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Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI über den Schutz von Personendaten im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen

AS 2010 3417 · Amtliche Sammlung des Bundesrechts

Dated Mar 19, 2010

https://lexipedia.io/en/docs/ch/as-ro-ru/2010-3417/de/bundesbeschluss-uber-die-genehmigung-und-die-umsetzung-des-notenaustauschs-zwischen-der-schweiz-und-der-eu-betreffend-die-ubernahme-des-rahmenbeschlusses-2008-977-ji-uber-den-schutz-von-personendaten-im-rahmen-der-polizeilichen-und-justiziellen-zusammenarbeit-in-strafsachen

Retrieved on Sep 5, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Official Compilation of Federal Legislation
Source

Amends: Notenaustausch vom 14. Januar 2009 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden (SR 0.362.380.041)

Federal Gazette: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI über den Schutz von Personendaten im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) (BBl 2010 353),

AS 2010 3417

Bundesbeschluss
über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs
zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme
des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI über den Schutz von
Personendaten im Rahmen der polizeilichen und justiziellen
Zusammenarbeit in Strafsachen
(Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

vom 19. März 2010

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. September 20092,
beschliesst:

Footnotes

  1. [1] SR 101
  2. [2] BBl 2009 6749

Art. 1

Der Notenaustausch vom 14. Januar 20093 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Europäische Union nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des Abkommens vom 26. Oktober 20044 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands über die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen in Bezug auf den Notenaustausch nach Absatz 1 zu unterrichten.

Footnotes

  1. [3] SR 0.362.380.041; AS 2010 3419
  2. [4] SR 0.362.31

Art. 2

Das Bundesgesetz über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI über den Schutz von Personendaten im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen5 wird in der Fassung gemäss Beilage angenommen.

Das BG ist publiziert in AS 2010 3387 personenbezogenen Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden. BB

Art. 3

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach den Artikeln 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 und 141a Absatz 2 der Bundesverfassung.

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten des in Artikel 2 aufgeführten Bundesgesetzes.

Nationalrat, 19. März 2010 Ständerat, 19. März 2010 Die Präsidentin: Pascale Bruderer Wyss Die Präsidentin: Erika Forster-Vannini Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab

Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung

Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 8. Juli 2010 unbenützt abgelaufen.6

Das Gesetz wird gemäss Artikel 3 Absatz 2 dieses Beschlusses am1. Dezember 2010 in Kraft gesetzt.

4. Juni 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Footnotes

  1. [6] BBl 2010 2107