AS 2017 3275
Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsverordnung
(RVOV)
Änderung vom 17. Mai 2017
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 19981 wird wie folgt geändert:
Gliederungstitel vor Art. 5c 1c. Kapitel: Berichterstattung über die vertraulichen oder geheimen Erlasse, völkerrechtlichen Verträge und Beschlüsse des internationalen Rechts
Art. 5c
Die Departemente melden aus ihrem Zuständigkeitsbereich sowie aus dem Zuständigkeitsbereich ihrer Gruppen und Ämter der Bundeskanzlei laufend den Titel und den Regelungsgegenstand:
der Erlasse des Bundes, die nach Artikel 6 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 20042 nicht veröffentlicht werden, sowie deren Änderung oder Aufhebung;
der vertraulichen oder geheimen völkerrechtlichen Verträge oder Beschlüsse des internationalen Rechts sowie deren Änderung oder Aufhebung.
Die Bundeskanzlei führt eine laufend aktualisierte Liste:
der Texte nach Absatz 1;
der Erlasse nach Artikel 6 des Publikationsgesetzes und der vertraulichen oder geheimen völkerrechtlichen Verträge oder Beschlüsse des internationalen Rechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesrates.
Der Bundesrat übermittelt der Geschäftsprüfungsdelegation einmal jährlich die Liste nach Absatz 2.
II
Die Publikationsverordnung vom 7. Oktober 20153 wird wie folgt geändert:
Art. 9
Aufgehoben
III
Diese Verordnung tritt am1. Juli 2017 in Kraft.
17. Mai 2017 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard |
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr |