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Schweizerisches Strafgesetzbuch Militärstrafgesetz

AS 2013 4417 · Amtliche Sammlung des Bundesrechts

Dated Jun 21, 2013

https://lexipedia.io/en/docs/ch/as-ro-ru/2013-4417/de/schweizerisches-strafgesetzbuch-militarstrafgesetz

Retrieved on Aug 30, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Official Compilation of Federal Legislation
Source

Amends: Swiss Criminal Code (SR 311.0), Militärstrafgesetz (SR 321.0)

AS 2013 4417

Schweizerisches Strafgesetzbuch
Militärstrafgesetz
(Verlängerung der Verfolgungsverjährung)

Änderung vom 21. Juni 2013

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 7. November 20121,
beschliesst:

Footnotes

  1. [1] BBl 2012 9253

I

Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:

1. Strafgesetzbuch2

Art. 97 Abs. 1

DieStrafverfolgung verjährt, wenn die für die Tat angedrohte Höchststrafe:

  1. lebenslängliche Freiheitsstrafe ist: in 30 Jahren;

  2. eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren ist: in 15 Jahren;

  3. eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ist: in 10 Jahren;

  4. eine andere Strafe ist: in 7 Jahren.

Footnotes

  1. [2] SR 311.0

2. Militärstrafgesetz vom 13. Juni 19273

Art. 55 Abs. 1

DieStrafverfolgung verjährt, wenn die für die Tat angedrohte Höchststrafe:

  1. lebenslängliche Freiheitsstrafe ist: in 30 Jahren;

  2. eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren ist: in 15 Jahren;

  3. eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ist: in 10 Jahren;

  4. eine andere Strafe ist: in 7 Jahren.

Footnotes

  1. [3] SR 321.0 II 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. 2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Ständerat, 21. Juni 2013 Nationalrat, 21. Juni 2013 Der Präsident: Filippo Lombardi Die Präsidentin: Maya Graf Der Sekretär: Philippe Schwab Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung 1 Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 10. Oktober 2013 unbenützt abgelaufen.4 2 Es wird auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.5 29. November 2013 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Footnotes

  1. [4] BBl 2013 4745 5 Der Beschluss über das Inkrafttreten wurde am 25. Nov. 2013 im vereinfachten Verfahren gefällt.