AS 2017 2835
Bundesbeschluss
über die Genehmigung und die Umsetzung des
Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag und
der Anlagen I–V zum Protokoll
vom 16. Dezember 2016
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom4. März 20162,
beschliesst:
Art. 1
Das Umweltschutzprotokoll vom4. Oktober 19913 zum Antarktis-Vertrag vom 1. Dezember 19594 und die Anlagen I–V zum Protokoll werden genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, den Beitritt der Schweiz zu erklären.
Art. 2
Der Bundesrat gibt anlässlich des Beitritts eine Erklärung nach Artikel 19 des Protokolls ab, wonach er den Internationalen Gerichtshof als zuständiges Organ für die Beilegung von zwischenstaatlichen Streitigkeiten wählt.
Art. 3
Das Bundesgesetz über die Umsetzung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis- Vertrag5 wird in der Fassung gemäss Anhang angenommen.
zum Antarktis-Vertrag und der Anlagen I–V zum Protokoll. BB
Art. 4
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d
Ziff. 3 und 141a Abs. 2 BV).
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten des Bundesgesetzes gemäss Anhang.
Nationalrat, 16. Dezember 2016 Ständerat, 16. Dezember 2016 Der Präsident: Jürg Stahl Der Präsident: Ivo Bischofberger Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol
Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung
Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 7. April 2017 unbenützt abgelaufen.6
10. Mai 2017 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard |
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr |
Das BG vom 16. Dezember 2016 über die Umsetzung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag ist publiziert in AS 2017 2837
Der Beschluss über das Inkrafttreten wurde am5. Mai 2017 im vereinfachten Verfahren gefällt.