BBl 2000 3640
Bundesbeschluss betreffend das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens des Europarates vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen
Ablauf der Referendumsfrist: 12. Oktober 2000
Bundesbeschluss betreffend das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen des Europarates vom 5. Mai 1989
vom 23. Juni 2000
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 6. Dezember 1999 1, beschliesst:
Art. 1 1 Das Protokoll vom 1. Oktober 1998 zur Änderung des Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen des Europarates wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
Ständerat, 23. Juni 2000 Nationalrat, 23. Juni 2000 Der Präsident: Schmid Carlo Der Präsident: Seiler Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker
Datum der Veröffentlichung: 4. Juli 2000 2 Ablauf der Referendumsfrist: 12. Oktober 2000
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