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Bundesbeschluss über die Genehmigung des Rahmenvertrages zwischen der Schweiz und Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich des Visumverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts sowie über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum

BBl 2009 790 · Bundesblatt

Dated Jun 23, 2009

https://lexipedia.io/en/docs/ch/bbl-ff-ff/2009-790/de/bundesbeschluss-uber-die-genehmigung-des-rahmenvertrages-zwischen-der-schweiz-und-liechtenstein-uber-die-zusammenarbeit-im-bereich-des-visumverfahrens-der-einreise-und-des-aufenthalts-sowie-uber-die-polizeiliche-zusammenarbeit-im-grenzraum

Retrieved on Sep 5, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Federal Gazette
Source

Resulting act: Bundesbeschluss über die Genehmigung des Rahmenvertrages zwischen der Schweiz und Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich des Visumverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts sowie über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum (AS 2012 511)

Parliamentary business: Schweiz und Fürstentum Liechtenstein. Polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum (09.018)

BBl 2009 4507

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Rahmenvertrages zwischen der Schweiz und Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich des Visumverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts sowie über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum

Ablauf der Referendumsfrist: 1. Oktober 2009

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Rahmenvertrages zwischen der Schweiz und Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich des Visumverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts sowie über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum

vom 12. Juni 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. Februar 20092, beschliesst:

Art. 1 1 Der Rahmenvertrag vom 3. Dezember 20083 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich des Visumverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts sowie über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, den Rahmenvertrag zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.

Nationalrat, 12. Juni 2009 Ständerat, 12. Juni 2009 Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi Der Präsident: Alain Berset Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab

Datum der Veröffentlichung: 23. Juni 20094 Ablauf der Referendumsfrist: 1. Oktober 2009