AS 2007 2885
Verordnung
über die Änderung des Zolltarifs in Anhang 1 des Zolltarifgesetzes
und über die Anpassung einer Verordnung im Zusammenhang
mit dieser Änderung
vom 8. Juni 2007
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 9a des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 19861,
verordnet:
Art. 1 Änderung des Zolltarifs
Anhang 1 des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 1986 wird gemäss Beilage geändert.
Art. 2 Änderung bisherigen Rechts
Der Anhang der Taraverordnung vom 4. November 19872 wird wie folgt geändert: Tarif-Nrn. 2849.9000/2852.0000 ersetzen durch 2849.9010/2852.0090; Tarif-Nr. 2913.0000 ersetzen durch 2913.0010/0090.
Art. 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am1. Juli 2007 in Kraft.
8. Juni 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Anpassung einer Verordnung im Zusammenhang mit dieser Änderung Beilage3 (Art. 1)
Der Generaltarif wird nach Art. 5 Abs. 1 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512) in der Amtlichen Sammlung nicht veröffentlicht. Die Verordnung mit dem Text dieser Änderungen kann bei der Oberzolldirektion, 3003 Bern, eingesehen werden. Ausserdem werden die Änderungen in den Generaltarif aufgenommen, der im Internet unter www.ezv.admin.ch publiziert wird. Sie werden ebenfalls in den gestützt auf