AS 2019 5013
Originaltext
Abkommen vom 23. November 2017
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen
SR 0.814.011.268; AS 2018 895
Inkrafttreten des Abkommens Am 6. Dezember 2019 haben sich die Vertragsparteien die Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften über das Inkrafttreten des Abkommens gemäss Absatz 4 des Artikels 21 angezeigt. Das Abkommen tritt daher am 1. Januar 2020 in Kraft.
Treibhausgasemissionen. Abk. mit der EU