AS 2003 1610
Bundesbeschluss
betreffend die Vereinbarung mit Italien über die Gewährleistung
der Kapazität der wichtigsten Anschlussstrecken der NEAT
an das italienische Hochleistungsnetz
vom 19. März 2001
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 20002,
beschliesst:
Art. 1
Die am2. November 1999 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Ministerium für Verkehr und Schifffahrt der Republik Italien über die Gewährleistung der Kapazität der wichtigsten Anschlussstrecken der neuen schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) an das italienische Hochleistungsnetz (HLN) wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, sie zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 30. November 2000 | Nationalrat, 19. März 2001 |
|---|---|
Die Präsidentin: Françoise Saudan | Der Präsident: Peter Hess |
Der Sekretär: Christoph Lanz | Der Protokollführer: Ueli Anliker |