AS 2007 3911
Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Abkommens mit Albanien
über die polizeiliche Zusammenarbeit
bei der Bekämpfung der Kriminalität
vom 23. März 2007
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom1. Februar 20062,
beschliesst:
Art. 1
Das Abkommen vom 21. September 2005 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerrat der Republik Albanien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.
Ständerat, 23. März 2007 Nationalrat, 23. März 2007 Der Präsident: Peter Bieri Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Ueli Anliker Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 12. Juli 2007 unbenützt abgelaufen.3 13. Juli 2007 Bundeskanzlei