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Informationsschreiben vom 2020.11.04: an die Kantonsregierungen, an die KVG-Versicherer und an die Revisionsstellen

BAG hzEcwlCCpTKy · Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Dated Nov 4, 2020

https://lexipedia.io/en/docs/ch/bag-ofsp-ufsp/hzecwlccptky/de/informationsschreiben-vom-2020-11-04-an-die-kantonsregierungen-an-die-kvg-versicherer-und-an-die-revisionsstellen

Retrieved on Sep 4, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Federal Office of Public Health (FOPH)
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Informationsschreiben vom 2020.11.04: an die Kantonsregierungen, an die KVG-Versicherer und an die Revisionsstellen

An die KVG-Versicherer An die Revisionsstellen An die Kantonsregierungen

Referenz/Aktenzeichen: Unser Zeichen: MOC Bern, 4. November 2020

Verzicht auf vorgangige Kostengutsprache aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 26. Marz 2020 hatten wir Sie aufgrund der durch COVID-19 verursachten ausserordentlichen Lage im Gesundheitswesen informiert, dass fur die Verlegung von Patienten von der Akutversorgung in die Rehabilitation (die Postakut-Pflege fallt nicht darunter) keine vorgangige Kostengutsprache notwendig sei. Diese könne auch zeitgleich mit der Verlegung der Patienten erfolgen. Gleichzeitig waren die Versicherer angewiesen worden, solche Anfragen um Kostengutsprache schnellstmöglich zu behandeln. Diese Massnahme wurde ergriffen, um den Spitälern fortlaufend Betten in der Akutversorgung freizugeben.

Obwohl wir uns gegenwärtig nicht mehr in der ausserordentlichen Lage, sondern in der besonderen Lage befinden, präsentiert sich die Situation in den Akutspitälern aufgrund der alarmierenden Entwicklung der COVID-19 Infektionen in verschiedenen Kantonen gleich wie im vergangenen Frühling. Erneut besteht das dringende Anliegen, dass fortlaufend möglichst rasch genügend Betten für die Akutversorgung zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen mit, dass ab sofort Patienten von der Akutversorgung wieder ohne vorgängige Kostengutsprache in die Rehabilitation verlegt werden und die Gesuche um Kostengutsprache parallel dazu gestellt werden können. Die Versicherer sind erneut angehalten, die betreffenden Anfragen so rasch als möglich zu behandeln.

Diese Massnahme gilt im Einverständnis mit den Krankenversicherern aus pragmatischen Überlegungen für die ganze Schweiz, obwohl sich die Situation je nach Kanton unterschiedlich darstellt. In zeitlicher Hinsicht gilt sie einstweilen auf Zusehen hin. Es gilt die weitere epidemiologische Entwicklung abzuwarten. Sobald sich die Situation wesentlich verändert, werden wir Sie über die Aufhebung der Sekretariat Massnahme informieren.

Freundliche Grüsse

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung Abteilung Versicherungsaufsicht Der Leiter Der Leiter a.i.

BA . Ae Thomas Christen Cristoforo Motta

Vizedirektor Mitglied der Geschäftsleitung