AS 2004 3463
Bundesbeschluss
zum Übereinkommen über das Verfahren
der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung
für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide
im internationalen Handel
(PIC-Konvention)
vom 26. September 2001
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. Oktober 20002,
beschliesst:
Art. 1
Das Übereinkommen vom 10. September 1998 über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, es zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 12. Juni 2001 Ständerat, 26. September 2001 Der Präsident: Peter Hess Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz