BBl 2009 1049
Bundesbeschluss über die Entnahme aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2009
Bundesbeschluss Entwurf über die Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2009
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 10 des Infrastrukturfondsgesetzes vom 6. Oktober 20061 nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. Februar 20092, beschliesst:
Art. 1 Folgender zusätzlicher Voranschlagskredit wird für das Jahr 2009 bewilligt und dem Infrastrukturfonds entnommen: 29 000 000 Franken für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 SR 725.13 2 Im BBl nicht veröffentlicht.
Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2009. BB