AS 2005 4825
Verordnung des EDI
über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und
Prüfungsmodells an der medizinischen Fakultät
der Universität Genf
Änderung vom 17. Oktober 2005
Das Eidgenössische Departement des Innern
verordnet:
I
Die Verordnung des EDI vom 21. Oktober 20041 über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells an der medizinischen Fakultät der Universität Genf wird wie folgt geändert:
Art. 7a Kombinierte Einzelprüfung in Psychiatrie
Die Einzelprüfung in Psychiatrie des zweiten Teils der Schlussprüfung für Ärztinnen und Ärzte gemäss Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer 2 der Verordnung vom 19. November 19802 über die Prüfungen für Ärzte setzt sich aus folgenden zwei Teilprüfungen zusammen:
praktische Prüfung
theoretische Prüfung im Sinne von Artikel 13 Buchstabe a.
Die Note der kombinierten Einzelprüfung Psychiatrie ergibt sich aus dem Durchschnitt der Noten der beiden Teilprüfungen.
Art. 22a Übergangsbestimmung für die kombinierte Psychiatrieprüfung
Die kombinierte Psychiatrieprüfung wird erstmals im Studienjahr 2005/2006 für Studentinnen und Studenten, die das vierte Studienjahr im Jahr 2004 begonnen haben, durchgeführt.
II
Diese Änderung tritt am1. November 2005 in Kraft.
17. Oktober 2005 Eidgenössisches Departement des Innern: Pascal Couchepin