AS 2003 4091
Bundesbeschluss
über das Übereinkommen vom 25. Februar 1991
über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
vom 13. Juni 1996
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. September 19952,
beschliesst:
Art. 1
Das am 25. Februar 1991 beschlossene Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 13. Juni 1996 Ständerat, 11. März 1996 Der Präsident: Leuba Der Präsident: Schoch Der Protokollführer: Duvillard Der Sekretär: Lanz