AS 2020 6603
Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Handelsabkommens zwischen der Schweiz
und dem Vereinigten Königreich und des Zusatzabkommens
über die Einbeziehung Liechtensteins in das Handelsabkommen
vom 19. Juni 2020
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die im Bericht vom 15. Januar 20202 zur Aussenwirtschaftspolitik 2019 enthaltene Botschaft des Bundesrates,
beschliesst:
Art. 1
Es werden genehmigt:
das Handelsabkommen vom 11. Februar 20193 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland;
das Zusatzabkommen vom 11. Februar 20194 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland und dem Fürstentum Liechtenstein über die Einbeziehung des Fürstentums Liechtenstein in gewisse Bestimmungen des Handelsabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Handelsabkommen zu ratifizieren.
und dem Vereinigten Königreich und des Zusatzabkommens über die Einbeziehung Liechtensteins in das Handelsabkommen. BB
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d
Ziff. 3 BV).
Nationalrat, 19. Juni 2020 Ständerat, 19. Juni 2020 Die Präsidentin: Isabelle Moret Der Präsident: Hans Stöckli Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 8. Oktober 2020 unbenützt abgelaufen.5 30. Dezember 2020 Bundeskanzlei