AS 2020 2093
Berichtigung
(Art. 10 Abs. 1 PublG)
Verordnung
über den befristeten Verzicht auf Verzugszinsen bei verspäteter
Zahlung von Steuern, Lenkungsabgaben und Zollabgaben
sowie Verzicht auf die Darlehensrückerstattung durch die
Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit
vom 20. März 2020 (AS 2020 861; SR 641.207.2)
Art. 2
Betrifft nur den französischen und den italienischen Text.
9. Juni 2020 Bundeskanzlei von Steuern, Lenkungsabgaben und Zollabgaben sowie Verzicht auf die Darlehensrückerstattung durch die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit. Berichtigung