AS 2001 2898
Bundesbeschluss
über das Abkommen zwischen der Schweizerischen
Eidgenossenschaft und Kanada über die gegenseitige
Anerkennung von Konformitätsbewertungen
vom 18. März 1999
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die im Bericht von 13. Januar 19992 zur Aussenwirtschaftspolitik 98/1+2 enthaltene Botschaft,
beschliesst:
Art. 1
Das Abkommen vom 3. Dezember 1998 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Kanada über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 4. März 1999 Nationalrat, 18. März 1999 Der Präsident: Rhinow Die Präsidentin: Heberlein Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker 10170