AS 2024 664
Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich
vom 14. Juni 2024
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. Oktober 20232,
beschliesst:
Art. 1
Das Abkommen vom 20. Oktober 20223 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
Nationalrat, 14. Juni 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer | Ständerat, 14. Juni 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog |
Ablauf der Referendumsfrist
Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 3. Oktober 2024 unbenützt abgelaufen.4
19. November 2024 | Bundeskanzlei |