AS 2000 1830
Bundesbeschluss
über die Vereinbarung zwischen dem Vorsteher des
Eidgenossischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements
und dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland
zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der nördlichen Zulaufstrecken
zur NEAT
vom 3. März 1998
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Juni 19962,
beschliesst:
Art. 1
Die Vereinbarung zwischen dem Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements und dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) in der Schweiz3, unterzeichnet am 6. September 1996 in Lugano, wird genehmigt.
Der Bundesrat wirkt in Zusammenarbeit mit den zuständigen deutschen Behörden auf die Entwicklung der Bahnverbindungen Zürich–St. Gallen–München und Zürich–Schaffhausen–Stuttgart hin.
Der Bundesrat wird ermächtigt, die Vereinbarung zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 16. Dezember 1997 Nationalrat,3. März 1998 Der Präsident: Zimmerli Der Präsident: Leuenberger Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker 8453