AS 2007 4343
Bundesbeschluss
über ein Doppelbesteuerungsabkommen
mit Argentinien
vom 12. März 1998
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. August 19972,
beschliesst:
Art. 1
Das am 23. April 1997 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Argentinien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 4. Dezember 1997 | Nationalrat, 12. März 1998 |
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Der Präsident: Zimmerli | Der Präsident: Leuenberger |
Der Sekretär: Lanz | Der Protokollführer: Anliker |