AS 2023 456
Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Abkommens zwischen dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit und Koordinierung der Wettbewerbsbehörden
vom 17. März 2023
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die im Bericht vom 11. Januar 20232
zur Aussenwirtschaftspolitik 2022 enthaltene Botschaft des Bundesrates3,
beschliesst:
Art. 1
Das Abkommen vom 1. November 20224 zwischen dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit und Koordinierung der Wettbewerbsbehörden wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
Nationalrat, 17. März 2023 Der Präsident: Martin Candinas | Ständerat, 17. März 2023 Die Präsidentin: Brigitte Häberli-Koller |
Ablauf der Referendumsfrist
Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 6. Juli 2023 unbenützt abgelaufen.5
21. August 2023 | Bundeskanzlei |