SR 784.101.113/2.15 Verwendung von Adressierungselementen ohne formelle Zuteilung
1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Die vorliegenden technischen und administrativen Vorschriften (TAV) bilden Anhang 2.15 der Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) über Fernmeldedienste und Adressierungselemente [2]. Sie stützen sich auf die Artikel 18 und 24a der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) [1]. Diese TAV richten sich an die Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) und regeln die Nutzungsbedingungen von Adressierungselementen ohne formelle Zuteilung.
1.2 Referenzen
[1] SR 784.104 Verordnung vom 6. Oktober 1997 über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) [2] SR 784.101.113 Verordnung des BAKOM vom 9. Dezember 1997 über Fernmeldedienste und Adressierungselemente [3] SR 784.101.113 / 1.3 Anhang 1.3 der Verordnung des BAKOM vom 9. Dezember 1997 über Fernmeldedienste und Adressierungselemente; TAV betreffend die Leitweglenkung und die Standortidentifikation der Notrufe [4] SR 784.101.113 / 1.10 Anhang 1.10 der Verordnung des BAKOM vom 9. Dezember 1997 über Fernmeldedienste und Adressierungselemente; TAV betreffend Nummernportabilität zwischen Fernmeldedienstanbieterinnen [5] SR 784.101.113 / 1.11 Anhang 1.11 der Verordnung des BAKOM vom 9. Dezember 1997 über Fernmeldedienste und Adressierungselemente; TAV betreffend die freie Wahl der Anbieterin für nationale und internationale Verbindungen [6] SR 784.101.113 / 2.10 Anhang 2.10 der Verordnung des BAKOM vom 9. Dezember 1997 über Fernmeldedienste und Adressierungselemente; TAV betreffend Einzelnummernzuteilung [7] SR 784.101.113 / 2.12 Anhang 2.12 der Verordnung des BAKOM vom 9. Dezember 1997 über Fernmeldedienste und Adressierungselemente; TAV betreffend die Kurznummern für die Auskunftsdienste über die Verzeichnisse
Die TAV sowie die Nummerierungspläne sind auf der Internetseite www.bakom.admin.ch abrufbar. Sie können ebenfalls beim BAKOM, Zukunftstrasse 44, Postfach 256, CH-2501 Biel bezogen werden.
1.3 Abkürzungen
PIN Personal Identification Number (persönliche Identifikationsnummer)
2 Kennzahl 860; Zugang zu Anrufbeantwortersystemen
2.1 Beschreibung
Die Kennzahl 860 kann als Dienstzugang von netzseitig installierten Anrufbeantwortersystemen (z. B. abfragen von registrierten Meldungen, speichern von Begrüssungstexten, ändern des PIN-Codes etc.) für Kundinnen und Kunden des Festnetz- und Mobiltelefoniedienstes genutzt werden. Die Zugangskennzahl zu Anrufbeantwortersystemen gilt als Sonderdienst.
2.2 Nutzungsmöglichkeiten
FDA können ihren Kundinnen und Kunden Anrufbeantworterfunktionen (Sprache, Fax, Daten) mittels Ausrüstungen innerhalb ihrer Netzinfrastruktur anbieten. Für den nationalen Zugang können Kundinnen und Kunden, die eine solche Anrufbeantworterfunktion nutzen, den nationalen Präfix und die Kennzahl 860 gefolgt von ihrer eigenen nationalen Nummer wählen. Für den Zugang aus dem Ausland kann der entsprechende internationale Präfix, die Landeskennzahl der Schweiz (41) und die Kennzahl 860 gefolgt von der nationalen Nummer gewählt werden.
2.3 Nummernstruktur und Verbindungssteuerung
Bei der Nutzung der Kennzahl 860 muss die Nummernstruktur für den Dienstzugang zu netzseitig installierten Anrufbeantwortersystemen wie folgt aufgebaut sein: Nationales Nummernformat: 0860 + Nationale Nummer Internationales Format: +41 860 + Nationale Nummer
Beispiel: Eine Kundin oder ein Kunde aus Bern mit der Nummer 031 123 45 67 muss für die Abfrage ihres netzseitigen Anrufbeantworters folgende Ziffern wählen: Für Abfragen aus der Schweiz: 0860 31 123 45 67 Für Abfragen aus dem Ausland: +41 860 31 123 45 67 Die notwendigen Informationen für die Verbindungssteuerung müssen aus der Nationalen Nummer abgeleitet werden. Ermittelt eine FDA, dass eine angebotene Verbindung die Kennzahl 860 bzw. +41 860 gefolgt von einer Nationalen Nummer enthält, muss sie mit den Informationen aus der Nationalen Nummer die terminierende FDA ermitteln und die Verbindung direkt oder indirekt an diese weiterleiten. Für Nationale Nummern, die zu einer aufnehmenden FDA portiert wurden, gelten die Bestimmungen für die Verbindungssteuerung gemäss TAV betreffend Nummernportabilität zwischen Fernmeldedienstanbieterinnen [4].
2.4 Einschränkungen
Für nationale Nummern, die vom BAKOM einzeln zugeteilt werden, gelten die Bestimmungen für die Verbindungssteuerung gemäss den TAV betreffend Einzelnummernzuteilung [6]. Für diese Nummern darf die Kennzahl 860 nicht genutzt werden.
3 Kennzahl 989; Verbindungssteuerungsadresse für Kurznummern
3.1 Beschreibung
Die Kennzahl 989 ist von den FDA als Verbindungssteuerungsadresse für die Leitweglenkung der Anrufe zu den Kurznummern der Notrufdienste nach Artikel 28 AEFV [1] zu verwenden. Die Kennzahl 989 kann auch für die Leitweglenkung der Anrufe zu den übrigen Kurznummern verwendet werden. Die Verwendung der Kennzahl 989 diente der Vermeidung möglicher Konflikte mit Nummern des Fernkennzahlbereichs 01 (ehemalige Netzgruppe Zürich). Obschon technisch nicht mehr zwingend notwendig, ist diese Kennzahl zum Schutz der bestehenden Verbindungssteuerungen von Notrufnummern weiterhin zu nutzen.
3.2 Nutzungsmöglichkeiten
3.2.1 Fernmeldedienstanbieterinnen
Bei einem Anruf an eine Kurznummer stellt die FDA, welche den Anruf als erste Anbieterin übernimmt, der von der Kundin oder dem Kunden gewählten Nummer die Verbindungssteuerungsadresse 989 voran.
3.2.2 Betreiberinnen unternehmensweiter Fernmeldenetze
Zur Leitweglenkung von Notrufen aus unternehmensweiten Fernmeldenetzen mit mehreren Standorten in der Schweiz ist es zulässig, dass der Betreiberin dieses Netzes von der FDA vertraglich ermöglicht wird, die Verbindungssteuerungsadresse 989 selbst einzusetzen und den Notruf an die FDA zu leiten. Die FDA, an deren Netz das unternehmensweite Fernmeldenetz angeschlossen ist, hat dessen Betreiberin hinsichtlich der Nutzung der Verbindungssteuerungsadresse 989 und der sinngemässen Anwendung der TAV betreffend die Leitweglenkung und die Standortidentifikation der Notrufe [3] sorgfältig und detailliert zu informieren und zu instruieren. Sie ist darauf hinzuweisen, dass die Leitweglenkung bei fehlerhafter Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben nicht garantiert werden kann.
3.3 Ausnahmen
Die Vorschriften zur Verbindungssteuerungsadresse 989 gelten nicht für die Leitweglenkung der Anrufe zu den Kurznummern, die zugeteilt wurden für:
die freie Wahl der Dienstanbieterin (vgl. TAV betreffend die freie Wahl der Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen [5]);
die Auskunftsdienste über die Verzeichnisse (vgl. TAV betreffend die Kurznummern für die Auskunftsdienste über die Verzeichnisse [7]).
3.4 Nummernstruktur
3.4.1 Leitweglenkung zu den Kurznummern der Notrufdienste
Die Leitweglenkung zu den Kurznummern der Notrufdienste ist in den TAV für die Leitweglenkung und Standortidentifikation der Notrufe [3] geregelt. Bei der Leitweglenkung wird folgendes Nummernformat übermittelt: (0)989 1xx abc (0) Der Nationalen Nummer vorangestelltes Präfix, das bei der Leitweglenkung nicht übermittelt wird
989 Verbindungssteuerungsadresse für die Kurznummern
1xx Gewählte Notrufnummer abc Infozahl zur Bezeichnung des Einzugsgebiets, aus dem der Notruf stammt (vgl. TAV für die Leitweglenkung und Standortidentifikation der Notrufe [3])
3.4.2 Leitweglenkung zu den übrigen Kurznummern
Bei der Leitweglenkung zu anderen Kurznummern als den Notrufnummern wird folgendes Nummernformat übermittelt: (0)989 1xx(xx) (0) Der Nationalen Nummer vorangestelltes Präfix, das bei der Leitweglenkung nicht übermittelt wird
989 Verbindungssteuerungsadresse für die Kurznummern
1xx(xx) Gewählte Kurznummer, in der Regel 3- bis 5-stellig (Ausnahme: 116 xxx)
3.5 Einschränkungen
Nummern mit der Kennzahl 989 sind von Kundinnen oder Kunden an ihren Endgeräten nicht wählbare Nummern. Entsprechende Verbindungsversuche unter Ausnahme von Ziffer 3.2.2 müssen abgefangen und zurückgewiesen werden.
4 Kennzahlen 097 und 99; Netzinterne Nummern
4.1 Beschreibung
Die Kennzahlen 97 und 99 können von FDA für netzinterne Zwecke (z. B. spezielle Behandlung der Leitweglenkung, Nummern für Tests, etc.) genutzt werden.
4.2 Nutzungsmöglichkeiten
FDA können Nummernbereiche der Kennzahlen 97 und 99 nach eigenem Ermessen und Bedarf innerhalb ihrer eigenen Fernmeldenetze nutzen.
4.3 Nummernstruktur
FDA können die Nummernstruktur nach den Kennzahlen 97 und 99 für ihre Bedürfnisse selber bestimmen.
4.4 Einschränkungen
Nummern mit der Kennzahl 97 oder 99 sind von Kundinnen und Kunden an ihren Endgeräten nicht wählbare Nummern. Entsprechende Verbindungsversuche müssen abgefangen und zurückgewiesen werden.
5 Kennzahl 867; Testnummern für Notrufe
5.1 Testdienst für die Abfrage der Standortidentifikation
5.1.1 Beschreibung
Die Kennzahl 867 kann für die Leitweglenkung der Testnummer für die Kontrolle der Standortidentifikation bei Notrufen genutzt werden.
5.1.2 Nutzungsmöglichkeiten
Bei Anrufen zu Notrufnummern wird dem angerufenen Notrufdienst die zum Standort des anrufenden Endgerätes registrierte Adresse angezeigt. Bei Firmennetzen (insbesondere mit 058-Nummern) mit verteilten Standorten können die Standorte der einzelnen Endgerätenummern für Anrufe zu Notrufnummern ihrer FDA gemeldet werden. Die FDA können ihren Kundinnen und Kunden den Zugang zu einer Testnummer für die Kontrolle der registrierten Standortidentifikation bei Notrufen anbieten. Wird eine Testnummer durch eine Kundin oder einen Kunden gewählt, so erfolgt eine mündliche Ansage der Standortadresse, die für die anrufende Nummer registriert ist.
5.1.3 Nummernstruktur und Verbindungssteuerung
Als Testnummer für die Kontrolle der Standortidentifikation bei Notrufen ist folgende Nummer zu nutzen: 0867 56 Mit dieser Testnummer wird ein Anruf zu den Notrufnummern (112, 117, 118, 144 und 145) sowie zur Kurznummer 1414 simuliert. Die Verbindungssteuerung von Anrufen zu dieser Testnummer können zu einem bei Swisscom (Schweiz) AG installierten Testsystem eingerichtet werden. Als Antwort erfolgt in der Sprache des Standortes eine mündliche Ansage der Standortadresse, für welche die anrufende Nummer registriert ist. Bei einem Notruf zu eben erwähnten Nummern wird diese Adresse dem angerufenen Notrufdienst als Standortidentifikation der Anruferin bzw. des Anrufers angezeigt.
5.1.4 Einschränkungen
Testnummern mit der Kennzahl 867 sind nur von Endgeräten mit in der Schweiz in Betrieb stehenden Nummern wählbar. Verbindungsversuche aus dem Ausland sind mit einem entsprechenden Sprechtext abzuweisen.
5.2 Testdienst für die Leitwegkontrolle und Ermittlung der Lokalisierungsgenauigkeit
5.2.1 Beschreibung
Die Kennzahl 867 kann mit den unter Ziffer 5.2.3 vorgesehenen Testnummern für die Kontrolle der Leitweglenkung und Ermittlung der Lokalisierungsgenauigkeit bei Notrufen genutzt werden.
5.2.2 Nutzungsmöglichkeiten
FDA können die unter Ziffer 5.2.3 aufgeführten Nummern für Tests zur Überprüfung der Einhaltung der fernmelderechtlichen Anforderungen an die Behandlung von Verbindungen zu den Notrufnummern nutzen.
5.2.3 Nummernstruktur und Verbindungssteuerung
5.2.3.1 Leitwegkontrolle von Anrufen zu den Notrufdiensten
Als Testnummern für die Kontrolle der Leitweglenkung bei Notrufen kann eine FDA folgende Nummern nutzen: 0867 12 europäische Notrufnummer 0867 17 Polizeinotruf 0867 18 Feuerwehrnotruf 0867 42 Opferhilfe 0867 43 telefonische Hilfe für Erwachsene 0867 44 Sanitätsnotruf 0867 45 Vergiftungsnotruf 0867 47 telefonische Hilfe für Kinder und Jugendliche
Die Verbindungssteuerung von Anrufen zu diesen Testnummern ist zu einer Testeinrichtung bei derjenigen FDA, bei der die Notrufnummer in Betrieb steht, einzurichten. Anrufe zu diesen Testnummern sind mit Rufkontrollton, einem Sprechtext oder einer anderen geeigneten Ansage zu beantworten.
5.2.3.2 Ermittlung der Lokalisierungsgenauigkeit von Anrufen zu den Notrufdiensten
Als Testnummern für die Simulation eines Notrufs und der Ermittlung der Lokalisierungsgenauigkeit in ihrem Mobilnetz kann eine FDA folgende Nummern nutzen: 0867 32 Europäische Notrufnummer / Polizeinotruf / Feuerwehrnotruf 0867 34 Sanitätsnotruf
Die Verbindungssteuerung von Anrufen zu diesen Testnummern ist zu einer bei der jeweiligen FDA installierten Testeinrichtung einzurichten. Anrufe zu diesen Testnummern sind mit Rufkontrollton, einem Sprechtext oder einer anderen geeigneten Ansage zu beantworten.
5.2.4 Einschränkungen
Testnummern mit der Kennzahl 867 sind nur von Endgeräten mit in der Schweiz in Betrieb stehenden Nummern wählbar. Verbindungsversuche aus dem Ausland sind mit einem entsprechenden Sprechtext abzuweisen.
Biel/Bienne, 12. März 2025
Bernard Maissen Direktor