AS 2014 1899
Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Freihandelsabkommens
zwischen den EFTA-Staaten und den Mitgliedstaaten des
Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten (GCC)
sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und
den GCC-Mitgliedstaaten
vom 2. März 2010
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. September 20092,
beschliesst:
Art. 1
Die folgenden Abkommen werden genehmigt:
Freihandelsabkommen vom 22. Juni 20093 zwischen den EFTA-Staaten und den Mitgliedstaaten des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten;
Landwirtschaftsabkommen vom 22. Juni 20094 zwischen der Schweiz und den GCC-Mitgliedstaaten.
Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat,3. Dezember 2009 Ständerat2. März 2010 Die Präsidentin: Pascale Bruderer Wyss Die Präsidentin: Erika Forster-Vannini Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab