AS 2003 926
Bundesbeschluss
über drei Instrumente der Internationalen
Arbeitsorganisation
vom 9. März 2000
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. September 19992,
beschliesst:
Art. 1
Die nachstehenden, an der 61., der 85. und der 87. Tagung der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Instrumente werden genehmigt:
Übereinkommen (Nr. 144) über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen, 19763;
Urkunde zur Abänderung der Verfassung der IAO zur Ermächtigung der Internationalen Arbeitskonferenz, gegenstandslos gewordene Übereinkommen aufzuheben, 19973;
Übereinkommen (Nr. 182) über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999.
Der Bundesrat wird ermächtigt, diese Instrumente zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 16. Dezember 1999 | Nationalrat, 9. März 2000 |
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Der Präsident: Schmid Carlo | Der Präsident: Seiler |
Der Sekretär: Lanz | Der Protokollführer: Anliker |