BBl 2009 8291
Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs
Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs
vom 3. Dezember 2008
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 8 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes vom 19. Dezember 20082, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. Juni 20073, beschliesst:
Art. 1 1 Für die Fördermassnahmen zur Erreichung der Ziele des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes vom 19. Dezember 2008 in Form von Betriebsabgeltungen für den kombinierten Verkehr wird ein Zahlungsrahmen von 1600 Millionen Franken für die Jahre 2011–2018 bewilligt. 2 Die Investitionsbeiträge an Terminals im Rahmen von Mehrjahresprogrammen sowie an Anschlussgleise basieren auf eigenen Finanzierungsgrundlagen und sind nicht Gegenstand des Zahlungsrahmens.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 3. Dezember 2008 Nationalrat, 17. September 2008 Der Präsident: Alain Berset Der Präsident: André Bugnon Der Sekretär: Philippe Schwab Der Protokollführer: Pierre-Hervé Freléchoz