AS 2007 4327
Verordnung des EDI
über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und
Prüfungsmodells für die ersten zwei Studienjahre im Departement
Medizin der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
der Universität Freiburg
Änderung vom 30. August 2007
Das Eidgenössische Departement des Innern
verordnet:
I
Die Verordnung des EDI vom 21. Oktober 20041 über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die ersten zwei Studienjahre im Departement Medizin der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg wird wie folgt geändert:
Art. 8 Kreditpunktesystem
Die Leistungen der Studierenden werden mit einem Kreditpunktesystem bewertet, das dem Europäischen Kreditpunktesystem (ECTS) entspricht. Der Wert der Kreditpunkte und die Leistungsbeurteilung sind gesamtschweizerisch abgestimmt.
Art. 10 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1
BeidePrüfungen der Vorprüfungen des ersten und des zweiten Studienjahres werden wie folgt durchgeführt:
a. Prüfung1: 1. eine Prüfungssession während des Studienjahres,
II
Diese Änderung tritt am1. September 2007 in Kraft.
30. August 2007 Eidgenössisches Departement des Innern: Pascal Couchepin ersten zwei Studienjahre im Departement Medizin der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg