BBl 2007 7477
Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen in den Jahren 2008–2011
Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen in den Jahren 2008–2011
vom 20. September 2007
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 4 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 30. September 19542 über die Vorbereitung der Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Januar 20073, beschliesst:
Art. 1 Für die Jahre 2008–2011 wird zur Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen (namentlich EUREKA, IMS sowie andere internationale Programme) ein Verpflichtungskredit von 532 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 1 Für Begleitforschung, Projektkoordination und -management, Valorisierungen der Ergebnisse, Expertenaufträge, Evaluationen, Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit können höchstens 6 Prozent des Verpflichtungskredites verwendet werden. 2 Aus dem Verpflichtungskredit können befristete Stellen finanziert werden.
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 19. Juni 2007 Nationalrat, 20. September 2007 Der Präsident: Peter Bieri Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Ueli Anliker