BBl 2006 8863
Bundesbeschluss über Bürgschaften und Zinskostenbeiträge für Investitionsvorhaben und überbetriebliche Finanzhilfen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten
Bundesbeschluss über Bürgschaften und Zinskostenbeiträge für Investitionsvorhaben und überbetriebliche Finanzhilfen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten
Änderung vom 15. Juni 2006
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. November 20051, beschliesst:
I Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 19952 über Bürgschaften und Zinskostenbeiträge für Investitionsvorhaben und überbetriebliche Finanzhilfen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten wird wie folgt geändert:
Art. 2a Für Finanzhilfen des Bundes an Institutionen und Projekte, welche das Unternehmerpotenzial sowie die Investitions- und Innovationstätigkeit in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten fördern, wird ein Rahmenkredit von 22 Millionen Franken bis 31. Dezember 2008 bewilligt.
II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 7. März 2006 Nationalrat, 15. Juni 2006 Der Präsident: Rolf Büttiker Der Präsident: Claude Janiak Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Ueli Anliker