BBl 2012 353
Bundesbeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2008–2011
Bundesbeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2008–2011
Änderung vom 8. Dezember 2011
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 3. Dezember 20101, beschliesst:
I Der Bundesbeschluss vom 20. September 20072 über die Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2008–2011 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 3 (neu) 3 Der Zahlungsrahmen wird um 757,6 Millionen Franken erhöht. Die Laufzeit wird um ein Jahr verlängert. Der Jahresanteil beträgt für 2012 757,6 Millionen Franken.
Art. 2 Abs. 3 und 4 (neu) 3 Der Verpflichtungskredit wird um 88 Millionen Franken erhöht. Die Laufzeit wird um ein Jahr verlängert. 4 0,9 Millionen Franken des Verpflichtungskredits werden zugunsten der Dachverbände für Weiterbildung verwendet (Übergangslösung Kulturförderungsgesetz).
Art. 3 Abs. 2 (neu) 2 Der Zahlungsrahmen wird um 28,5 Millionen Franken erhöht. Die Laufzeit wird um ein Jahr verlängert.
II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 6. Dezember 2011 Nationalrat, 8. Dezember 2011 Der Präsident: Hans Altherr Der Präsident: Hansjörg Walter Der Sekretär: Philippe Schwab Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz