AS 2005 5423
Verordnung
betreffend die Ausdehnung der Auskunftspflichten
und des Melderechts von Behörden, Amtsstellen und Organisationen
zur Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit
Verlängerung vom 23. November 2005
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 7. November 20011 betreffend die Ausdehnung der Auskunftspflichten und des Melderechts von Behörden, Amtsstellen und Organisationen zur Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 3
Die Geltungsdauer wird bis zum 31. Dezember 2008 verlängert.
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2006 in Kraft.
23. November 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Samuel Schmid Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz und des Melderechts von Behörden, Amtsstellen und Organisationen zur Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit