AS 2007 4337
Verordnung des EDI
über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und
Prüfungsmodells für Veterinärmedizin
Änderung vom 30. August 2007
Das Eidgenössische Departement des Innern
verordnet:
I
Die Verordnung des EDI vom 21. Oktober 20041 über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für Veterinärmedizin wird wie folgt geändert:
Art. 7 Bst. c und d
In den einzelnen Studienjahren ist folgende Anzahl Leistungskontrollen zu absolvieren:
viertes Studienjahr: sieben Kontrollen;
fünftes Studienjahr: drei Kontrollen.
Art. 8 Kreditpunktesystem
Die Leistungen der Studierenden werden mit einem Kreditpunktesystem bewertet, das dem Europäischen Kreditpunktesystem (ECTS) entspricht. Der Wert der Kreditpunkte und die Leistungsbeurteilung sind gesamtschweizerisch abgestimmt.
Art. 14 Abs. 1 Bst. d und e
Für die Leistungskontrollen werden folgende Gebühren erhoben:
viertes Studienjahr 550.–
fünftes Studienjahr 220.–
II
Diese Änderung tritt am1. September 2007 in Kraft.
30. August 2007 Eidgenössisches Departement des Innern: Pascal Couchepin für Veterinärmedizin