BBl 2011 7511
Bundesbeschluss über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011
Bundesbeschluss über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011
vom 21. September 2011
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. August 20112, beschliesst:
Art. 1 Nachtragskredite Für das Jahr 2011 werden als vorgezogener Teil des zweiten Nachtrags zum Voranschlag 2011 der Schweizerischen Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Voranschlagskredite bewilligt: Franken
a. Erfolgsrechnung: Aufwände von 845 600 000 b. Investitionsbereich: Ausgaben von 123 400 000
Art. 2 Ausgaben Im Rahmen der Finanzierungsrechnung für das Jahr 2011 werden zusätzliche Ausgaben von 869 000 000 Franken genehmigt.
Art. 3 Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite Es werden folgende Zusatzkredite bewilligt: Franken
a. zur Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Techno- 100 000 000 logie und Innovation (KTI) für die Jahre 2008–2011 b. für nationale Begleitmassnahmen zur Beteiligung 30 000 000 der Schweiz am 7. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft (EU) für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration in den Jahren 2007–2013 c. für die Finanzierung der Begleitmassnahmen auf nationaler 10 000 000 Ebene zur Unterstützung der Beteiligung an den Programmen der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) in den Jahren 2008–2011 d. für ETH-Bauten 2010 (Einzelvorhaben) 9 000 000
Art. 4 Der Ausgabenbremse nicht unterstellter Verpflichtungskredit Für Investitionen im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Röntgenlasers (Swiss- FEL) am Paul-Scherrer-Institut (PSI) wird ein Verpflichtungskredit von 12 900 000 Franken bewilligt.
Art. 5 Der Ausgabenbremse unterstellter Zahlungsrahmen Folgende Zahlungsrahmen werden um die nachstehenden Beträge aufgestockt: Franken
a. für Institutionen nach Artikel 16 Absatz 3 Buchstaben b 3 000 000 und c des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes vom 7. Oktober 19833 (FIFG) in den Jahren 2008–2011 insgesamt b. für die Institutionen der Forschungsförderung nach 10 000 000 Artikel 10 Absatz 1 FIFG in den Jahren 2008–2011 c. zur Deckung des Finanzbedarfs des ETH-Bereichs für 59 500 000 Betrieb und Investitionen in den Jahren 2008–2011
Art. 6 Schlussbestimmung Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 14. September 2011 Nationalrat, 21. September 2011 Der Präsident: Hansheiri Inderkum Der Präsident: Jean-René Germanier Der Sekretär: Philippe Schwab Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
3 SR 420.1
Zahlenteil mit technischen Erläuterungen
Mit dem Nachtrag IIa beantragte Voranschlagskredite 1. Eidg. Departement des Innern 325 Staatssekretariat für Bildung und Forschung Stiftung Schweizerischer Nationalfonds
– Übrige Beiträge an Dritte fw 10 000 000 Das Budget 2011 des Schweizerischen Nationalfonds wird zur Stärkung des Wissens- und Technologietransfers im Bereich der Nationalen Forschungsschwerpunkte aufgestockt. Die Projektzusprachen erfolgen ab 2012. Institutionen Art. 16 FIFG
– Übrige Beiträge an Dritte fw 3 000 000 Institutionen nach Art. 16 Abs. 3 Bst. b und c, wird zusätzlich zum ordentlichen Beitrag eine einmalige Ausgleichszahlung zur Abfederung eines Teils ihres im Jahr 2011 erlittenen Währungsverlustes aus Forschungsförderverträgen entrichtet, sofern dieser eine Untergrenze von 15 Prozent der Vertragssumme übersteigt. 7. EU-Forschungsrahmenprogramm
– Übrige Beiträge an Dritte fw 30 000 000 Schweizer Forschenden, Institutionen und Unternehmen, die sich am 7. Forschungsrahmenprogramm der EU beteiligen, wird eine einmalige Ausgleichszahlung zur Abfederung eines Teils ihres im Jahr 2011 erlittenen Währungsverlustes aus Forschungsförderverträgen entrichtet, sofern dieser eine Untergrenze von 15 Prozent der Vertragssumme übersteigt. Begleitmassnahmen Zusammenarbeit Raumfahrt
– Übrige Beiträge an Dritte fw 10 000 000 Schweizer Unternehmen und Institutionen, die sich an Programmen der ESA beteiligen, wird eine einmalige Ausgleichszahlung zur Abfederung eines Teils ihres im Jahr 2011 erlittenen Währungsverlustes aus Forschungsförderverträgen entrichtet, sofern dieser eine Untergrenze von 15 Prozent der Vertragssumme übersteigt.
Finanzierungsbeitrag an den ETH-Bereich
– Übrige Beiträge an Dritte fw 36 100 000 Die Mittel für den ETH-Bereich werden aufgestockt, um den Wissens- und Technologietransfer zu beschleunigen. An der ETH Zürich geschieht dies mit dem Innovation and Entrepreneurship Lab. Ausserdem werden Investitionen in umsetzungsreife Forschungsinfrastrukturen wie den Röntgenlaser SwissFEL vorgezogen.
2. Eidg. Finanzdepartement 606 Eidg. Zollverwaltung Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte
– Übrige Beiträge an Dritte fw 10 000 000 Infolge der Frankenstärke haben sich die Rohstoffpreisdifferenzen zwischen der Schweiz und dem Ausland erhöht. Mit der beantragten Aufstockung des Budgets 2011 für die Finanzierung der Ausfuhrbeiträge um 10 Millionen auf insgesamt 80 Millionen soll eine Senkung der Ansätze für den Preisausgleich und damit eine währungsbedingte Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Nahrungsmittelexporte und der darin enthaltenen Schweizer Agrarrohstoffe vermieden werden (vgl. auch Ziff. 2.3.3).
620 Bundesamt für Bauten und Logistik ETH-Bauten
– Liegenschaften fw 23 400 000 An der ETH Lausanne wird der Teaching and Innovation Square geschaffen, der ein Begegnungszentrum von KMU, Studierenden, Doktorierenden, Ingenieuren und Naturwissenschaftern werden soll. Diese werden an gemeinsamen Projekten arbeiten können. Konkret soll dies in der umzubauenden alten Bibliothek erfolgen. Ausserdem werden erste Investitionen im Zusammenhang mit dem Bau des SwissFEL am PSI getätigt.
3. Eidg. Volkswirtschaftsdepartement Staatssekretariat für Wirtschaft Leistungen des Bundes an die ALV
– Beiträge an die ALV fw 500 000 000 In Zusammenhang mit den Verwerfungen an den Devisenmärkten und den konjunkturellen Unsicherheiten dürften in den nächsten Jahren auch die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung ansteigen, insbesondere bei der Kurzarbeitsentschädigung. Um den mit der 4. AVIG-Revision eingeleiteten Sanierungspfad der Arbeitslosenversicherung nicht zu gefährden, leistet der Bund im Jahr 2011 einen einmaligen zusätzlichen Beitrag. Darlehen für Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit
– Darlehen fw 100 000 000 Damit die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) über genügend Spielraum verfügt, um bei einer allfälligen Kreditverknappung bei Beherbergungsbetrieben in die Bresche springen und bei Kreditnachfragen möglichst vorteilhafte Zins- und Amortisationskonditionen anbieten zu können, beantragt der Bundesrat eine vorsorgliche und befristete Aufstockung des bestehenden Bundesdarlehens um 100 Millionen. Ende 2015 sollen die zu diesem Zeitpunkt eingesetzten Mittel als dauerhafte Erhöhung des Bundesdarlehens von heute 136 Millionen bei der SGH belassen werden («Fonds de roulement»). Der bis Ende 2015 nicht beanspruchte Teil der zusätzlich gewährten 100 Millionen fliesst an den Bund zurück.
760 Kommission für Technologie und Innovation Technologie- und Innovationsförderung KTI
– Übrige Beiträge an Dritte fw 100 000 000 Schweizer Unternehmen sollen unter erleichterten Bedingungen Innovationsprojekte verfolgen können. Im Vordergrund steht die angewandte Forschung, die aus den grundlegenden Kenntnissen und Technologien rasch Demonstratoren und schlussendlich die Entwicklung neuer Produkte vorantreibt. Es handelt sich um eine einmalige Massnahme im Jahr 2011, weshalb ein allfälliger Kreditrest nicht aufs Folgejahr übertragen werden kann.
4. Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation Bundesamt für Verkehr Abgeltung alpenquerender kombinierter Verkehr
– Übrige Beiträge an Dritte fw 28 500 000 Mit den beantragten zusätzlichen Mitteln können die auf die Euroschwäche zurückzuführenden Erlösminderungen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen zum Teil kompensiert werden. Die Massnahme unterstützt die Erreichung des in der Verfassung verankerten Ziels zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene. Regionaler Personenverkehr
– Übrige Beiträge an Dritte fw 18 000 000 Abgeltungsberechtigte Transportunternehmen mit einem hohen Anteil touristischem Verkehr haben aufgrund der Aufwertung des Frankens einen unerwartet hohen Nachfragerückgang bei den ausländischen Besuchern zu gegenwärtigen. Die daraus resultierenden Erlösminderungen sollen durch eine Erhöhung der Abgeltungen kompensiert werden.
Mit dem Nachtrag IIa beantragte Verpflichtungskredite CHF Verpflichtungs- Früher bewilligte Beantragter kredit (V, J) Verpflichtungs- Verpflichtungs- Voranschlags- kredite inkl. kredit/ kredit (A) Zusatzkredite Zusatzkredit
Der Ausgabenbremse unterstellt 165 900 000
Departement des Innern 40 000 000 325 Begleitmassnahmen zur V0137.01 51 000 000 30 000 000 Vollbeteiligung am 7. FRP A2310.0208 325 Begleitmassnahmen Zusammen- V0165.00 25 900 000 10 000 000 arbeit Raumfahrt A2310.0441
Finanzdepartement 21 900 000 620 Neuer VK SwissFEL neu – 12 900 000
Volkswirtschaftsdepartement 104 000 000 704 Schweiz Tourismus 2012–2015* Z0016.02 207 300 000 7 900 000 704 Exportförderung 2012–2015* Z0017.03 75 000 000 6 500 000
* Diese Zahlungsrahmen sollen vom Parlament im Rahmen der Beratung der Botschaft über die Standortförderung 2012–2015 in der Herbstsession 2011 verabschiedet werden. Die in der Spalte «Früher bewilligte Zahlungsrahmen inkl. Aufstockungen» ausgewiesenen Mittel entsprechen dem Betrag gemäss Beschluss des Erstrats.