BBl 2002 6599
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit einer Führerstandsignalisierung (ETCS)
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit einer Führerstandsignalisierung (ETCS)
vom 1. Oktober 2002
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 61a des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 19571 (EBG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. März 20022, beschliesst:
Art. 1 Für die Ausrüstung von bestehenden Schienenfahrzeugen mit einer Führerstandsignalisierung (System ETCS) wird ein Verpflichtungskredit von 130 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 6. Juni 2002 Nationalrat, 1. Oktober 2002 Der Präsident: Anton Cottier Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Christophe Thomann