AS 2015 339
Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und
der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013
zur Einführung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus
für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands
(Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
vom 26. September 2014
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 9. April 20142,
beschliesst:
Art. 1
Der Notenaustausch vom 7. November 20133 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 zur Einführung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, die Europäische Union nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des Abkommens vom 26. Oktober 20044 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands über die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen in Bezug auf den Notenaustausch nach Absatz 1 zu informieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d
Ziff. 3 BV).
Ständerat, 26. September 2014 | Nationalrat, 26. September 2014 |
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Der Präsident: Hannes Germann | Der Präsident: Ruedi Lustenberger |
Die Sekretärin: Martina Buol | Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz |