BBl 1999 8766
Bundesbeschluss betreffend das Europäische Übereinkommen vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
Ablauf der Referendumsfrist: 3. Februar 2000
Bundesbeschluss betreffend das Europäische Übereinkommen vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
vom 8. Oktober 1999
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 166 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. Mai 19991, beschliesst:
Art. 1 1 Das Europäische Übereinkommen vom 1. Juli 1970 (in der Fassung vom 5. Februar 1993) über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
Nationalrat, 8. Oktober 1999 Ständerat, 8. Oktober 1999 Die Präsidentin: Heberlein Der Präsident: Rhinow Der Protokollführer: Anliker Der Sekretär: Lanz
Datum der Veröffentlichung: 26. Oktober 19992 Ablauf der Referendumsfrist: 3. Februar 2000
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