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Verordnung des BLW über die Gewährung von Beiträgen in der Tierzucht

AS 2006 117 · Amtliche Sammlung des Bundesrechts

Dated Dec 16, 2005

https://lexipedia.io/en/docs/ch/as-ro-ru/2006-117/de/verordnung-des-blw-uber-die-gewahrung-von-beitragen-in-der-tierzucht

Retrieved on Sep 5, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Official Compilation of Federal Legislation
Source

Amends: Verordnung des BLW über die Gewährung von Beiträgen in der Tierzucht (SR 916.310.31)

AS 2006 117

Verordnung des BLW
über die Gewährung von Beiträgen in der Tierzucht

Änderung vom 16. Dezember 2005

Das Bundesamt für Landwirtschaft
verordnet:

I

Die Verordnung des BLW vom 7. Dezember 19981 über die Gewährung von Beiträgen in der Tierzucht wird wie folgt geändert:

Art. 4 Bst. d

Exportbeiträge werden an Zucht- und Nutztiere ausgerichtet, die:

d. eine offizielle Abstammungbescheinigung haben.

Art. 5 Exportbeiträge für Tiere der Rindergattung

Für die Ausfuhr in die umliegenden Länder werden für die einzelnen Tierkategorien die folgenden Beiträge ausgerichtet: Franken

  1. Kühe (trächtig oder unträchtig) 1150

  2. trächtige Rinder 1150

  3. Kühe mit Kalb bei Fuss 1450

  4. Stiere (9–24 Monate alt) 950

  5. Jungtiere (4–6 Monate alt) 350

  6. Jungtiere (7–9 Monate) 500

  7. weibliche Jungtiere (10–20 Monate) 650 2 Für die Ausfuhr in andere Länder werden für die einzelnen Tierkategorien um 200 Franken höhere Beiträge ausgerichtet.

Kühe dürfen höchsten 5 Jahre alt und höchstens seit 3 Monaten in Laktation sein.

Trächtige Kühe und Rinder müssen seit mindestens 4 Monaten trächtig sein.

Jungtiereim Alter von 4–9 Monaten können mit oder ohne Abstammungsbescheinigung ausgeführt werden.

Art. 6

Aufgehoben

Art. 7 Exportbeiträge für Equiden

Die Exportbeiträge für Equiden der anerkannten Rassen betragen bei Tieren:

  1. zwischen 2–3 Jahren je Tier 1000 Franken;

  2. zwischen 3–8 Jahren je Tier 1300 Franken.

Footnotes

  1. [1] SR 916.310.31

II

Diese Änderung tritt am1. Februar 2006 in Kraft.

16. Dezember 2005 Bundesamt für Landwirtschaft: Manfred Bötsch