AS 2011 4635
Geschäftsreglement des Ständerates
(GRS)
(Für die Behandlung von Gesuchen um die Aufhebung der Immunität
zuständiges Ratsorgan)
Änderung vom 17. Juni 2011
Der Ständerat,
nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 19. August 20101 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Oktober 20102,
beschliesst:
I
Das Geschäftsreglement des Ständerates vom 20. Juni 20033 wird wie folgt geändert:
Art. 17 Abs. 4
Aufgehoben Gliederungstitel vor Art. 28a
c. Aufhebung der Immunität
Art. 28a
Die Kommission für Rechtsfragen ist zuständig für die Behandlung von Gesuchen um Aufhebung der Immunität eines Ratsmitgliedes oder einer Magistratsperson und von ähnlichen Gesuchen.