AS 2011 3255
Reglement des EHB-Rates
über die Gebühren des Eidgenössischen Hochschulinstituts
für Berufsbildung
(EHB-Gebührenreglement)
vom 17. Februar 2011
Vom Bundesrat genehmigt am 10. Juni 2011
Der Rat des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (EHB-Rat),
gestützt auf Artikel 33 Absatz 3 der EHB-Verordnung vom 14. September 20051, erlässt folgendes Reglement:
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Dieses Reglement bestimmt die Gebühren, die das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung für seine Bildungsangebote und seine Dienstleistungen erhebt.
Nicht unter dieses Reglement fallen gewerbliche Leistungen nach Artikel 48a des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 20022 (BBG).
Art. 2 Anwendbarkeit der Allgemeinen Gebührenverordnung
Soweit dieses Reglement keine besondere Regelung enthält, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 8. September 20043.
Art. 3 Ausbildungsstudiengänge
Die Einschreibegebühr für die Ausbildungsstudiengänge beträgt 150 Franken.
Die Gebühren für die Diplom- und die Zertifikatsstudiengänge richten sich nach der Anzahl ECTS-Punkte, die in den Studiengängen erworben werden können. Pro ECTS-Punkt wird eine Gebühr von 30 Franken erhoben.
Die Gebühr für den Masterstudiengang beträgt pro Semester:
bei einem Vollzeitstudium: 900 Franken;
bei einem Teilzeitstudium: 600 Franken.
Für zusätzliche Leistungen werden folgende Gebühren erhoben:
Abnahme der abschlussrelevanten Probelektion: 100 Franken;
Abnahme der Diplomarbeit: 100 Franken;
Abnahme der Masterarbeit und deren Verteidigung: 150 Franken.
Art. 4 Anrechnungsverfahren
Für das Verfahren zur Anrechnung von Kompetenzen, die ausserhalb geregelter Bildungsgänge erworben wurden (VAE-Verfahren), wird eine Gebühr erhoben.
In Diplom- und in Zertifikatsstudiengängen beträgt die Gebühr pro angerechneten ECTS-Punkt 30 Franken.
Art. 5 Weiterbildungen und übrige Bildungsangebote
Die Gebühren für Weiterbildungen und übrige Bildungsangebote werden auf der Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung bemessen.
Die Gebühr für Weiterbildungskurse und für übrige Bildungsangebote für Berufsbildungsverantwortliche beträgt höchstens 400 Franken pro Ausbildungshalbtag.
Die Gebühr für Weiterbildungslehrgänge beträgt 400–1000 Franken pro ECTS- Punkt, der im Lehrgang erworben werden kann.
Keine Gebühren werden erhoben für Weiterbildungsangebote, die auf Vorschlag des Bundes, der Kantone oder der Organisationen der Arbeitswelt durchgeführt werden, sowie für übrige Bildungsangebote, die für die Steuerung der Berufsbildung von Bedeutung sind oder mit Blick auf die Ausübung einer im öffentlichen Interesse liegenden Tätigkeit absolviert werden. Es sind dies namentlich:
Angebote zur Ausbildung von Expertinnen und Experten in Qualifikationsverfahren der beruflichen Bildung (Art. 47 BBG4;
Weiterbildungen zur Umsetzung von Reformen der beruflichen Bildung.
Art. 6 Dienstleistungen
Die Gebühren für Dienstleistungen werden nach Zeitaufwand festgelegt.
Der Stundenansatz beträgt je nach erforderlicher Sachkenntnis des ausführenden Personals 100–300 Franken.
Art. 7 Aufhebung bisherigen Rechts
Das EHB-Gebührenreglement vom 22. September 20065 wird aufgehoben.
Art. 8 Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt am1. August 2011 in Kraft.
17. Februar 2011 Im Namen des EHB-Rates Der Präsident: Stefan C. Wolter Der Sekretär des Rates: Josef Kuhn
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