BBl 2003 6299
Bundesbeschluss über die Vereinbarung in Form eines Notenaustauschs mit dem Fürstentum Liechtenstein zur Regelung der Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik
Bundesbeschluss Entwurf über die Vereinbarung in Form eines Notenaustauschs mit dem Fürstentum Liechtenstein zur Regelung der Beteilung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik
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Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 3. September 20032 über zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 2003 enthaltene Botschaft, beschliesst:
Art. 1 1 Die Vereinbarung in Form eines Notenaustauschs vom 31. Januar 2003 mit dem Fürstentum Liechtenstein zur Regelung der Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Vereinbarung zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.