AS 2006 245
Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Europäischen Übereinkommens
über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und
von Zugangskontrolldiensten
vom 14. Dezember 2004
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 7. April 20042,
beschliesst:
Art. 1
Das Europäische Übereinkommen vom 24. Januar 2001 über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Europäische Übereinkommen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 29. September 2004 | Nationalrat, 14. Dezember 2004 |
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Der Präsident: Fritz Schiesser | Der Präsident: Jean-Philippe Maitre |
Der Sekretär: Christoph Lanz | Der Protokollführer: Christophe Thomann |