de l'Office fédéral de l'aviation civile ou dans certaines entreprises de la Confédération comme Swisscom, avec l'affaire Debitel.
Toutefois, le DETEC a parfaitement maîtrisé ses dépenses par rapport au budget. Il dépense chaque année 8,3 milliards de francs sur 50 milliards de francs au total, soit le 16 pour cent environ des dépenses de la Confédération. C'est 240 millions de francs de moins que ce qui était prévu au budget. C'est le trafic qui occupe le principal poste des dépenses, avec 86 pour cent ou 7,4 milliards de francs de dépenses. Les dépenses relatives au trafic se répartissent entre les transports publics et les routes. Les transports publics prennent environ 4,1 milliards de francs, alors que les routes absorbent 2,9 milliards de francs.
Comment est-ce qu'on finance le trafic? Grâce à des recettes de l'ordre de 3,7 milliards de francs. Ces recettes proviennent de la vignette pour 273 millions de francs, de la surtaxe sur les huiles minérales pour 1,9 milliard de francs et de la moitié du revenu de l'impôt sur les huiles minérales pour 1,5 milliard de francs. Ces recettes de 3,7 milliards de francs permettent d'avoir un excédent de 110 millions de francs qui est attribué au fonds pour la circulation routière. Ce fonds a aujourd'hui un excédent de 3682 millions de francs. Donc, on a économisé en fait 108 millions de francs sur les routes pour les injecter dans le fonds.
Sur les 2,9 milliards de francs qui sont consacrés aux routes, 1,4 milliard est affecté à la construction des routes nationales, 517 millions à leur entretien, 128 millions à l'exploitation des routes nationales. Quant aux routes principales et à d'autres secteurs, ils absorbent 985 millions de francs.
Concernant les télécommunications, nous avons constaté que Swisscom rapporte 830 millions de francs à la Confédération et que, depuis son entrée en Bourse, cette entreprise a généré un profit de 8,2 milliards de francs, ce qui n'excuse évidemment pas la perte importante qui a été faite sur la vente de Debitel et qui fait l'objet d'un examen par la Délégation des finances.
Deux secteurs ont retenu plus particulièrement notre attention:
1. L'aviation - j'en viendrai tout à l'heure aux crédits supplémentaires: comme vous le savez, la Suisse a enregistré ces dernières années des accidents graves en matière d'aviation et notre commission s'est évidemment inquiétée de savoir si c'était le problème d'un manque d'effectifs qui pouvait être la conséquence des différents accidents. Heureusement, ce n'est pas cet élément qui est essentiel dans le cadre des différents accidents qui ont eu lieu.
Un institut hollandais a examiné l'Office fédéral de l'aviation civile (OFAC), son fonctionnement, ses défaillances, ses carences. Il a proposé 28 recommandations. Le département a demandé au Conseil fédéral 82 postes sur 177. Cela nous a évidemment interpellés. Le Conseil fédéral a octroyé 60 postes et - vous l'avez vu dans les documents qui vous ont été présentés - le Conseil national veut réduire encore ce nombre de postes qui devraient être affectés à l'OFAC.
En particulier, la sous-commission s'est posé les questions suivantes: comment a pu fonctionner l'OFAC jusqu'à présent si on doit lui affecter 60 postes de travail sur 177? Y a-t-il eu des inconscients dans cet office? Y a-t-il eu des inconscients dans le département ou au Conseil fédéral? Parce que, si l'on a besoin tout à coup d'un nombre aussi important de collaborateurs, cela démontre de très graves lacunes dans la surveillance de cet office. Ensuite, on peut également se poser la question de savoir si l'on peut "absorber", intégrer, former autant de personnes rapidement, sans risquer de déstabiliser tout cet édifice. C'est la sécurité aérienne qui est finalement en jeu.
2. Les forêts protectrices nous ont également préoccupés. Dans le programme d'allègement budgétaire 2003, l'OFEFP, comme tous les autres offices, a dû faire des efforts d'économies: 18 millions de francs pour 2004, 75 millions pour 2005 et 104 millions pour 2006. Il a donc décidé de se restructurer, mais aussi de réduire ses subventions dans toute une série de domaines, ce qui constitue en fait un report des charges, tout simplement, sur les cantons. Mais ce que nous avons constaté, c'est que, par rapport à l'orientation qu'a donnée le Parlement dans le cadre du programme d'allègement 2003, l'OFEFP n'a pas respecté la décision du Parlement et a réduit de manière disproportionnée les crédits octroyés aux forêts protectrices. Le directeur de l'office s'en est expliqué et il a reconnu que ses sous-directeurs n'avaient pas accompli le travail qu'on attendait d'eux par rapport au respect des décisions du Parlement. Il s'est engagé à utiliser des reliquats dans d'autres secteurs pour compléter les mesures en faveur des forêts protectrices.
Je rappelle à ce propos que des mesures sylvicoles sont nécessaires dans certaines forêts instables, dans des forêts qui sont menacées, ou qui ont été endommagées par la neige ou les intempéries. Il s'agit bien sûr de veiller et de donner la priorité à la sécurité, par le biais d'un renforcement des mesures pour le peuplement, afin de réduire les risques d'avalanches, de laves torrentielles, de chute de pierres, etc. Pour le futur, les forêts protectrices recevront davantage d'argent. En revanche, les autres forêts feront l'objet d'une réduction des contributions de 57 à 27 millions de francs à partir de 2006, alors que les contributions pour les forêts protectrices passeront de 106 millions en 2004 à 108 millions de francs en 2006.
Concernant les crédits supplémentaires, vous avez reçu le supplément I au budget 2004. Au secrétariat général, cela concerne donc essentiellement l'aviation civile - je vous en ai parlé tout à l'heure. Concernant l'Office fédéral des transports, il s'agit avant tout, en fonction du programme d'allègement budgétaire 2003, de revoir le plan de financement et d'investissement au niveau des CFF. Il s'agit là essentiellement de crédits qui sont compensés dans d'autres rubriques budgétaires. Nous vous invitons à les adopter.
Concernant l'Office fédéral de l'aviation civile, il y a notamment aussi un problème de TVA à rattraper, ce qui a nécessité des crédits supplémentaires. S'est posée aussi la question de la nécessité d'acquérir un autre hélicoptère pour les services de la Confédération et s'il ne devrait pas y avoir là une meilleure synergie, en particulier avec l'armée. Cette question fera encore l'objet de discussions au sein de notre commission et de la Délégation des finances.
A l'Office fédéral de la communication, il y a un supplément pour le Sommet mondial sur la société de l'information. Les justifications nécessaires nous ont été données.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Ich möchte mich ganz kurz zu den Themen Swisscom, Debitel und Bazl äussern. Es ist in der Tat so, wie der Kommissionssprecher sagte, dass die Swisscom mit der Debitel-Beteiligung einen Verlust von etwa 3 Milliarden Franken erleiden musste. Natürlich sind solche Verluste immer schmerzhaft - das ist ganz klar -, und natürlich fragen wir uns jetzt, ob man das hätte verhindern können, wer allenfalls die Schuldigen sind und ob Verantwortlichkeitsfragen abzuklären sind.
Es ist vom Kommissionssprecher gesagt worden, dass sich die Finanzdelegation mit diesem Thema vertieft beschäftigen wird. Er selber ist ja Mitglied der Finanzdelegation, wird also dieses Dossier fest in seinen Händen halten.
Hier im Moment nur so viel: Diese Beteiligung an Debitel wurde zu einer Zeit getätigt, als eine eigentliche Euphorie herrschte, gerade im Bereich der Kommunikation. Ich erinnere daran, dass damals zum Beispiel in Deutschland UMTS-Lizenzen für 100 Milliarden D-Mark vergeben wurden. In der Schweiz ist man da, Gott sei Dank, vergleichsweise bescheiden geblieben. Das hat auch etwas mit unserem System zu tun, das irgendwo auch Zwischenstationen hat, die gewissermassen einen Puffer bilden.
So gesehen war dieses Investment damals zwar mutig, aber ganz sicher nicht fahrlässig. Nun hat man natürlich schon lange die Spatzen von den Dächern pfeifen hören, dass diese Beteiligung einen Verlust erbringen würde. Ich finde es richtig und mutig, dass die Swisscom dies jetzt ausweist und abschreibt und damit dieses Kapitel ihrer Unternehmensgeschichte beendet.
Diese Verluste einer Beteiligung sind eben nicht gleich Verlusten an Gewinn. Das ist zunächst einmal eine Beteiligung; sie geht in die Bilanz, und dann gibt es verschiedene Möglichkeiten und Wege, wie sie dann am Ende in das Ergebnis einfliessen wird. Immerhin hat die Swisscom während all dieser Jahre - das hat auch der Kommissionssprecher bestätigt - mit schwarzen Zahlen gearbeitet und hat eine durchschnittliche Rendite von 8 Prozent vorgelegt. Sie hat operativ immer gute Ergebnisse erzielt und war damit für uns eine gute Mehrheitsbeteiligung.
Ich glaube, man darf auch erwähnen, dass die Swisscom trotz dieses Verlustes ein sehr liquides Unternehmen ist. Ich verwende den Ausdruck nicht sehr gerne, aber man spricht etwa von "eine Kriegskasse haben". Das ist nach wie vor der Fall. Es besteht überhaupt kein Zweifel, dass die Swisscom nach wie vor ein potentes Unternehmen mit sehr vielen Möglichkeiten ist. Im Gegenteil: Man setzt die Swisscom eher unter Druck, sie solle sich in Richtung weitere Diversifikationen oder Übernahme von weiteren Beteiligungen bewegen.
All das gesagt habend: Ich will nicht verniedlichen; die Situation ist so. Aber ich möchte Sie bitten, auch nicht zu dramatisieren. Solche Verluste sind vorgekommen, in der Euphoriezeit dieser Investitionen. Ich glaube, es ist ein übliches unternehmerisches Risiko, das gelegentlich auch einmal in eine Chance verwandelt werden kann. Ich glaube, wir sollten hier noch abwarten, was die Finanzdelegation dazu sagt, wenn sie die Details gesehen hat.
Zum Bazl kann ich mich kurz äussern: Ich habe beim Eintreten schon gesagt, dass sich der Bundesrat natürlich die Frage auch gestellt hatte, die der Kommissionssprecher stellte, nämlich: Ist man nicht von Anfang an auf dem Zahnfleisch gegangen, wenn man 177 Stellen hat und plötzlich um 60 Stellen aufstocken muss? Diese Frage haben wir uns auch gestellt. Aber ich glaube, es ist beim Bazl eine grundlegende Änderung der Philosophie bezüglich der Sicherheit im Gange, die es einfach nötig macht, dass man mit mehr Personaleinheiten arbeitet. Die Begründung des UVEK ist überzeugend. Der Bundesrat hat diesem Betrag zugestimmt, er empfiehlt ihn Ihnen jetzt im Zusammenhang mit dem Nachtrag. Ich ersuche Sie, diesem Kredit zuzustimmen.
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Pfisterer hat mir mitgeteilt, dass er Berichterstatter sei, was den Nachtrag beim UVEK betreffe. Der Bundesrat hat schon kurz dazu Stellung genommen, aber es ist doch wichtig, dass vonseiten der Kommission jetzt noch die entsprechenden Ausführungen gemacht werden.
Pfisterer Thomas · Mit-M · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wenn ich das richtig sehe, ist es ja die einzige Differenz im ganzen Geschäft, sodass wir dazu noch ein paar Worte sagen müssen, umso mehr, als sich unsere Subkommission primär mit diesem Punkt auseinander gesetzt hat. Sie finden ihn auf Seite 28 in der Botschaft über den Nachtrag I zum Voranschlag 2004. Es sind nur die beiden ersten Positionen umstritten; es geht nicht um die Mehrwertsteuer und die Kreditübertragung Luftfahrzeuge.
Der Bundesrat beantragt gegen 4 Millionen Franken. Es geht also um Geld und nicht um Stellen. Man kann auch dieses Geld nicht direkt in Stellen umrechnen, weil es einerseits zum Teil darum geht, bestehende privatrechtliche Mandatsverhältnisse umzuwandeln, und weil andererseits der Betrag davon abhängt, dass ein Teil des Personals im Laufe des Sommers, ein Teil im Herbst und ein anderer Teil dann erst gegen Ende des Jahres überhaupt kostenwirksam wird. Man sagt, dass das Geld gesamthaft für 60 Stellen ausreiche.
Man muss wissen, dass der Bundesrat zu diesem Geldbegehren interne Auflagen gemacht hat. Der ganze Betrag soll andernorts abgedeckt werden: etwa zur Hälfte durch Mehreinnahmen an Gebühren, der Rest innerhalb des Ausgabenplafonds des UVEK.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen, von dieser vollständigen Kompensation Kenntnis zu nehmen. Sie nimmt dazu nicht weiter Stellung. Sie nimmt nicht Stellung zur Gebührenerhöhung - weder zu ihrer Grundlage noch zu ihrer Höhe -, und sie nimmt im Einzelnen auch nicht Stellung zur Art der Kompensation innerhalb der Bundesverwaltung, sondern einfach zum Faktum, dass kompensiert werde. Dazu liegt ein besonderer Bericht vor, keine Botschaft; das ist nicht nötig. Denn der Bundesrat ist für die Reorganisation zuständig, und das Parlament hat sich nur zum Ausgabenbeschluss zu äussern.
Der Antrag des Bundesrates und das Gesamtproblem der Luftfahrtsicherheit sind im Parlament bereits verschiedene Male vor dem heutigen Tag behandelt worden. In der Finanzdelegation ist am 10. März 2004 ein gewöhnlicher Vorschuss im Umfang von 2,3 Millionen Franken bewilligt worden. Dann hat vor allem die Geschäftsprüfungskommission mit Brief vom 8. März diesen Jahres dazu Stellung genommen. Herr Stadler wird sich freundlicherweise dazu noch äussern. Es war für die Finanzkommission wichtig zu vernehmen, dass die Geschäftsprüfungskommission dieses Geschäft weiterhin begleiten wird. Dann hat sich auch die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates durch den Vorsteher des UVEK orientieren lassen.
Der Nationalrat hat lediglich einen Betrag von 3 Millionen Franken plus die Arbeitgeberbeiträge gesprochen. Man sagt, das seien etwa 45 Stellen - statt der 60 Stellen, die Ihre Finanzkommission bewilligen möchte. Die Begründung im Nationalrat lautete im Wesentlichen, verkürzt, die Zahl sei eher zufällig, der Aufbau sei nicht so rasch realisierbar, und es sei unnötig, auch Stabsstellen neu zu besetzen, Informationsleute usw. neu anzustellen.
Die Begründung dieses Kredits aus der Sicht der Finanzkommission: Die schweizerische Luftfahrt hat ein Sicherheitsproblem. Der Bericht des holländischen Luftfahrtinstitutes, der NLR-Bericht, kommt zum Schluss, dass das Sicherheitsniveau in der Schweiz zwar nach wie vor adäquat sei, aber in den letzten Jahren abgenommen habe. So die Zusammenfassung durch den Direktor des Bundesamtes.
Diese Aussage betrifft auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt. Gestützt auf den NLR-Bericht wurde dort das Projekt Topas (Topping Aviation Safety) gestartet. Ein wesentlicher Teil dieses Projektes ist die grundlegende Reorganisation des Bazl. Es geht also nicht einfach darum, das Bazl um ein paar Stellen aufzustocken, sondern die ganze Struktur wurde überarbeitet und wird weiterhin überarbeitet. Vorab geht es um die Trennung von Politik und Sicherheit. Hintergrund sind Stichworte wie Nassenwil, Überlingen usw. Aus diesem Bericht und aus diesem Projekt ergeben sich eine Reihe von Empfehlungen. Sie betreffen teils die Industrie, Skyguide, die Fluggesellschaften und Flughäfen, teils aber das Bundesamt selber. Es geht praktisch darum, die Umstellung auf die liberalisierten Verhältnisse nachzuholen; das ist im Kern das Problem. Darauf muss ein Sicherheitsmanagement aufgebaut werden. Aus diesem Grunde ist mehr Personal nötig.
Das Projekt Topas ist im August 2003 gestartet worden. Der Bedarf hat sich erst bis Ende 2003 ermitteln lassen, also war das zu spät für das Budget 2004. Damit ist die Voraussetzung für den Nachtragskredit erfüllt.
Die materielle Kernfrage ist das Sicherheitsniveau. Natürlich kann man Sicherheit nicht genau quantifizieren und ebenso wenig die Umsetzung. Das sind teils Ermessensfragen, teils politische, aber teils auch Expertenfragen. Immerhin haben wir uns in der Subkommission überzeugen lassen, dass die Kontrollvorgänge detaillierten internationalen Standards folgen müssen. Daraus kann man relativ genau den Stellenbedarf ermitteln. Wir haben uns das an einem einzelnen Beispiel erklären lassen. Teils sind es aber auch zusätzlich äussere Faktoren. Es kann doch etwas erstaunen, wenn das Bundesamt beispielsweise für gewisse Flugzeugtypen überhaupt keine ausgebildeten Inspektoren besitzt.
Im Übrigen gibt es das Expertenwissen. Auch wir in der Subkommission konnten das nicht im Einzelnen überprüfen, das wäre auch vermessen. Aber wir haben auch keinen Grund gefunden, dem nicht zu folgen. Wir haben aber Alternativen diskutiert. Vor allem unser Subkommissionspräsident hat zu Recht Wert darauf gelegt. Die Frage nach der Privatisierung wurde diskutiert. Es wurde diskutiert, ob man alle diese Diskussionen auf Dauer braucht oder ob allenfalls Übergangslösungen getroffen werden könnten, ob andere Formen der Etappierung notwendig oder möglich seien. Wir haben keine Alternative gefunden. Es geht im Kern um eine hoheitliche Daueraufgabe, um die notwendige Ergänzung der Liberalisierung.
Schliesslich noch zur Frage, wie man diese Sicherheitsprobleme in Personalzahlen umrechnen könne: Schon der Bundesrat ist nicht einfach den Experten gefolgt, sondern hat von 80 auf 62 reduziert. Die Gründe waren schon bei ihm nicht im Einzelnen nachvollziehbar. Er hat also diese Generalbeurteilung durchaus gemacht. Er hat sich auf die praktischen Möglichkeiten des Aufbaus und der Rekrutierung gestützt. Man hat uns versichert, das Personal sei auf dem Markt vorhanden. Wegen des Umbaus der Luftfahrt generell in Europa sei auch eine ganze Reihe von Schweizern erhältlich, die eben ihre Stelle verloren hätten.
Es ist ganz klar: Wenn man ein neues Amt aufbauen will - und darum geht es -, dann braucht es in diesem Amt auch einen Direktor, einen Stab und Informationsstellen. Es ist eine Frage des Masses, aber grundsätzlich braucht man diese Funktionen.
Schliesslich war - ich sage es nochmals - die Begleitung durch die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzdelegation wichtig. Das war für uns wichtig.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen, dem Bundesrat zu folgen und nicht, wie der Nationalrat, zu reduzieren. Sie verbindet damit noch eine Erwartung, nämlich dass man derartige Folgeprobleme der Liberalisierung, die möglicherweise in anderen Stellen im Einflussbereich des Bundes vorhanden sind, dort aufgreift, damit wir nicht in dieselben Probleme hineinlaufen wie hier.
Es sei also zuzustimmen. Die Schweiz muss sicherheitsmässig zu den Besten gehören; das ist wichtig für die Unfallverhütung, das ist wichtig für die Swiss und andere Fluggesellschaften, die im Raum Schweiz operieren. Das ist wichtig für die Verhandlungen mit Deutschland bezüglich Flugraum Zürich, aber auch für Genf im Verhältnis zu Frankreich. Darüber hinaus ist es wichtig für das Bild der Schweiz, der Schweizer Wirtschaft und des Schweizer Tourismus in der Welt. Es ist letztlich wichtig, dass die Schweiz gleichgesetzt wird mit Qualität. Darum geht es auch noch bei diesem Begehren.
Stadler Hansruedi · Mit-M · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Nachdem sich hier eine Differenz zum Nationalrat abzeichnet, erlauben Sie mir als dem Präsidenten der Subkommission EDI/UVEK der GPK bitte folgende Bemerkungen zu diesem Nachtragskredit:
Ihnen ist bekannt, dass unsere Subkommission die Umsetzung der Empfehlungen der GPK im Zusammenhang mit dem Bericht zum Swissair-Grounding begleitet. Die Mehrheit unserer Empfehlungen hat sich exakt an das Bazl gerichtet. Auch wir haben damals die Überprüfung der personellen Ressourcen sowohl in quantitativer wie auch in qualitativer Hinsicht gefordert. Die Icao, das ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation, hat ihrerseits bereits im Jahre 2000 in einem Audit die mangelnden Ressourcen beim Bazl beanstandet.
Der Flugzeugabsturz bei Überlingen hat im Juli 2002 das Fass zum Überlaufen gebracht. Dieser Unfall war der Auslöser dafür, dass das ganze Flugsicherungssystem der Schweiz durch externe Experten überprüft wurde. Der entsprechende Bericht vom Sommer 2003 enthält wieder ein ganzes Bündel von Empfehlungen, die sich wieder zum grössten Teil an das Bazl richten. Wir begleiten ebenfalls die Umsetzung dieser Empfehlungen des mit dem Bericht beauftragten Institutes. Der Untersuchungsbericht zum Flugzeugabsturz bei Überlingen enthält 19 Sicherheitsempfehlungen. Alleine 10 dieser Sicherheitsempfehlungen richten sich wieder an das Bazl.
Andere Untersuchungsberichte des Büros für Flugunfalluntersuchungen, wie beispielsweise jener im Zusammenhang mit dem Flugzeugabsturz bei Bassersdorf, enthalten auch Empfehlungen an das Bazl. Es ist ja klar: Wenn fliegerische Defizite eines Piloten unfallursächlich waren, stellt sich sofort auch die Frage der Aufsicht über die Ausbildung und die Zulassung der Piloten.
Noch ein letztes Beispiel: Es gibt zahlreiche bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und anderen Staaten. Hier gibt es entsprechende Überprüfungen. Ich habe vor kurzem einen Einblick in ein Audit genommen, wo wieder exakt personelle Defizite beim Bazl beanstandet worden sind. Neben der Funktion als Aufsichtsstelle ist das Bazl auch Regulator, Bewilligungs- und Zertifizierungsstelle. Es geht beispielsweise um die Prüfung eines Anflugdesigns für eine bestimmte Anflugroute. Auch diese Arbeiten sind zeitgerecht zu erfüllen. Von den Arbeiten in Zusammenhang mit der überfälligen Luftfahrtpolitik will ich nicht einmal sprechen. Durch alles zieht sich ein roter Faden, nämlich die mangelnden personellen Ressourcen in qualitativer und quantitativer Hinsicht.
Das Bazl gleicht heute einer Grossbaustelle. Wichtige Reorganisationsschritte sind eingeleitet. Diese Reorganisation ist zügig voranzutreiben. Es braucht eine kompromisslose Durchsetzung der sicherheitsrelevanten Empfehlungen, sei es gegenüber Skyguide, gegenüber den Flughäfen oder gegenüber den Fluggesellschaften. Beim Bazl wird es in den nächsten Jahren enorme Anstrengungen brauchen, damit die gesteckten Ziele erreicht werden können.
Wir anerkennen natürlich, dass verschiedene Fortschritte gemacht worden sind. Das ganze System der Luftverkehrssicherheit muss aber nach wie vor als nicht hinreichend stabil betrachtet werden. Eine wichtige Voraussetzung für eine rasche Umsetzung der sicherheitsrelevanten Empfehlungen ist die Reorganisation des Bazl mit einer personellen Aufstockung. Die Beantragung der 60 Stellen ist für uns wie für die Finanzkommission nachvollziehbar, und ihre Besetzung ist dringlich. Die Schweiz kann sich Flugunfälle wie die bei Überlingen, Bassersdorf und Nassenwil schlichtweg nicht mehr leisten.
Unsere Subkommission wird die Umsetzung der Reorganisation des Bazl - in kritischer Distanz zu dieser Amtsstelle - weiterhin begleiten. Ich denke, es ist auch wichtig, dass die Finanzkommission und die Finanzdelegation hier am Ball bleiben.
Ich ersuche Sie, auch im Namen unserer Subkommission, den Anträgen der Finanzkommission zuzustimmen.
Epiney Simon · Mit-M · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Le fonds pour les grands projets ferroviaires est un fonds dépendant, qui a une comptabilité propre; il a été institué par la Confédération pour financer le coût de construction des transversales alpines, les travaux de "Rail 2000", le raccordement du réseau ferroviaire intérieur au réseau européen des trains à grande vitesse, ainsi que pour financer un certain nombre de mesures contre le bruit. Ce fonds fonctionne par étapes. Dans une première étape, les prêts et les moyens qui alimentent le fonds sont insuffisants pour couvrir les charges annuelles, puisque tous les travaux sont engagés; après quelques années, on commence à rembourser les prêts et les avances qui ont été faits.
A ce propos, j'aimerais vous rappeler quand même encore quelques éléments au sujet de la construction des transversales alpines qui sont concernées par ce fonds. On estime aujourd'hui le coût final présumé des transversales alpines à 15,8 milliards de francs. C'est 1,1 milliard de francs de plus que prévu initialement, ce qui représente 7,5 pour cent de plus. Avec le programme d'allègement budgétaire 2003, nous éprouvons quelques soucis par rapport au fonds puisque, vraisemblablement, nous devrons compter sur des dépenses imprévues en soi, mais qui sont couvertes par les réserves dont dispose le Conseil fédéral.
Je vous rappelle qu'initialement le Conseil fédéral disposait de 1,9 milliard de francs de réserves; que nous avons voté au Conseil des Etats un crédit additionnel de 900 millions de francs - ce qui donne donc 2,8 milliards de francs; qu'il appartient maintenant au Conseil national de se déterminer sur ces 900 millions de francs de plus; que nous sommes inquiets sur le remboursement des avances faites par la Confédération sur le fonds. Vraisemblablement, les opérateurs ne seront pas en mesure de rembourser les avances, ni les intérêts en fin d'exercice, ce qui va constituer une charge de 5,5 milliards de francs. Ensuite, il faudra compter sur les intérêts de retard, la TVA, le renchérissement, ce qui devrait occasionner un total de 1,1 milliard de francs supplémentaires. Les coûts relatifs aux risques géologiques, à l'optimisation des tracés sont évalués aujourd'hui à 1,4 milliard de francs supplémentaires.
Donc pour l'instant, le fonds joue son rôle. Le total des avances cumulées est aujourd'hui de 2,379 milliards de francs. Nous disposons à cet effet des recettes de la taxe poids lourds, qui s'élèvent à 440 millions de francs, du pour mille de TVA qui représente 292 millions de francs, de la part de l'impôt sur les huiles minérales, qui représente quant à elle 331 millions de francs. Ces moyens qui s'additionnent avec les prêts et les avances permettent de faire face aux besoins de construction des grands projets ferroviaires.
Voilà, au nom de la commission, les quelques indications au sujet du fonds.
Verfahrensbeitrag
2. Bundesbeschluss I über die eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2003
2. Arrêté fédéral I concernant le compte d'Etat de la Confédération suisse pour l'année 2003
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Präsident (Schiesser Fritz, Präsident): Der Bundesrat hat gemäss Fahne Absatz 2 von Artikel 2 zurückgezogen.
Lauri Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Zu Erfolgsrechnung und Bilanz habe ich bereits in der Eintretensdebatte gesprochen.
Ich möchte jetzt einzig noch ein paar Bemerkungen zum Bundesbeschluss I nachschieben: Dieser Bundesbeschluss enthält eine Besonderheit, weil er uns das letzte Mal Gelegenheit gibt, uns mit der Pensions- und Einlegerkasse zu befassen. Mit dem neuen Bundesgesetz vom 23. Juni 2000 über die Pensionskasse des Bundes wurde die Kasse in die Publica überführt, die als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit besteht. Deshalb wird die Jahresrechnung neu von der Kassenkommission zu genehmigen sein. Der Bundesrat legte den Übergang von der alten in die neue Kasse auf den 1. Juni 2003 fest. Deshalb geht es heute in diesem Bundesbeschluss I noch einmal darum, die Rechnung zu genehmigen, und zwar für die Zeitdauer zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2003. Ursprünglich war vorgesehen, die von der Bundesversammlung noch nicht akzeptierten PKB-Sonderrechnungen der Geschäftsjahre 1994 bis 1997 mit dem heutigen Rechnungsabschluss nachträglich zu genehmigen. In der Diskussion mit Ihrer Kommission hat der Bundesrat den entsprechenden Artikel 2 Absatz 2 zurückgezogen - Sie finden diesen aber noch im in der Botschaft zur Staatsrechnung enthaltenen Entwurf. Im Einklang mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle vertrat der Bundesrat wie auch Ihre Finanzkommission die Auffassung, mit der Überführung der PKB in die Publica im Sinne einer Universalsukzession und mit der Genehmigung der Eröffnungsbilanz sei eine nachträgliche Genehmigung der PKB-Rechnungen aus dem vorigen Jahrzehnt nicht mehr zwingend. Die EFK führte dazu aus, dass die Altlasten bereinigt wurden. Es erwüchsen aus einer Nichtgenehmigung dieser Rechnungen weder dem Bund noch der Publica irgendwelche Verpflichtungen. Ihre Finanzkommission schloss sich dieser Schlussfolgerung nach gründlicher Diskussion an. Damit wären die Bemerkungen aus der Kommission zu den Bundesbeschlüssen inklusive Nachtrag abgeschlossen.
Angenommen - Adopté
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 36 Stimmen
(Einstimmigkeit)
3. Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2003
3. Arrêté fédéral II concernant les comptes du fonds pour les grands projets ferroviaires pour l'année 2003
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 35 Stimmen
(Einstimmigkeit)
4. Bundesbeschluss III über die Rechnung 2003 des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich)
4. Arrêté fédéral III concernant les comptes 2003 du domaine des écoles polytechniques fédérales (domaine des EPF)
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1-3
Titre et préambule, art. 1-3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 36 Stimmen
(Einstimmigkeit)
5. Bundesbeschluss IV über die Rechnung 2003 der Eidgenössischen Alkoholverwaltung
5. Arrêté fédéral IV concernant les comptes 2003 de la Régie fédérale des alcools
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 36 Stimmen
(Einstimmigkeit)
6. Bundesbeschluss V über die Verordnung der Bundesversammlung über die Verwendung des Ertrages aus der Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar 2004
6. Arrêté fédéral V concernant l'ordonnance de l'Assemblée fédérale concernant l'affectation du produit de la taxe sur la valeur ajoutée à partir du 1er janvier 2004
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 36 Stimmen
(Einstimmigkeit)
04.015
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
1. Finanzrechnung
1. Compte financier
803 Bundesamt für Zivilluftfahrt
803 Office fédéral de l'aviation civile
Antrag der Kommission
3010.015 Personalbezüge
3050.010 Arbeitgeberbeiträge
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
3010.015 Rétribution du personnel
3050.010 Contributions de l'employeur
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
2. Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 2004
2. Arrêté fédéral concernant le supplément I au budget 2004
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 2-5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 2-5
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 2
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 37 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 33 Stimmen
(Einstimmigkeit)