AS 1999 1819
Bundesbeschluss
über das Zusatzprotokoll zum Freihandelsabkommen
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 22. Juli 1972
betreffend Amtshilfe im Zollbereich
vom 10. März 1998
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung,
nach Einsicht in die im Bericht vom 19. Januar 19981 zur Aussenwirtschaftspolitik 97/1+2 enthaltene Botschaft,
beschliesst:
Art. 1
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels vom 9. Juni 1997 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über ein die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich betreffendes Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Zusatzprotokoll zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 3. März 1998 Nationalrat, 10. März 1998 Der Präsident: Zimmerli Der Präsident: Leuenberger Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker 9472