AS 2015 665
Bundesbeschluss
über den Ausbauschritt 2025
der Eisenbahninfrastruktur
vom 21. Juni 2013
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 48c Absatz 1 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 19571,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. Januar 20122,
beschliesst:
Art. 1
Für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur wird der Ausbauschritt 2025 beschlossen.
Dieser umfasst folgende Massnahmen:
Lausanne–Genf: Kapazitätsausbau;
Knoten Genf: Kapazitätsausbau;
Lausanne-Bern: Beschleunigungsmassnahmen;
Ligerz–Twann: Kapazitätsausbau;
Basel Ost (1. Etappe), Ergolztal: Kapazitätsausbau; Pratteln: Entflechtung;
Knoten Bern: Kapazitätsausbau;
Gümligen-Münsingen: Kapazitätsausbau;
Bern–Luzern: Leistungssteigerung;
Zürich–Chur: Kapazitätsausbau;
Rupperswil-Mägenwil: Leistungssteigerung;
St. Gallen-Chur: Kapazitätsausbau;
Bellinzona–Tenero: Kapazitätsausbau;
Lugano: Kapazitätsausbau;
verschiedene Einzelinvestitionen;
vorbereitende Arbeiten für den nächsten Ausbauschritt (Studien, Projektierungen);
Projektierungen für Kapazitätsausbauten Aarau–Zürich, Zürich–Winterthur (Brüttenertunnel, Stadelhofen), Thalwil–Zug (Zimmerberg), Zug–Luzern SR 742.140.1 (Tiefbahnhof bzw. Durchgangsbahnhof Luzern) und für die Bahntechnik- Ausrüstung Ferden–Mitholz im Lötschberg-Basistunnel;
betriebliche Anlagen;
Privatbahnen: Leistungssteigerungen Vevey–Blonay, Luzern–Stans/Giswil, perswil/Wil–Nesslau, Worblaufen–Solothurn und Reserven.
Der Bundesrat legt der Bundesversammlung bis 2018 eine Botschaft für einen Ausbauschritt 2030 vor. Bis voraussichtlich 2030 werden insbesondere folgende Massnahmen realisiert:
Aarau–Zürich–Winterthur: Kapazitätsausbau;
Luzern–Zug–Thalwil: Kapazitätsausbau:
Ferden–Mitholz im Lötschberg-Basistunnel: Bahntechnik-Ausrüstung;
Behebung von Engpässen im Agglomerations- und Regionalverkehr sowie im Zugang zu Tourismusregionen;
verschiedene Einzelinvestitionen zur Optimierung des Knotenprinzips und der Taktfrequenz;
betriebliche Anlagen;
vorbereitende Planungsarbeiten für den nächsten Ausbauschritt und die Studien für Basel-Mittelland (3. Juradurchstich), die Neubaustrecke Axen, Lausanne-Bern sowie weitere Projekte.
Art. 2
Die Massnahmen sind bis 31. Dezember 2025 abzuschliessen. Der Bundesrat kann den Zeitpunkt des Abschlusses anpassen.
Art. 3
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
Dieser Beschluss wird gleichzeitig mit dem Bundesgesetz vom 21. Juni 20133 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur im Bundesblatt veröffentlicht.
Dieser Beschluss tritt gleichzeitig mit dem Bundesgesetz vom 21. Juni 20134 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur in Kraft.
Ständerat, 21. Juni 2013 | Nationalrat, 21. Juni 2013 |
|---|---|
Der Präsident: Filippo Lombardi | Die Präsidentin: Maya Graf |
Der Sekretär: Philippe Schwab | Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz |
Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung
Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 25. September 2014 unbenützt abgelaufen.5
Dieser Bundesbeschluss tritt nach seinem Artikel 3 Absatz 3, am1. Januar 2016 in Kraft.6 3. März 2015 Bundeskanzlei
BRB vom2. Juni 2014 (BBl 2014 4113)