AS 2005 2185
Bundesbeschluss
über die Genehmigung des bilateralen Abkommens
zwischen der Schweiz und der EG zur Vermeidung
der Doppelbesteuerung von in der Schweiz ansässigen
früheren EU-Beamten
vom 17. Dezember 2004
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom1. Oktober 20042,
beschliesst:
Art. 1
Das Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von in der Schweiz ansässigen ehemaligen Beamten der Organe und Agenturen der Europäischen Gemeinschaften wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.
Ständerat, 17. Dezember 2004 | Nationalrat, 17. Dezember 2004 |
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Der Präsident: Bruno Frick | Der Präsident: Jean-Philippe Maitre |
Der Sekretär: Christoph Lanz | Der Protokollführer: Christophe Thomann |