AS 2003 361
Verordnung
über die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Bundesbeschlusses über
die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung
von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts
auf den Spezialgerichtshof für Sierra Leone
vom 12. Februar 2003
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 1 Absatz 2 des Bundesbeschlusses vom 21. Dezember 19951 über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts,
verordnet:
Art. 1
Der Geltungsbereich des Bundesbeschlusses vom 21. Dezember 1995 über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts wird auf die Zusammenarbeit mit dem Spezialgerichtshof für Sierra Leone ausgedehnt.
Art. 2
Diese Verordnung tritt am1. März 2003 in Kraft.
12. Februar 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz SR 351.201.11